Altersteilzeit: Wie funktioniert das Modell?
Die Altersteilzeit ermöglicht Angestellten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Während der Alterszeitzeit stockt der Arbeitgeber das Gehalt auf und zahlt zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung. Lesen Sie, ab wann eine Altersteilzeit möglich ist und welche Modelle es gibt. Einen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es allerdings nicht.
Bei der Altersteilzeit halbieren Angestellte ihre Arbeitszeit. Das Gehalt wird halbiert und vom Arbeitgeber um zwei Komponenten erhöht:
1. Während der Altersteilzeit wird das Gehalt aufgestockt
Der Arbeitgeber zahlt einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent des letzten Regelarbeitsentgelts. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt.
2. Es fließen Zusatzbeiträge in die Rentenversicherung
Außerdem zahlt der Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie basieren in der Regel auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts und sind ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.
In Verbindung mit den Altersteilzeitleistungen kann ein vorzeitiges Ausscheiden finanziell attraktiv sein. Wer die Möglichkeit hat, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen, sollte diese auf jeden Fall prüfen.
Tipp: Mit der Altersteilzeit sinkt Ihr Gehalt spürbar. Prüfen Sie, ob die niedrigeren Einkünfte ausreichen, um Ihre Ausgaben zu decken.
Ab wann ist eine Altersteilzeit möglich?
Um in Altersteilzeit gehen zu können, muss das 55. Lebensjahr vollendet sein.
Die Vereinbarung zur Altersteilzeit, die Angestellte mit ihrem Arbeitgeber treffen, muss sich bis zum Rentenbeginn erstrecken. Während der gesamten Zeit bleiben sie versicherungspflichtig beschäftigt.
Video: "Hat die Altersteilzeit Auswirkungen auf die Rente?"
Vor Beginn der Altersteilzeit muss man innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1.080 Kalendertage rentenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (in Deutschland, einem anderen EU-Staat oder in der Schweiz). Alternativ können Zeiten angerechnet werden, in denen Arbeitslosen- oder Krankentagegeld bezogen wurde.
Welche Modelle der Altersteilzeit gibt es?
In Absprache mit dem Arbeitgeber kann der Erwerbstätige seine Arbeitszeit flexibel gestalten. Für die Altersteilzeit stehen zwei Modelle zur Auswahl:
Blockmodell
Weit verbreitet ist das Blockmodell, in dem der Erwerbstätige in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll und in der zweiten Hälfte gar nicht mehr arbeitet.
Gleichverteilungsmodell
Auch eine Teilzeittätigkeit ist möglich, beispielsweise halbtags oder an zwei bis drei Tagen in der Woche. Auch kann die Arbeitszeit Schritt für Schritt reduziert werden.
Bei beiden Modellen wird das Gehalt während der gesamten Zeit in gleicher Höhe gezahlt. Die Altersteilzeit endet mit dem Beginn des Rentenbezugs.
Habe ich einen Anspruch auf Altersteilzeit?
Ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit besteht nicht. Die Altersteilzeit wird auf freiwilliger Basis vereinbart. Ein Anspruch auf Altersteilzeit kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen enthalten sein.
Die Voraussetzungen, Leistungen und andere Bestimmungen sind im Altersteilzeitgesetz geregelt.
Die Bundesagentur für Arbeit förderte ab 1996 eine Altersteilzeit, wenn der freiwerdende Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen besetzt wurde oder mit jemandem, der gerade seine Ausbildung abgeschlossen hatte. Diese Förderung wurde Ende 2009 eingestellt.
Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen?
Tipp: Jetzt mit der Ruhestandsplanung beginnen
Finden Sie heraus, wann Sie frühestens in Rente gehen können. Das geht ganz einfach mit dem neuen Rentenbeginnrechner des VZ: Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge.
Der Altersvorsorge-Check beim VZ VermögensZentrum zeigt Ihnen, wie hoch Ihre Rentenlücke voraussichtlich sein wird, wie viel Kapital Sie benötigen, um die Lücke zu schließen und wie hoch Ihre Sparquote sein muss, um das Vermögen effizient anzusparen.
Weitere Informationen
Möchten Sie früher in den Ruhestand gehen? Finden Sie frühzeitig heraus, wie sich die wegfallenden Jahresgehälter und die Rentenabschläge aus Ihrem Vermögen decken lassen.
Die Altersteilzeit ist eines von mehreren Möglichkeiten, den vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben umzusetzen. Weitere Möglichkeiten sind die Reduzierung des Pensums auf Teilzeit oder die Frührente, zum Beispiel die Rente mit 63.
Lassen Sie sich von den Ruhestandsexpertinnen und -experten des VZ aufzeigen, welche Wege infrage kommen und welches Vorgehen in Ihrer persönlichen Situation am besten geeignet ist. Das VZ VermögensZentrum ist seit 30 Jahren auf Ruhestandsplanung spezialisiert. Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies erstes Gespräch in einem VZ in Ihrer Nähe.
Kostenfreie Checkliste bestellen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die nötigen Schritte, die Sie bei der Planung Ihrer Ruhestandsfinanzierung berücksichtigen müssen.