Ruhestand

Vorruhestand: Vorzeitig in Rente gehen – so geht's

Der Vorruhestand will gut geplant sein. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche Möglichkeiten für einen Vorruhestand infrage kommen – zum Beispiel eine Vorruhestandsregelung, Altersteilzeit oder Lebensarbeitszeitkonten.

Aktualisiert am

4. August 2026

Vorruhestand: Früher aufhören mit Vorruhestandsregelung

Erwerbstätige, die mit ihrem Arbeitgeber eine Vorruhestandsregelung getroffen haben, können mit 58 in den Vorruhestand gehen. Größere Unternehmen, die Stellen abbauen wollen, bieten zum Teil bereits einen Vorruhestand ab 55 an.

Sie scheiden aus dem Unternehmen aus und erhalten bis zum Rentenbeginn von ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein Vorruhestandsgeld. Auf Vorruhestandsgelder werden Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Rentenabschläge fallen nur bei der Frührente an, also wenn die vorgezogene Altersrente in Anspruch genommen wird.

Video produziert im November 2023

Altersteilzeit: Im Vorruhestand Arbeitszeit halbieren mit finanziellem Ausgleich

Sind Arbeitnehmer 55 oder älter, können sie mit Zustimmung des Arbeitgebers in Altersteilzeit gehen. Bei dieser Form des Vorruhestands halbieren sie ihre Arbeitszeit und ihr Gehalt, ergänzt um einen steuer- und sozialversicherungsfreien Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent. 

Außerdem werden zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Diese werden auf Basis von 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts berechnet und sind ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Arbeitszeit kann als Teilzeittätigkeit oder als Block geleistet werden. 

Lese-Tipp: Mehr zur Altersteilzeit erfahren Sie im Artikel "Altersteilzeit: Wie funktioniert das Modell?". 

Lebensarbeitszeitkonto: Vorarbeiten für den Vorruhestand

Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern sogenannte Lebensarbeitszeitkonten. Sie können den Gegenwert von Überstunden und nicht genommenen Urlaubstagen sowie Prämien, Weihnachts- und Urlaubsgeld auf ihr Zeitkonto einzahlen. 

Mit diesem Guthaben kann der Mitarbeiter in der Zeit vor dem Ruhestand seine Arbeitszeit reduzieren (zum Beispiel auf halbtags oder tageweise) oder ganz freigestellt werden. In dieser Zeit ist er weiterhin angestellt, sozialversichert und erhält sein volles Gehalt.

Vorruhestand: Frührente mit Rentenabschlägen

Bietet der Arbeitgeber kein Vorruhestandsmodell an, hat ein Erwerbstätiger trotzdem die Möglichkeit, vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszusteigen. Das kann allerdings sehr teuer werden. Zum einen fällt zum Ende des Erwerbslebens das Einkommen weg. Es kann eine jahrelange Einkommenslücke entstehen, bevor die Regelaltersgrenze erreicht ist. Bezieht man zur Deckung der Rentenlücke gesetzliche und betriebliche Renten vor, wird die Rente lebenslang gekürzt. Bei der Frührente beträgt der Rentenabschlag bei der gesetzlichen Rente lebenslang 0,3 Prozent pro vorbezogenem Monat, das sind bei drei Jahren bereits 10,8 Prozent.

Tipp: Jetzt mit der Planung des Vorruhestands beginnen

Finden Sie heraus, wann Sie frühestens in Rente gehen können. Das geht ganz einfach mit dem neuen Rentenbeginnrechner des VZ: Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge. 

Zum Rentenbeginnrechner

Hinweis zu Empfehlungen der Rentenkommission

Im Juni 2026 hat die Rentenkommission Empfehlungen für die Reform der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Demnach soll unter anderem die abschlagsfreie Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte (mit 45 Versichertenjahren) abgeschafft werden. Außerdem soll das Alter für den frühestmöglichen Bezug der Frührente mit Abschlägen für langjährig Versicherte (mit 35 Versichertenjahren) von 63 auf 64 Jahre heraufgesetzt werden. Die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre angehoben und das "Blockmodell" abgeschafft werden. Auftrag der Kommission ist es, Vorschläge für den Zeitraum nach 2031 zu erarbeiten. Daher dürfte kurzfristig mit keinen Änderungen zu rechnen sein. Mehr zur Rentenreform 2026 und den Empfehlungen der Rentenkommission erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Rentenreform: Was die Pläne der Rentenkommission für Sie bedeuten".

Weitere Informationen

Möchten Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen? Dann müssen Sie zwei Lücken aus Ihrem Vermögen decken: wegfallende Jahresgehälter und Rentenabschläge. Wie viel Vermögen Sie dafür benötigen, zeigen Ihnen die erfahrenen Beraterinnen und Berater des VZ. 

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies erstes Gespräch in einem VZ in Ihrer Nähe.