Ruhestand

Jahrgang 1959: Wann in Rente?

Wer 1959 geboren wurde, feiert 2025 seinen 66. Geburtstag – und kann kurz danach regulär in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1959 liegt bei 66 Jahren und zwei Monaten. Ein früherer Renteneintritt ist für den 1959er Jahrgang bereits seit einiger Zeit möglich. Wer 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann bereits seit 2022 mit Abschlägen vorzeitig in Rente gehen. Mit 45 Versichertenjahren können 1959 Geborene – je nach Geburtsmonat – seit 2023 oder 2024 eine abschlagsfreie Rente beziehen.

Porträt von Frau Carina Freibott, Beraterin in Nürnberg.
Carina Freibott
Ruhestandsexpertin
Publiziert am
08. Juli 2025

Jahrgang 1959: Wann kann ich in Rente gehen

Der Geburtsjahrgang 1959 steht kurz vor der Rente – oder ist vor kurzem in Rente gegangen und bezieht bereits die gesetzliche Rente. Die Regelaltersgrenze erreicht der 1959er Jahrgang mit 66 Jahren und zwei Monaten. Je nach Geburtsmonat bekommen 1959 Geborene ab April 2025 bis März 2026 die reguläre Altersrente ohne Abschläge (siehe Tabelle, rechte Spalte, mehr dazu im zweiten Kapitel).

Zwei Jahre früher konnten 1959 Geborene abschlagsfrei in Rente gehen, die 45 Versichertenjahre gesammelt hatten. Der frühestmögliche Rentenbeginn hängt vom Geburtsmonat ab und lag zwischen April 2023 und März 2024 (siehe Tabelle, mittlere Spalte, mehr dazu im dritten Kapitel).

In Frührente gehen kann der 1959er Jahrgang bereits seit 2022. Wer zwischen Januar und November 1959 geboren wurde, kann seit 2022 in Frührente gehen, und im Dezember Geborene seit Januar 2023. Die Abschläge beim frühestmöglichen Rentenbeginn liegen bei 11,4 Prozent. Voraussetzung sind mindestens 35 Versichertenjahre (siehe Tabelle, linke Spalte; mehr dazu im vierten Kapitel).

In Rente ohne Abzüge: die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1959

Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1959 liegt bei 66 Jahren und zwei Monaten. Im Januar 1959 Geborene habe ihre Regelaltersgrenze im März 2025 erreicht. Die Rentenzahlungen beginnen zum Monatsbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze, also am 1. April 2025. Voraussetzung ist, dass die Rente spätestens drei Monate vor dem Rentenbeginn beantragt wurde.

Je nach Geburtsmonat erreicht der Jahrgang 1959 die Regelaltersgrenze zwischen März 2025 und Februar 2026. Die Tabelle oben zeigt, ab welchem Monat 1959 Geborene die reguläre Altersrente ohne Abschläge beziehen können (rechte Spalte). Beispiele: Für im Mai 1959 Geborene ist dies ab August 2026 möglich, für im November 1959 Geborene ab Februar 2026.

Eine weitere Möglichkeit ist die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte, siehe nächstes Kapitel.

Jahrgang 1959: Früher in Rente nach 45 Beitragsjahren

Wer 45 Jahre gearbeitet hat, bekommt die abschlagsfreie Rente zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. 

Symbolbild: Taschenrechner
Bild eines Taschenrechners
Rentenbeginnrechner

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Die Regelaltersgrenze liegt für den Geburtsjahrgang 1959 bei 66 Jahren und zwei Monaten. Dementsprechend liegt die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte beim Jahrgang 1959 bei 64 Jahren und zwei Monaten. Weiter vorbeziehen kann man diese Rente nicht, auch nicht mit Abschlägen.

Die Tabelle ganz oben zeigt, seit wann 1959 Geborene die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens beziehen konnten (mittlere Spalte). Je nach Geburtsmonat lag der früheste Rentenbeginn zwischen April 2023 und März 2024. Beispiele: Für im März 1959 Geborene war dies ab Juni 2023 möglich, für im November 1959 Geborene ab Februar 2024.

Hinweis: Nach 45 Versichertenjahren und abschlagsfreiem, früheren Bezug entspricht die Rente nicht dem Betrag, der in der Renteninformation ausgewiesen wird. Der Betrag in der Renteninformation ist die erwartete Rentenhöhe mit Einzahlungen bis zum Erreichen der Regelaltersrente. Bei früherem Rentenbezug werden jedoch bis zu zwei Jahre weniger Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt und damit weniger Entgeltpunkte gesammelt, so dass die Rente entsprechend niedriger ausfällt.

Wann 1959 Geborene in Frührente gehen konnten

Nach 35 Versichertenjahren können gesetzlich Rentenversicherte in Frührente gehen, frühestens jedoch mit 63. 1959 Geborene sind 2022 63 Jahre alt geworden. Der Geburtsjahrgang 1959 kann daher bereits seit 2022 in Frührente gehen, muss dabei allerdings Abschläge in Kauf nehmen.

Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1959 ist 66 Jahre und zwei Monate (siehe Tabelle, obere Zeile). Für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, wird sie lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist mit 63, das ist für den Jahrgang 1959 drei Jahre und zwei Monate vor der Regelaltersgrenze.

Die Beispiele in der Tabelle zeigen, wie sich Abzüge auf die Rentenhöhe auswirken. Wer zum Beispiel 2,5 Jahre früher in Rente geht, also mit 63 Jahren und acht Monaten, bekommt neun Prozent weniger Rente (30 Monate x 0,3 Prozent). Eine Rente von 1.500 Euro wird damit auf 1.365 Euro gekürzt und eine Rente von 2.000 Euro auf 1.820 Euro. Statt 2.500 Euro Rente bekommt man nur 2.275 Euro (jeweils brutto). Davon sind noch die Einkommensteuern und die Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung abzuziehen.

Rente mit 63: Jahrgang 1959

Die Frührente bekommt man frühestens im Monat nach dem 63. Geburtstag. 1959 Geborene können die vorzeitige Altersrente maximal drei Jahre und zwei Monate vor der Regelaltersgrenze beziehen (siehe Tabelle, letzte Zeile). In dem Fall fällt die Rente 11,4 Prozent niedriger aus (38 Monate x 0,3 Prozent). Eine Regelaltersrente von 1.500 Euro sinkt dadurch auf 1.329 Euro. Statt einer Rente von 2.000 Euro bzw. 2.500 Euro bekommt man nur 1.772 Euro bzw. 2.215 Euro.

Renteneintritt Jahrgang 1959

Der Geburtsjahrgang 1959 hat verschiedenen Möglichkeiten, seinen Rentenbeginn zu gestalten (siehe Tabelle unten). Der frühestmögliche Rentenbeginn war im Jahr 2022 mit Anfang 63 und einem Abschlag von 11,4 Prozent (siehe Tabelle unten).

Die Regelaltersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente ist 66 Jahre und zwei Monate. Wer beispielsweise drei Jahre vorher in Rente wollte, konnte dies 2022 mit einem Abschlag von 10,8 Prozent tun. Bei einem Rentenvorbezug um ein oder zwei Jahre müssen Abzüge von 3,6 Prozent bzw. 7,2 Prozent in Kauf genommen werden.

Wer hingegen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten will, steigert damit seine Rente um 0,5 Prozent pro Monat. Zwei Jahre länger zu arbeiten erhöht die Rente um zwölf Prozent.

Die Tabelle zeigt ausgewählte Beispiele. Mit 35 Versichertenjahren kann man ab dem 63. Geburtstag jederzeit in Rente gehen. Pro vorbezogenem Monat wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Wer also zum Beispiel zum 65. Geburtstag in Rente gehen möchte, dem fehlen bis zur Regelaltersgrenze 14 Monate und die Rente wird um 4,2 Prozent gekürzt.

Informationen für weitere Geburtsjahrgänge

Wurden Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner in einem anderem Jahr geboren? Sie finden die Angaben zu weiteren Jahrgängen in den Artikeln zum Jahrgang 1960, Jahrgang 1961, Jahrgang 1962, Jahrgang 1963 sowie Jahrgang 1964.

Weitere Informationen

Wurden Sie 1959 geboren und gehen 2025 in Rente? Sie möchten wissen, wie viel Zusatzrente Sie aus Ihrem Vermögen bekommen? Informieren Sie sich dazu in unseren Artikeln, wie viel Sie jeden Monat zur Verfügung haben mit 250.000 Euro, 500.000 Euro, 750.000 Euro, einer Million Euro, 1,5 Millionen Euro und zwei Millionen Euro.

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