Ruhestand

Altersteilzeit: Wie funktioniert das Modell?

Die Altersteilzeit ist ein Arbeitszeitmodell, das Angestellten ab 56 einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Mit der Altersteilzeit wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers halbiert. Um die finanziellen Einbußen bei der Altersteilzeit zu verringern, stockt der Arbeitgeber das Gehalt auf und zahlt zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung. Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Altersteilzeit nicht mehr.

Henrik Arning
Ruhestandsexperte
Aktualisiert am
13. Juli 2023

In Altersteilzeit halbieren Erwerbstätige ihre Wochenarbeitszeit. Das Gehalt wird halbiert und um zwei Komponenten erhöht: Der Arbeitgeber zahlt ihnen einen Aufstockungsbeitrag von mindestens 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts. Die Aufstockungsleistung ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sie unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Außerdem zahlt der Arbeitgeber Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie basieren in der Regel auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts und sind ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.

Merkblatt

Checkliste für den Ruhestand

Dieses Merkblatt erläutert Ihnen die wichtigsten Aufgaben für die Planung Ihres Ruhestands.

In Absprache mit dem Arbeitgeber kann der Erwerbstätige seine Arbeitszeit flexibel gestalten. Weit verbreitet ist das Blockmodell, in dem der Erwerbstätige in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll und in der zweiten Hälfte gar nicht mehr arbeitet. Auch eine Teilzeittätigkeit ist möglich, beispielsweise halbtags oder an zwei bis drei Tagen in der Woche. Die Altersteilzeit endet mit dem Beginn des Rentenbezugs.

Das Altersteilzeitgesetz bietet in Verbindung mit den freiwilligen Zuschüssen des Arbeitgebers ein vorzeitiges Ausscheiden, was aufgrund des sogenannten steuerfreien Aufstockungsbetrags finanziell sehr attraktiv sein kann. Wer die Möglichkeit hat, Altersteilzeitmodelle in Anspruch zu nehmen, sollte diese auf jeden Fall prüfen.

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Keine Förderung mehr durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit förderte eine Altersteilzeit, wenn der frei werdende Arbeitsplatz mit einem Arbeitslosen besetzt wird oder mit jemandem, der gerade seine Ausbildung abgeschlossen hat. Diese Förderung wurde zum 31. Dezember 2009 abgeschafft.

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