Vermögensverwaltung
Stiftungskapital erfolgreich managen
Für Stiftungen wird es immer schwieriger, Rendite, Kapitalsicherheit und ausreichende Ausschüttungen unter einen Hut zu bringen. Darum holen sich immer mehr gemeinnützige Stiftungen Unterstützung durch professionelle Vermögensverwalter. Vorstände und Stiftungsgründer lassen sich zu wichtigen Fragen und Themen beraten – von der Anlagestrategie bis zur Haftungsreduzierung. Das lohnt sich für mittelgroße wie auch für kleine Stiftungen mit weniger als einer Million Stiftungskapital.

Immer mehr Stiftungen gehen neue Wege, um ihren Stiftungszweck zu finanzieren.
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Warum drohen immer mehr Stiftungen finanzielle Probleme?
Stiftungen finanzieren mit ihren Kapitalerträgen die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks. Bislang haben sie dafür mit konservativen, sicheren Geldanlagen die benötigten Erträge erwirtschaftet. Viele Stiftungsgelder sind noch in Anleihen und Termingeldern mit hoher Verzinsung angelegt. Diese werden nun fällig, können aber nicht zu den alten Konditionen wieder angelegt werden, denn risikoarme Anlagen erzielen nur noch sehr niedrige Renditen. Fehlen Einnahmen, können Stiftungen die Förderung von Projekten nicht mehr leisten. Versuchen sie, mit risikoreicheren Anlagen eine Mehrrendite zu erzielen, könnten sie den Erhalt des Stiftungskapitals aufs Spiel setzen. Beides gefährdet den Stiftungszweck und die Existenz einer Stiftung. Mit dem kostenfreien Stiftungs-Check erfahren Sie, wie Ihre Stiftung dasteht und welche Möglichkeiten zur Optimierung Sie haben.
Wie viel Rendite muss Stiftungskapital erzielen?
Kleine und mittelgroße Stiftungen brauchen langfristig meist eine Kapitalrendite von um die 5 Prozent, um ihren Stiftungszweck nachhaltig erfüllen zu können:
- 40 Prozent für den Stiftungszweck,
- 30 Prozent für den Kapitalerhalt, vor allem für den Inflationsausgleich und die Bildung von Rücklagen.
- 30 Prozent für die Kosten der Stiftungsarbeit, z. B. für Buchhaltung, Marketing und Vermögensverwaltung.
Bei Stiftungen, die weniger erwirtschaften, besteht dringender Handlungsbedarf. Lassen Sie die Einkommens- und Vermögensstruktur Ihrer Stiftung analysieren und holen Sie Optimierungsvorschläge ein. Das Merkblatt "VZ Dienstleistungen für Stiftungen" zeigt Ihnen, wie Sie sich bei strategischen Entscheidungen und der Vermögensverwaltung am besten unterstützen lassen können.
Wie können Stiftungen den Kapitalerhalt sichern?
Stiftungen sollten mehrere Strategien kombinieren, um ihr Kapital langfristig zu erhalten. Ein wichtiges Anlageziel ist es, Verluste zu vermeiden. Rationales Anlageverhalten verhindert emotionale Anlageentscheidungen. Ein systematisches Risikomanagement und eine regelbasierte Vermögensverwaltung grenzen Verluste bei starken Marktkorrekturen ein. Weitere Maßnahmen sind die Steuerung der Aktienquote und Investitionen in Sachwerte, auch als Inflationsschutz. Das Merkblatt "Vermögensverwaltung für Stiftungen" gibt wertvolle Anregungen dazu.
Welche Kosten können Stiftungen bei der Geldanlage senken?
Stiftungen können ihre Rendite umgehend erhöhen, indem sie die Kosten ihrer Geldanlagen senken. Nehmen Sie die Gebühren Ihrer Depotbank unter die Lupe: Wie viel bezahlen Sie pro Jahr für Ausgabeaufschläge, Provisionen, Transaktionen und Depotführung? Ein Gebührenvergleich zeigt, wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können. Der Wechsel von einer Großbank zu einer günstigen Depotbank kann die Bankgebühren halbieren! Achten Sie auf diese Kriterien:
- keine Ausgabeaufschläge
- keine Provisionen
- keine Einschränkung bei der Titelwahl
- niedrige Transaktionsgebühren
- günstige Depotführung
- kein Verwahrgeld (Negativzinsen)
Mit einem kostenfreien Stiftungs-Check erfahren Sie, wie viel Ihre Stiftung bei der Geldanlage und der Vermögensverwaltung sparen kann.
Welche Potentiale stecken in der Satzung und den Anlagerichtlinien?
Stiftungen haben bei der Formulierung ihrer Satzung und Anlagerichtlinien oft mehr Gestaltungsmöglichkeiten als gedacht:
- Die Überprüfung der Satzung zeigt in vielen Fällen, dass Anpassungen erlaubt sind oder noch keine Anlagerichtlinien bestehen. Das gibt Stiftungen die Chance, flexible und zeitgemäße Anlagekonzepte einzuführen.
- Die Landesgesetze des Stiftungsrechts gewähren mehr Freiheiten als viele meinen. Es gibt keine vorgeschriebene Aktienquote und auch mündelsichere Anlagen sind keine Vorgabe. Auch die Haftungsrisiken für Vorstände sind oft niedriger als gedacht.
Lassen Sie die Satzung und Anlagerichtlinien Ihrer Stiftung überprüfen. Mit einem kostenfreien Stiftungs-Check erhalten Sie Vorschläge, wie Sie diese optimieren und besser nutzen können.
Warum soll ich eine eigene Stiftung gründen?
Jedes Jahr entscheiden sich viele hundert Menschen dafür, eine eigene gemeinnützige Stiftung ins Leben zu rufen. Die Motive sind vielfältig:
- Förderung von Projekten, zum Beispiel in den Bereichen Bildung, Wissenschaft oder Sport
- Organisation des Nachlasses, insbesondere wenn Unternehmen oder Immobilien zum Besitz gehören oder es keine geeigneten Erben gibt
- Bewahrung des Lebenswerkes, zum Beispiel eine Kunstsammlung
- Wunsch, Gutes zu tun und der Gesellschaft etwas zurückzugeben
- Stiftungsarbeit als neue, erfüllende Aufgabe für den Ruhestand
Darüber hinaus gibt es steuerliche Vergünstigungen, von denen die Stiftung und Sie als Stifter profitieren. Im Merkblatt "Eine eigene Stiftung gründen – das sollten Sie wissen" erfahren Sie alles Wichtige für die Stiftungsgründung.
Was ist der beste Zeitpunkt und der Kapitalbedarf für die Stiftungsgründung?
Eine Stiftung können Sie entweder zu Lebzeiten oder testamentarisch gründen. Viele Stifter bevorzugen eine Mischform: Sie errichten die Stiftung mit einer geringen Starteinlage zu Lebzeiten und verfügen, dass Vermögenswerte aus ihrem Nachlass in die Stiftung fließen. Bei der Gründung zu Lebzeiten können Sie sich aktiv engagieren und den Vermögensübertrag optimal planen. Für die testamentarische Gründung müssen Sie einen Testamentsvollstrecker benennen, der diese in Ihrem Sinne umsetzt.
Als Stiftungsgründer entscheiden Sie selbst, wie viel Geld Sie in die Stiftung einbringen möchten. Ein gesetzliches Minimum gibt es nicht. Die Kapitalausstattung muss aber ausreichen, um den Stiftungszweck umsetzen zu können. Für den Anfang genügt ein liquides Startkapital von rund 100.000 Euro. Viele Stifter stocken das Stiftungskapital Jahr für Jahr auf und widmen ihrer Stiftung mit einer letztwilligen Verfügung den verbleibenden, frei verfügbaren Teil ihres Vermögens.
Wichtig: Geld, das Sie Ihrer Stiftung übertragen haben, können Sie nicht mehr zurückfordern. Damit Sie als Stiftungsgründer zu Lebzeiten nicht in finanzielle Bedrängnis geraten, empfiehlt sich eine umfassende und langfristige Finanzplanung. Mehr erfahren Sie in den Wissensbeiträgen zur Stiftungsgründung. Mehr erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Eine eigene Stiftung gründen – das sollten Sie wissen".
Welche Steuervorteile hat eine Stiftung?
Mit einer Stiftung können Sie einen Teil Ihres Vermögens steuerfrei für einen guten Zweck einsetzen. Das ist besonders vorteilhaft, wenn Sie die Stiftung noch zu Lebzeiten gründen:
- Als Stifter bringen Sie das Kapital steuerfrei in die Stiftung ein und mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen für viele Jahre.
- Haben Sie als Stifter selbst geerbt, können Sie die Erbschaft bis zu 24 Monate nach Erhalt ebenfalls steuerbegünstigt in die Stiftung einbringen.
- Die Erträge des Stiftungsvermögens sind steuerfrei und kommen vollständig dem Stiftungszweck zugute.
Mehr erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Eine eigene Stiftung gründen – das sollten Sie wissen".
Was gehört in die Anlagerichtlinien?
In den Anlagerichtlinien legen Sie die Grundsätze für die Verwaltung des Stiftungskapitals fest:
- Zuständigkeiten und Aufgaben
- Anlagestrategie mit Anlageuniversum, Anlage- bzw. Risikoklassen
- Anlageziele mit Zielrendite und Verlustrahmen
- Depot- bzw. Vermögensstruktur
- Risikoverständnis
- Berichterstattung
Jede Stiftung muss eine individuelle Anlagerichtlinie erarbeiten und regelmäßig an veränderte Bedingungen anpassen. Sie muss im Einklang mit der Satzung stehen und genug Handlungsspielraum lassen. Das Merkblatt "VZ Dienstleistungen für Stiftungen" erläutert Ihnen, wie externe Stiftungsexperten Sie dabei unterstützen.
Wie lassen sich Haftungsrisiken für Stiftungsvorstände reduzieren?
Ein Stiftungsvorstand hat die Aufgabe, für den Erhalt des Stiftungsvermögens zu sorgen, das Vermögen gewissenhaft zu verwalten, die Mittel dem Zweck entsprechend einzusetzen und eine ordentliche Buchführung zu erstellen. Läuft etwas nicht nach Plan, sind auch ehrenamtlich tätige Vorstände bei grober Fahrlässigkeit haftbar und Stiftungsräte bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Sie müssen im Zweifelsfall nachweisen, dass sie nach bestem Wissen gehandelt haben. Ein großes Risiko besteht, wenn Dokumentationen nicht ausreichend professionell geführt werden. Stiftungsvorstände reduzieren ihr persönliches Haftungsrisiko, indem sie mit externen Stiftungsexperten zusammenarbeiten. Das Merkblatt "VZ Dienstleistungen für Stiftungen" erläutert Ihnen, wie externe Stiftungsexperten Sie dabei unterstützen.