Ruhestand

Vorruhestand: Wie kann ich vorzeitig aus dem Erwerbsleben aussteigen?

Viele möchten nicht bis 67 arbeiten, sondern ein paar Jahre eher in den Vorruhestand gehen. Arbeitgeber bieten für eine Frührente verschiedene Möglichkeiten, wie Vorruhestandsregelungen, Altersteilzeit oder Lebensarbeitszeitkonten.

Andreas Limoser
Ruhestandsexperte
Aktualisiert am
25. Januar 2023

Vorruhestand: Früher aufhören mit wenig Rentenabschlägen

Erwerbstätige, die mit ihrem Arbeitgeber eine Vorruhestandsregelung getroffen haben, können mit 58 in den Vorruhestand gehen. Sie scheiden aus dem Unternehmen aus und erhalten bis zum Rentenbeginn von ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein Vorruhestandsgeld.

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Auf Vorruhestandsgelder werden Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Rentenabschläge fallen nur bei der Frührente an, also wenn die vorgezogene Altersrente in Anspruch genommen wird (siehe unten).

Merkblatt

Früher in Rente gehen: Das sollten Sie wissen

Erfahren Sie, worauf Sie bei der Vorbereitung Ihres vorzeitigen Ruhestands achten müssen.

Merkblatt

Checkliste für den Ruhestand

Dieses Merkblatt erläutert Ihnen die wichtigsten Aufgaben für die Planung Ihres Ruhestands.

Altersteilzeit: Im Vorruhestand Arbeitszeit halbieren mit finanziellem Ausgleich

Sind Arbeitnehmer 56 oder älter, können sie mit Zustimmung des Arbeitgebers in Altersteilzeit gehen. Bei dieser Form des Vorruhestands halbieren sie ihre Wochenarbeitszeit und ihr Gehalt, ergänzt um einen steuer- und sozialversicherungsfreien Aufstockungsbeitrag von 20 Prozent oder mehr. Die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung werden auf Basis von 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts berechnet und sind ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.

Die Arbeitszeit kann als Teilzeittätigkeit oder als Block geleistet werden. Die meisten arbeiten die erste Hälfte der Altersteilzeit voll weiter und in der zweiten Hälfte gar nicht.

Lebensarbeitszeitkonto: Vorarbeiten für die Frührente

Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern sogenannte Lebensarbeitszeitkonten. Sie können den Gegenwert von Überstunden und nicht genommenen Urlaubstagen sowie Prämien, Weihnachts- und Urlaubsgeld auf ihr Zeitkonto einzahlen. Mit diesem Guthaben kann der Mitarbeiter in der Zeit vor dem Ruhestand seine Arbeitszeit reduzieren (z.B. auf halbtags) oder ganz freigestellt werden. In dieser Zeit ist er weiterhin angestellt, sozialversichert und erhält sein volles Gehalt.

Frührente mit kräftigen Rentenabschlägen

Bietet der Arbeitgeber kein Vorruhestandsmodell an, hat ein Erwerbstätiger trotzdem die Möglichkeit, sich vorzeitig aus dem Erwerbsleben zurückzuziehen. Das kann allerdings sehr teuer werden. Zum einen fällt zum Ende des Erwerbslebens das Einkommen weg. Es entsteht eine jahrelange Rentenlücke, bevor die Regelaltersgrenze erreicht ist. Bezieht man zur Deckung der Rentenlücke gesetzliche und betriebliche Renten vor, wird die Rente lebenslang gekürzt. Für die Frührente beträgt dieser Abschlag bei der gesetzlichen Rente lebenslang 0,3 Prozent pro vorbezogenem Monat, das sind bei drei Jahren bereits 10,8 Prozent.

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