VZ-Strategien zur Nachhaltigkeit

Das Thema Nachhaltigkeit spielt bei der Geldanlage eine zunehmende Bedeutung. Das VZ VermögensZentrum trägt dem Rechnung und bezieht strenge Nachhaltigkeitskriterien in seine Anlagestrategien ein. Hier geht es zum Nachhaltigkeitsbericht der VZ-Gruppe.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften der OffenlegungsVO ist das VZ VermögensZentrum zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Stand: 16.04.2024

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Belange und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. 

Das VZ hat grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, der Verantwortung als Finanzmarktteilnehmer gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen Anlageentscheidungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt. 

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile ist das VZ daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise im Rahmen der Investitionsentscheidungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigt werden. Daher ist das VZ gehalten, auf der Webseite zu erklären, dass diese nicht berücksichtigt werden. 

VZ erklärt aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an der Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Stand: 16.04.2024

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale Belange und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. 

Das VZ hat grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, der Verantwortung als Finanzberater gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt. 

Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile ist das VZ daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise im Rahmen der Anlageempfehlungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigt werden. Daher ist das VZ gehalten, auf der Webseite zu erklären, dass diese nicht berücksichtigt werden. 

VZ erklärt aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an der Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

VZ-Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO)

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sogenannten beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezügliche Vorstellungen und Wünsche und setzen diese nach Möglichkeit um.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir, Unternehmen zu identifizieren, die ein erhöhtes Risikopotenzial aufweisen, um diese möglichst aus dem Investitionsprozess auszuschließen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen.

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Vergütungspolitik steht nicht im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO). *

* Änderung am 21.03.23: Text wurde wie folgt geändert: Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht Die Vergütungspolitik steht nicht im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO). Diese Änderung erfolgte, da dies nicht sinnvoll umgesetzt werden kann.

Erklärung zur Nichtberücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei Finanzprodukten (Art. 7 OffenlegungsVO)

VZ erklärt aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an der Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden

Unsere als nachhaltig beworbenen Finanzprodukte "Mandat VV Fonds, Sparen mit ETF, VV mit ETF" bewerben keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale.

Zusammenfassung

Es werden keine keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale beworben.

Nachfolgende Vorgaben werden bei den nachhaltigen Mandaten nach VZ eingehalten:

  1. Es werden nur Investitionen getätigt in Produkte, die in Summe einen Mindestscore von 16 von 20 erreichen. Diese Bewertung basiert auf den ESG Scores von MSCI ESG Research und Morningstar/Sustainalytics. 
  2. Anwendung von sieben wertebasierten, umsatzgewichteten Ausschlusskriterien für unerwünschte Geschäftsaktivitäten (Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Nuklearenergie, Pornographie, konventionelle Waffen, Genmanipulierte Organismen) mit jeweils maximal 1%. 
  3. Ausschluss von kontroversen Waffen (0%)
  4. Beschränkung des Anteils in Firmen mit Reserven in besonders Klima-schädlichen Energieressourcen (5%)
  5. Ausschluss von Unternehmen, welche die Kriterien von UN Global Compact verletzen (1%).
  6. Die CO2-Bilanz des Aktienexposures im Portfolio muss im Vergleich zum Weltaktienindex (MSCI World) mindestens um 15% tiefer liegen.

Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden keine ökologischen oder sozialen Merkmale beworben und es werden keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Mit diesem Finanzprodukt werden keine ökologischen oder soziale Merkmale beworben. Es werden aber die unter Punkt a) Zusammenfassung genannten Mindestkriterien angewendet.

Anlagestrategie

Mit diesem Finanzprodukt werden keine ökologischen oder soziale Merkmale beworben. Es werden aber die unter Punkt a) Zusammenfassung genannten Mindestkriterien angewendet. 

In Hinblick auf die Beurteilung einer guten Unternehmensführung werden ESG Ratings von MSCI ESG Research und Morningstar/Sustainalytics eingesetzt, welche den Punkt "Governance" explizit berücksichtigen. Beide Rating-Provider nutzen dazu eine Bewertung verschiedener Sub-Kriterien, die Unternehmen umfassend auf ihre Unternehmensführung beurteilen. Des Weiteren wird das Anlageuniversum, auf Verstöße gegen UN Global Compact geprüft.

Aufteilung der Investitionen

Mit diesem Finanzprodukt werden keine ökologischen oder soziale Merkmale beworben.

 

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die beiden nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.*

* Es wurden sowohl die Grafiken als auch der Text darufhin angepasst, inwieweit mit diesen Finanzprodukten in Tätigkeiten in den Bereichen fossiles Gas und Kernenergie investiert wird (Delegierte Verordnung (EU) 2023/363). 

Es werden keine nachhaltigen Investitionen getätigt. 

Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Es werden keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale beworben. 

Methoden

Es werden keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale beworben. 

Datenquellen und  -verarbeitung

Es werden keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale beworben und entsprechend keine Daten diesbezüglich verarbeitet. 

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Es werden keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale beworben. 

Sorgfaltspflicht

Mit diesem Finanzprodukt werden keine ökologischen oder sozialen Merkmale beworben. 

Das VZ nimmt seine Sorgfaltspflicht sehr ernst und hat die Prüfung aller Richtlinien bezüglich den Finanzprodukten auf mehreren Stufen verankert. Dabei werden finanzielle Aspekte gleichbehandelt wie Richtlinien und Anforderungen nicht-finanzieller Aspekte. 
Bei jeder Handelsanweisung werden vorab die Auswirkungen auf das Portfolio und die Eigenschaften des neu eingesetzten Produkts detailliert überprüft. Zudem werden diese Richtlinien bei der Implementierung in individuellen Kundenportfolios vom verantwortlichen Portfoliomanager überprüft. Zudem werden auf monatlicher Basis alle Portfolios überprüft und ausgewertet. Dabei werden insbesondere die ESG-Ratings der Portfolios analysiert und auf Veränderungen überprüft. Auch die Einhaltung der definierten Ausschlusskriterien wird monatlich überprüft. Die Einhaltung der Vorgaben, Prozesse und Risikomanagementsysteme wird zum einen durch die Interne Revision als auch im Rahmen der jährlichen Audit-Prüfungen von externen Wirtschaftsprüfern überprüft.

Mitwirkungspolitik

In diesem Finanzprodukt werden keine Direktanlagen getätigt und somit direkt keine Aktien oder andere Papiere mit Stimmrechten gehalten. Es werden ausschließlich Investitionen in Kollektivanlagen getätigt. 

Bestimmter Referenzwert

Es wurde kein Referenzwert bestimmt.

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Anrede
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