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Erfolgreich Geld anlegen, Steuern reduzieren und die Altersvorsorge optimieren: Lesen Sie unsere Tipps
Ruhestand
Die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen für die Reform der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Kernpunkte betreffen die Frührente, wer in die gesetzliche Rente einzahlt und wie die Rentenkasse die Vorsorgegelder anlegt. Minijobs sollen abgeschafft und über die Zukunft der Witwen- und Witwerrente debattiert werden. Lesen Sie, welche Änderungen für Ihre Ruhestandsplanung besonders wichtig sind.
Funktion Ruhestandsexperte
8. Juli 2026
Um die Alterssicherung in Deutschland langfristig sicherzustellen, hat die Rentenkommission (auch Alterssicherungskommission genannt) eine Vielzahl an Empfehlungen ausgesprochen. Die Rentenkommission 2026 ist ein unabhängiges, 13-köpfiges Expertengremium in beratender Funktion.
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Die Umsetzung ihrer Empfehlungen geschieht jedoch nicht von heute auf morgen: Die Bundesregierung hat der Rentenkommission den Auftrag erteilt, Vorschläge für den Zeitraum nach 2031 zu erarbeiten. Der vollständige Bericht (80 Seiten) ist auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar.
Die Vorschläge der Rentenkommission haben weitreichende Folgen für alle, die planen, in Frührente zu gehen:
Seit 2014 können besonders langjährig Versicherte nach 45 Versichertenjahren abschlagsfrei in Frührente gehen. Bei Einführung der "Rente mit 63" war dies mit 63 möglich. 2026 können die Geburtsjahrgänge 1961 und 1962 die abschlagsfreie Frührente mit 64 Jahren und sechs bzw. acht Monaten in Anspruch nehmen. Die Rentenkommission empfiehlt, diese Regelung wieder abzuschaffen. Für Härtefälle und gesundheitlich besonders belastete Beschäftigte schlägt die Kommission vor, gesonderte Lösungen zu prüfen.
Die Altersgrenze für die Frührente mit Abschlägen soll auf 64 Jahre angehoben werden und ab 2031 parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen. Derzeit können langjährig Versicherte mit 35 Versichertenjahren bereits mit 63 Jahren in Frührente gehen, müssen dafür aber lebenslange Rentenabschläge von bis zu 14,4 Prozent in Kauf nehmen.
Wenn die Lebenserwartung weiter steigt, soll auch die Regelaltersgrenze nach hinten verschoben werden. Von 2031 bis 2041 könnte die Regelaltersgrenze schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre angehoben werden.
Die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre angehoben werden. Außerdem soll das "Blockmodell" abgeschafft werden.
Die Rentenkommission empfiehlt, bei Rentenerhöhungen in Zukunft stärker zu berücksichtigen, wie viele Beitragszahler und wie viel Rentenempfänger es gibt. Aktuell basieren Rentenerhöhungen auf der Entwicklung von Bruttolöhnen und -gehältern.
Außerdem soll die Hinterbliebenenversorgung auf den Prüfstand gestellt werden. Das betrifft Witwen- und Witwerrenten ebenso wie Waisenrenten. Es sollen Möglichkeiten geprüft werden, bevor eine Empfehlung ausgesprochen werden kann.
Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung sollen Teile der Beiträge in eine Kapitalrente fließen. Der zusätzliche Beitragssatz von zwei Prozent soll zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden (ab 2028 in Schritten von 0,5 Prozentpunkten pro Jahr). Jeder Beitragszahler erhält dafür ein eigenes Kapitalkonto. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden.
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Wer sich neu selbstständig macht, soll verpflichtend Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bislang galt dies nur für bestimmte Gruppen, zum Beispiel in der Landwirtschaft oder für Künstler und Journalisten. Wer bereits selbstständig tätig ist, soll wählen können.
Abgeordnete des Bundestages und der Landesparlamente sowie Vorstände von Aktiengesellschaften sollen ebenfalls pflichtversichert werden.
Bei Minijobs können sich Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen, brauchen also keine Rentenbeiträge abzuführen. Zudem sind Minijobs von anderen Sozialabgaben und von der Einkommenssteuer befreit; Arbeitgeber hingegen zahlen eine pauschale Abgabe. Diese Sonderregeln sollen wegfallen. Minijobs mit bis zu 603 Euro pro Monat (2026) stellen für viele einen Hinzuverdienst dar.
Die Empfehlungen der Rentenkommission stellen einen Vorschlag an die Politik dar, besitzen aber keine Gesetzeskraft. Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas haben aber angekündigt, die Empfehlungen möglichst vollständig umzusetzen. Noch sind viele Punkte offen und der politische Prozess dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Gesetzesentwürfe müssen ausgearbeitet werden und im Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat Zustimmung finden. Abschließend werden Gesetze vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ein Gesetz tritt zu dem darin festgelegten Zeitpunkt in Kraft. Manche Änderungen gelten sofort, andere erst nach einer Übergangsfrist oder werden über mehrere Jahre schrittweise eingeführt.
Die Rentenkommission hat eine politische Zielgröße für die lebensstandardsichernde Altersversorgung formuliert: Für Durchschnittsverdienende wird im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern angesetzt, die perspektivisch erreicht werden soll. Dann würde man – aus mehreren Einkommensquellen – mindestens 70 Prozent des letzten Netto-Einkommens erhalten. Bei Geringverdienern sollte die Quote höher liegen.
Die Rentenlücke zu berechnen und diese zu schließen ist eines der wichtigsten finanziellen Ziele für den Ruhestand. Eine große Hilfe bei der Planung ist der Altersvorsorge-Rechner des VZ. Er zeigt, wie viel Geld Sie im Alter zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen sowie betrieblichen Rente benötigen und wie viel Vermögen Sie dafür aufbauen müssen.
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Alle Schritte, die Sie bei der Planung Ihrer Ruhestandsfinanzierung berücksichtigen müssen.