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Früher in Rente gehen: Das sollten Sie wissen

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Erfahren Sie, wie Rentenvorbezüge, Einmalzahlungen und andere Finanzquellen zur Finanzierung Ihrer Frührente beitragen können.

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Zweiseitiges Merkblatt mit blauem Bleistift – Informationsmaterial vom VZ VermögensZentrum

Rentenbeginnrechner des VZ: einfach, schnell und kostenlos

Möchten Sie herausfinden, wann Sie in Rente gehen können? Mit unserem Rentenbeginnrechner erhalten Sie die Antwort mit wenigen Klicks. Zudem erfahren Sie, wie hoch Ihr Abschlag ist, wenn Sie schon früher, beispielsweise mit 63, in Rente gehen möchten.

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Veröffentlicht am 20. Januar 2026

Rentenbeginnrechner: Antworten auf wichtige Fragen

  • Wie funktioniert der Rentenbeginnrechner?

    Der Rentenbeginnrechner ist einfach zu nutzen: Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und Sie erhalten sofort Informationen zu drei Möglichkeiten für Ihren Rentenbeginn. Diese Optionen werden im nächsten Abschnitt erläutert. Ihre Angaben bleiben anonym und werden nicht gespeichert.

  • Welche Informationen bietet der Rentenbeginnrechner?

    Der Rentenbeginnrechner zeigt Ihre Regelaltersgrenze an sowie das Datum, an dem Ihre Rentenzahlungen beginnen (erste Option). Sie erfahren, an welchem Datum Sie mit 63 in Rente gehen können (zweite Option) und wie hoch der Rentenabschlag in diesem Fall ausfällt. Außerdem sehen Sie das Datum, an dem Sie nach 45 Versichertenjahren abschlagsfrei in Rente gehen können (dritte Option).

  • Regulärer Rentenbeginn: Was ist die Regelaltersgrenze?

    Die Regelaltersgrenze ist das Renteneintrittsalter, ab dem man die gesetzliche Altersrente ohne Abschläge beziehen kann. Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Für den Geburtsjahrgang 1958 lag sie bei 66 Jahren. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 verschiebt sich die Regelaltersgrenze um zwei Monate pro Jahr. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt sie bei 67 Jahren.

  • Rentenbeginn: Wann bekomme ich die Frührente mit Abschlägen?

    Langjährig Versicherte sind Erwerbstätige, die 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Mit 35 Versichertenjahren kann man ab 63 die Frührente beziehen, allerdings mit Abschlägen: Für jeden vorbezogenen Monat wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 wird die Rente um 14,4 Prozent gekürzt, wenn sie nach dem 63. Geburtstag bezogen wird.

  • Wann bekomme ich die Frührente ohne Abschläge?

    Besonders langjährig Versicherte haben 45 Versichertenjahre bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit können sie die Rente abschlagsfrei zwei Jahre vor ihrer Regelaltersgrenze beziehen. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 ist das mit 65 möglich.

    Die Alterssicherungskommission hat 2026 vorgeschlagen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren vollständig abzuschaffen. Gleichzeitig soll die frühestmögliche Altersrente nach 35 Jahren von 63 auf 64 Jahre angehoben werden.