Ruhestand

Jahrgang 1963: Wann in Rente?

Wer 1963 geboren wurde, kann ab nächstes Jahr in Rente gehen. Der Jahrgang 1963 wird 2026 63 Jahre alt, und ab 63 ist die Frührente möglich – wenn auch mit Abschlägen von bis zu 13,8 Prozent. Mit 45 Versichertenjahren können die meisten 1963 Geborenen bereits 2028 abschlagsfrei in Frührente gehen. Für die reguläre Altersrente ist noch etwas Geduld gefragt: Sie beginnt für Jahrgang 1963 erst im Jahr 2030.

Michael Müller
Ruhestandsexperte
Publiziert am
06. Juni 2025

1963 geboren: Wann in Rente?

Für den Geburtsjahrgang 1963 rückt die Frührente in greifbare Nähe: Wer 35 Jahre gearbeitet hat, kann 2026 die Frührente mit Abschlägen beziehen (siehe Tabelle, linke Spalte, mehr dazu im nächsten Kapitel). Lediglich im Dezember 1963 Geborene müssen bis Januar 2027 warten. Die Abschläge beim frühestmöglichen Rentenbeginn betragen bis zu 13,8 Prozent.

Die reguläre Altersrente ohne Abschläge erhalten 1963 Geborene, je nach Geburtsmonat, frühestens ab 2027 oder 2028 (rechte Spalte, mehr dazu im vierten Kapitel). Die Regelaltersgrenze erreicht der Geburtsjahrgang 1963 zwischen November 2029 und Oktober 2030.

Wer 1963 geboren wurde und 45 Jahre gearbeitet hat, kann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen (mittlere Spalte, mehr dazu im dritten Kapitel). Der frühestmögliche Rentenbeginn für den Jahrgang 1963 hängt vom Geburtsmonat ab und liegt zwischen Dezember 2027 und November 2028.

Wann die Frührente mit Abzügen möglich ist

Gesetzlich Rentenversicherte können nach 35 Versichertenjahren eine vorzeitige Altersrente beziehen, jedoch mit Abschlägen und nicht früher als mit 63. Dieses Alter erreichen 1963 Geborene 2026.

Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1963 ist 66 Jahre und zehn Monate. Bei einem früheren Rentenbeginn wird die Rente für jeden Monat, den sie früher bezogen wird, lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt. Wer ein Jahr vorher aufhört zu arbeiten, bekommt 3,6 Prozent weniger Rente. Bei drei Jahren wird die Rente bereits um 10,8 Prozent gekürzt.

Die Beispiele in der Tabelle zeigen, wie sich ein Vorbezug auf die Rentenhöhe auswirkt. Wer zum Beispiel zwei Jahre früher in Rente geht, also mit 64 Jahren und zehn Monaten, bekommt 7,2 Prozent weniger Rente (24 Monate x 0,3 Prozent). Eine Rente von 1.500 Euro wird damit auf 1.392 Euro gekürzt und eine Rente von 2.000 Euro auf 1.856 Euro. Statt 2.500 Euro Rente bekommt man nur 2.320 Euro (jeweils brutto). Davon gehen noch die Einkommensteuern und die Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung ab. 

Rente mit 63: Jahrgang 1963

Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Beginn der Frührente ist nach dem 63. Geburtstag (siehe Tabelle, letzte Zeile). Beim Jahrgang 1963 sind dies drei Jahre und zehn Monate vor der Regelaltersgrenze (siehe Tabelle, erste Zeile). Der Vorbezug um diese 46 Monate multipliziert mit 0,3 Prozent ergibt einen maximalen Abschlag von 13,8 Prozent. Eine Regelaltersrente von 1.500 Euro wird damit auf 1.293 Euro reduziert. Eine Rente von 2.000 Euro bzw. 2.500 Euro sinkt auf 1.724 Euro bzw. 2.155 Euro.

Rente mit 63: Jahrgang 1963 (45 Beitragsjahre)

Wer 45 Jahre gearbeitet hat, kann als besonders langjährig Versicherter und zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1963 liegt bei 66 Jahren und zehn Monaten. Besonders langjährig Versicherte bekommen demnach mit 64 Jahren und zehn Monaten eine abschlagsfreie Rente. Je nach Geburtsmonat ist dies für den Geburtsjahrgang 1963 zwischen Dezember 2027 und November 2028 erstmals beziehen. Früher kann diese Rente nicht bezogen werden, auch nicht mit Abschlägen.

Rentenbeginnrechner

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Die Tabelle oben zeigt, ab wann 1963 Geborene die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens beziehen können (siehe Tabelle oben, mittlere Spalte). Beispiele: Für im Januar 1963 Geborene ist dies ab Dezember 2027 möglich, für im Juli 1963 Geborene ab Juni 2028.

Wann der Jahrgang 1963 regulär in Rente geht

Wer die Altersrente abschlagsfrei beziehen möchte und keine 35 oder 45 Versichertenjahre auf dem Rentenkonto hat, muss mit dem Rentenbeginn warten, bis die Regelaltersgrenze erreicht ist. Die meisten 1963 Geborenen bekommen die reguläre Altersrente ohne Abschläge ab dem Jahr 2030. Lediglich im Januar 1963 Geborene erreichen die Regelaltersgrenze noch 2029.

Die Regelaltersgrenze des Jahrgangs 1963 ist 66 Jahre und zehn Monate. Die Tabelle oben zeigt, in welchem Monat 1963 Geborene die abschlagsfreie Altersrente beziehen können (rechte Spalte). Beispiele: Für im Februar 1963 Geborene ist dies ab Januar 2030 möglich, für im September 1963 Geborene ab August 2023.

Mit 45 Versichertenjahren bekommt man die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zwei Jahre früher (siehe voriges Kapitel). 

Renteneintritt Jahrgang 1963

1963 Geborene können ab 63 in Rente gehen (siehe Tabelle unten). Ihr frühestmöglicher Rentenbeginn ist 2026 mit Anfang 63 und Rentenabzügen von bis zu 13,8 Prozent. Die Regelaltersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente ist 66 Jahre und zehn Monate (siehe gelbe Zeile). Möchten sie beispielsweise drei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, können sie dies – je nach Geburtsmonat – 2026 oder 2027 mit einem Abschlag von 10,8 Prozent tun. Mit einem Rentenvorbezug um ein oder zwei Jahre ist der Abschlag mit 3,6 Prozent bzw. 7,2 Prozent geringer. Wer hingegen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, steigert damit seine Rente um 0,5 Prozent pro Monat. Zwei Jahre länger zu arbeiten erhöht die Rente um zwölf Prozent.

Rentenbeginnrechner nutzen

Mit dem Rentenbeginnrechner des VZ finden Sie ganz einfach heraus, in welchem Monat Sie in Rente gehen können: Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge.

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