Vorruhestand: Wie kann ich vorzeitig in Rente gehen?
Viele möchten nicht bis 67 arbeiten, sondern ein paar Jahre früher in den Vorruhestand gehen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche Möglichkeiten infrage kommen – zum Beispiel Regelungen zum Vorruhestand, Altersteilzeit oder Lebensarbeitszeitkonten.
Vorruhestand: Früher aufhören mit wenig Rentenabschlägen
Erwerbstätige, die mit ihrem Arbeitgeber eine Vorruhestandsregelung getroffen haben, können mit 58 in den Vorruhestand gehen.
Sie scheiden aus dem Unternehmen aus und erhalten bis zum Rentenbeginn von ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein Vorruhestandsgeld. Auf Vorruhestandsgelder werden Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Rentenabschläge fallen nur bei der Frührente an, also wenn die vorgezogene Altersrente in Anspruch genommen wird.
Altersteilzeit: Im Vorruhestand Arbeitszeit halbieren mit finanziellem Ausgleich
Sind Arbeitnehmer 55 oder älter, können sie mit Zustimmung des Arbeitgebers in Altersteilzeit gehen. Bei dieser Form des Vorruhestands halbieren sie ihre Arbeitszeit und ihr Gehalt, ergänzt um einen steuer- und sozialversicherungsfreien Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent. Außerdem werden zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Diese werden auf Basis von 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts berechnet und sind ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Arbeitszeit kann als Teilzeittätigkeit oder als Block geleistet werden. Mehr zur Altersteilzeit lesen Sie im Artikel "Altersteilzeit: Wie funktioniert das Modell?".
Lebensarbeitszeitkonto: Vorarbeiten für die Frührente
Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern sogenannte Lebensarbeitszeitkonten. Sie können den Gegenwert von Überstunden und nicht genommenen Urlaubstagen sowie Prämien, Weihnachts- und Urlaubsgeld auf ihr Zeitkonto einzahlen. Mit diesem Guthaben kann der Mitarbeiter in der Zeit vor dem Ruhestand seine Arbeitszeit reduzieren (zum Beispiel auf halbtags oder tageweise) oder ganz freigestellt werden. In dieser Zeit ist er weiterhin angestellt, sozialversichert und erhält sein volles Gehalt.
Frührente mit Rentenabschlägen
Bietet der Arbeitgeber kein Vorruhestandsmodell an, hat ein Erwerbstätiger trotzdem die Möglichkeit, sich vorzeitig aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen.
Das kann allerdings sehr teuer werden. Zum einen fällt zum Ende des Erwerbslebens das Einkommen weg. Es kann eine jahrelange Einkommenslücke entstehen, bevor die Regelaltersgrenze erreicht ist. Bezieht man zur Deckung der Rentenlücke gesetzliche und betriebliche Renten vor, wird die Rente lebenslang gekürzt.
Für die Frührente beträgt dieser Abschlag bei der gesetzlichen Rente lebenslang 0,3 Prozent pro vorbezogenem Monat, das sind bei drei Jahren bereits 10,8 Prozent.
Lesen Sie regelmäßig, wie Sie effizient sparen, günstig anlegen und gut fürs Alter vorsorgen:
Weitere Informationen
Möchten Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen? Dann müssen Sie zwei Lücken aus Ihrem Vermögen decken: wegfallende Jahresgehälter und Rentenabschläge. Wie viel Vermögen Sie dafür benötigen, zeigen Ihnen die Beraterinnen und Berater des VZ. Nutzen Sie den kostenfreien Altersvorsorge-Check oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenfreies erstes Gespräch in einem VZ in Ihrer Nähe.
Kostenfreie Checkliste bestellen
Lesen Sie, was Sie bei der Planung Ihres Ruhestands berücksichtigen müssen und vermeiden Sie (teure) Fehlentscheidungen.