Welche Potentiale stecken in der Satzung und den Anlagerichtlinien?

Stiftungen haben bei der Formulierung ihrer Satzung und Anlagerichtlinien oft mehr Gestaltungsmöglichkeiten als gedacht: 

  • Die Überprüfung der Satzung zeigt in vielen Fällen, dass Anpassungen erlaubt sind oder noch keine Anlagerichtlinien bestehen. Das gibt Stiftungen die Chance, flexible und zeitgemäße Anlagekonzepte einzuführen. 
  • Die Landesgesetze des Stiftungsrechts gewähren mehr Freiheiten als viele meinen. Es gibt keine vorgeschriebene Aktienquote und auch mündelsichere Anlagen sind keine Vorgabe. Auch die Haftungsrisiken für Vorstände sind oft niedriger als gedacht.

Lassen Sie die Satzung und Anlagerichtlinien Ihrer Stiftung überprüfen. Mit einem kostenfreien Stiftungs-Check erhalten Sie Vorschläge, wie Sie diese optimieren und besser nutzen können.

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