Regelaltersgrenze: Wann darf ich in Rente gehen?
Die Regelaltersgrenze ist das Renteneintrittsalter, ab dem man die reguläre Altersrente beziehen kann, ohne Abschläge bei der Rente hinnehmen zu müssen. 2025 geht der Geburtsjahrgang 1959 regulär mit 66 Jahren und zwei Monaten in Rente. Die Regelaltersgrenze wird bis 2031 stufenweise auf 67 Jahre angehoben.

Regelaltersgrenze: Was ist das?
Die Regelaltersgrenze ist das vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter für die gesetzliche Altersrente ohne Abschläge. Versicherungspflichtig Beschäftigte haben Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn sie ihre Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben. So ist es im Sozialgesetzbuch definiert.
Was ist meine Regelaltersgrenze?
Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Wer 1946 oder früher geboren wurde und mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hatte Anspruch auf die abschlagsfreie Regelaltersrente mit 65.
Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958 verschiebt sich die Regelaltersgrenze um jeweils einen Monat nach hinten bis zum Alter von 66 Jahren (siehe Tabelle). 1958 Geborene erhalten die Regelaltersrente also mit 66 Jahren. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 steigt die Regelaltersgrenze um weitere zwei Monate pro Jahr bis zum Alter von 67.
Die Regelaltersgrenze wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen gibt es bei der "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" mit einer Versicherungszeit von 45 Jahren, für langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 35 Jahren, bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.
Regelaltersgrenze Jahrgang 1959
Die Regelaltersgrenze für Personen, die 1959 geboren wurden, liegt bei 66 Jahren und zwei Monaten. Je nach Geburtsmonat erreichen sie diese Grenze 2025 oder 2026. So haben beispielsweise im Januar 1959 Geborene ihre Regelaltersgrenze bereits im März 2025 erreicht, während dies bei im Dezember 1959 Geborenen erst im Februar 2026 der Fall ist.
Mit 45 Versicherungsjahren können „besonders langjährig Versicherte“ bereits zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Für den Jahrgang 1959 war dies seit 2023 und 2024 möglich. So konnten im Januar 1959 Geborene nach 45 Jahren im März 2023 in Rente gehen, während im Dezember 1959 Geborene dies im Februar 2024 tun konnten.
Regelaltersgrenze Jahrgang 1960
Für Personen, die 1960 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten. Abhängig vom Geburtsmonat wird diese Grenze entweder 2026 oder 2027 erreicht. Beispiel: Wer im Januar 1960 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze bereits im Mai 2026. Im Dezember 1960 Geborene erreichen ihre Regelaltersgrenze im April 2027.
„Besonders langjährig Versicherte“, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für den Jahrgang 1960 war dies zwischen 2024 und 2025 möglich. Beispielsweise konnten im Januar 1960 Geborene nach 45 Jahren bereits im Mai 2024 in Rente gehen, während im Dezember 1960 Geborene dies im Februar 2025 tun konnten.
Regelaltersgrenze Jahrgang 1961
Die Regelaltersgrenze für 1961 Geborene liegt bei 66 Jahren und sechs Monaten. Je nach Geburtsmonat erreichen sie diese Grenze entweder 2027 oder 2028: Im Januar 1961 Geborene werden ihre Regelaltersgrenze im Juli 2027 erreichen und im Dezember 1961 Geborene im Juni 2028.
Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze erhalten „besonders langjährig Versicherte“ die abschlagsfreie Altersrente. Wer 1961 geboren wurde und 45 Versichertenjahre gesammelt hat, für den ist diese Frührente ab 2025 oder 2026 möglich. Damit können im Januar 1961 Geborene im Juli 2025 in Rente gehen und im Dezember 1961 Geborene im Juni 2026.
Die eigene Regelaltersgrenze
Die persönliche Regelaltersgrenze ist der Renteninformation zu entnehmen, die Pflichtversicherte ab 27 jedes Jahr per Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Ab 55 erhält man statt der jährlichen Renteninformation alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft.
Lese-Tipp: Im Artikel zum "Renteneintritt" lesen Sie, wann der richtige Zeitpunkt für den Rentenbeginn ist und wie sich Einnahmen, Ausgaben, Steuern und Versicherung nach dem Renteneintritt verändern.
Vor oder nach der Regelaltersgrenze in Rente gehen
Wer früher in den Ruhestand geht und die Rente vor seiner Regelaltersgrenze bezieht, muss Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat (maximal 14,4 Prozent) in Kauf nehmen. Wer den Rentenbezug über seine Regelaltersgrenze hinaus aufschiebt, erhält pro aufgeschobenem Monat einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Wer also statt mit 67 mit 68 in Rente geht, erhält lebenslang 6 Prozent mehr Rente. Mehr erfahren sie im Artikel "Gesetzliche Rente: Vorbezug oder Aufschub – lohnt sich das?".
Rentenbeginnrechner des VZ
Für einen schnellen Überblick empfiehlt sich der Rentenbeginnrechner des VZ. Mit wenigen Klicks erfahren Sie, wann Sie regulär und vorzeitig in Rente gehen können. Zudem erfahren Sie, wie hoch Ihr Abschlag ist, wenn Sie schon früher, beispielsweise mit 63, in Rente gehen möchten.
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