Ruhestand

Jahrgang 1961: Wann in Rente?

Wer 1961 geboren wurde, wird dieses Jahr 64 Jahre alt – und ist damit mitten in der Renteneintrittsphase. Regulär in Rente gehen kann dieser Jahrgang – je nach Geburtsmonat – zwar erst 2027 oder 2028. Eine Frührente mit Abschlägen ist nach 35 Versichertenjahren aber bereits seit 2024 möglich. Mit 45 Versichertenjahren können 1961 Geborene ab 2025 abschlagsfrei in Frührente gehen.

Max Mammitzsch
Ruhestandsexperte
Publiziert am
06. Juni 2025

1961 geboren: Wann kann ich in Rente gehen?

Wer 1961 geboren wurde und 45 Jahre gearbeitet hat, kann ab 2025 abschlagsfrei in Rente gehen (mittlere Spalte, mehr dazu im dritten Kapitel). Der frühestmögliche Rentenbeginn für den Jahrgang 1961 hängt vom Geburtsmonat ab und liegt zwischen August 2025 und Juli 2026.

Die reguläre Altersrente ohne Abschläge bekommen 1961 Geborene, je nach Geburtsmonat, allerdings erst 2027 oder 2028 (rechte Spalte, mehr dazu im vierten Kapitel). Die Regelaltersgrenze erreicht der Geburtsjahrgang 1961 zwischen Juli 2027 und Juni 2028.

Die Frührente mit Abschlägen hingegen kann der Geburtsjahrgang 1961 bereits seit 2024 beziehen. Januar bis November 1961 Geborene können seit 2024 in Frührente gehen, im Dezember Geborene seit Januar 2025. Die Abschläge beim frühestmöglichen Rentenbeginn betragen 12,6 Prozent. Voraussetzung sind mindestens 35 Versichertenjahre (siehe Tabelle, linke Spalte; mehr dazu im zweiten Kapitel). 

Wann in Rente mit Abzügen

Der Geburtsjahrgang 1961 kann bereits seit 2024 in Frührente gehen. Gesetzlich Rentenversicherte können nach 35 Versichertenjahren in Frührente gehen, frühestens jedoch mit 63 – ein Alter, das 1961 Geborene 2024 erreicht haben.

Allerdings müssten sie Abschläge hinnehmen. Für jeden Monat, den die Rente vorbezogen wird, wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt. Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1961 ist 66 Jahre und sechs Monate. 1961 Geborene können die vorzeitige Altersrente demnach maximal 3,5 Jahre vor der Regelaltersgrenze beziehen; die maximalen Abzüge betragen 12,6 Prozent.

Die Beispiele in der Tabelle zeigen, wie sich das auf die Rentenhöhe auswirkt. Wer zum Beispiel drei Jahre früher in Rente geht, also mit 63 Jahren und sechs Monaten, bekommt 10,8 Prozent weniger Rente (36 Monate x 0,3 Prozent). Eine Rente von 1.500 Euro wird damit auf 1.338 Euro gekürzt und eine Rente von 2.000 Euro auf 1.784 Euro. Statt 2.500 Euro Rente bekommt man nur 2.230 Euro (jeweils brutto). Davon gehen noch die Einkommensteuern und die Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung ab.

Rente mit 63: Jahrgang 1961

Frühestens im Monat nach dem 63. Geburtstag kann man die Frührente beziehen. Beim Jahrgang 1961 sind dies 42 Monate vor der Regelaltersgrenze (siehe Tabelle, letzte Zeile). Damit beträgt der Rentenabschlag 12,6 Prozent (42 Monate x 0,3 Prozent). Eine Regelaltersrente von 1.500 Euro sinkt dadurch auf 1.311 Euro. Statt einer Rente von 2.000 Euro bzw. 2.500 Euro bekommt man nur 1.748 Euro bzw. 2.185 Euro.

Lese-Tipps: Alles Wichtige über die Rente mit 63 und die Rente mit 65 ist in den Fachartikeln auf dieser Website zusammengefasst.

Jahrgang 1961: Wann in Rente nach 45 Beitragsjahren

Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1961 ist 66 Jahre und sechs Monate. Wer 45 Jahre gearbeitet hat, gilt als besonders langjährig versichert und kann zwei Jahre davor abschlagsfrei in Rente gehen, also mit 64 Jahren und sechs Monaten. Je nach Geburtsmonat können besonders langjährig Versicherte aus dem Geburtsjahrgang 1961 die abschlagsfreie Rente zwischen August 2025 und Juli 2026 erstmals beziehen. Früher kann diese Rente nicht bezogen werden, auch nicht mit Abschlägen

Rentenbeginnrechner

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Die Tabelle oben zeigt, ab wann 1961 Geborene die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens beziehen können (mittlere Spalte). Beispiele: Für im Februar 1961 Geborene ist dies ab September 2025 möglich, für im November 1961 Geborene ab Juni 2026.

Wann in Rente ohne Abzüge: die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1961

Wann in Rente ohne Abzüge: die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1961
Die reguläre Altersrente ohne Abschläge erhalten 1962 Geborene, je nach Geburtsmonat, frühestens ab 2027 oder 2028. Denn wer die Altersrente abschlagsfrei beziehen möchte und keine 35 oder 45 Versichertenjahre auf dem Rentenkonto hat, muss mit dem Rentenbeginn warten, bis die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Der Geburtsjahrgang 1961 erreicht seine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und sechs Monaten zwischen August 2027 und Juli 2028. Die Tabelle oben zeigt, in welchem Monat 1961 Geborene die abschlagsfreie Altersrente beziehen können (rechte Spalte). Beispiele: Für im Februar 1961 Geborene ist dies ab September 2027 möglich, für im November 1961 Geborene ab Juni 2028.

Mit 45 Versichertenjahren bekommt man die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zwei Jahre früher (siehe voriges Kapitel). 

Renteneintritt für den Jahrgang 1961

Für den Geburtsjahrgang 1961 gibt es mehrere Möglichkeiten für den Rentenbeginn (siehe Tabelle unten). Frühestmöglicher Rentenbeginn war im Jahr 2024 mit Anfang 63 und einem Abschlag von 12,6 Prozent. Die Regelaltersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente ist 66 Jahre und sechs Monate. Wer beispielsweise drei Jahre vorher in Rente wollte, konnte dies 2024 mit einem Abschlag von 10,8 Prozent tun. Wer seinen Rentenbeginn um ein oder zwei Jahre vorziehen möchte, muss dafür Abzüge von 3,6 Prozent bzw. 7,2 Prozent in Kauf nehmen. Wer hingegen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, steigert damit seine Rente um 0,5 Prozent pro Monat. Zwei Jahre länger zu arbeiten erhöht die Rente um zwölf Prozent.

Wichtig: Dies sind ausgewählte Beispiele; ab dem 63. Geburtstag kann man – nach 35 Versichertenjahren – jederzeit in Rente gehen und erhält pro vorbezogenem Monat 0,3 Prozent weniger Rente. Wer also zum Beispiel zum 65. Geburtstag in Rente gehen möchte, dem fehlen bis zur Regelaltersgrenze 18 Monate und die Rente wird um 5,4 Prozent gekürzt. 

Rentenbeginnrechner nutzen

Mit dem Rentenbeginnrechner des VZ finden Sie heraus, wann Sie frühestens in Rente gehen können. Das geht ganz einfach: Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie die Abschläge.

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Weitere Informationen

Gehören Sie zum Jahrgang 1961 und möchten 2025 oder 2026 in Rente gehen? Oder ist Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin 1961 geboren worden und Sie möchten wissen, wann der Rentenbeginn möglich ist oder wie Sie einen gemeinsamen Rentenbeginn am besten organisieren können? Bestellen Sie das kostenfreie Merkblatt „Gemeinsam in Rente gehen als Paar: Das müssen Sie beachten“.

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