Altersrente für langjährig Versicherte: Rente nach 35 Beitragsjahren
Langjährig Versicherte haben 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt oder können andere Versichertenzeiten vorweisen. Damit können sie vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze mit Abschlägen in Rente gehen. Dies ist nicht zu verwechseln mit "besonders langjährig Versicherten", die 45 Versicherungsjahre vorweisen können und ihre Rente abschlagsfrei früher beziehen können.

Langjährig versichert: Was ist das?
Erwerbstätige, die 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, bezeichnet die Deutsche Rentenversicherung als "langjährig Versicherte". Neben den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen zu den 35 Versichertenjahren bestimmte weitere Beitragszeiten und beitragsfreie Anrechnungszeiten. Dazu zählen zum Beispiel Schul- und Studienjahre, Zeiten der Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen oder der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung (mehr dazu siehe letztes Kapitel).
Die Altersrente für langjährig Versicherte ist die Rente, die nach 35 Versichertenjahren bezogen werden kann. Wählt man einen Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze, wird sie (frühestens mit 63) als Frührente mit Abschlägen bezogen. Für jeden vorbezogenen Monat wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt.
Wie hoch der Rentenabschlag bei Rentenbeginn mit 63 ist, hängt vom Geburtsjahrgang ab (siehe drittes Kapitel). Die Regelaltersgrenze wird Jahr für Jahr angehoben, so dass der zeitliche Abstand zwischen dem 63. Geburtstag und der Regelaltersgrenze mit jedem neuen Jahrgang größer wird. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 bleibt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer dann die Frührente bezieht, sobald er 63 wird, muss den maximal möglichen Rentenabschlag von 14,4 Prozent hinnehmen.
Wichtig: Ohne 35 Versichertenjahre ist keine Frührente möglich, weder mit noch ohne Abschläge. In diesem Fall muss mit dem Rentenbeginn gewartet werden, bis die Regelaltersgrenze für den eigenen Geburtsjahrgang erreicht ist. Um überhaupt einen Rentenanspruch zu haben, muss die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt sein.
Was ist der Unterschied zu besonders langjährig Versicherten?
Auch wenn die Begriffe ähnlich sind, bestehen zwischen ''langjährig Versicherten'' und ''besonders langjährig Versicherten'' große Unterschiede. Langjährig Versicherte brauchen 35 Versichertenjahre bei der Deutschen Rentenversicherung, besonders langjährig Versicherte hingegen 45 Versicherungsjahre.
Für die 35 Versichertenjahre von langjährig Versicherten akzeptiert die Rentenversicherung mehr Kategorien an Beitragszeiten und beitragsfreie Anrechnungszeiten als für die 45 Jahre, die besonders langjährig Versicherte benötigen.
Wer 45 Versichertenjahre erreicht hat, kann zwei Jahre vor seiner gesetzlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Langjährig Versicherte hingegen können ihre Rente bis zu vier Jahre vor ihrer Regelaltersgrenze beziehen, allerdings nicht vor dem 63. Geburtstag und nicht ohne Abschläge: Für jeden Monat, den der Rentenbeginn nach vorne verschoben wird, wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt.
Wann die Voraussetzungen erfüllt sein werden oder noch sie überhaupt noch erfüllt werden können, zeigt die ausführliche Rentenauskunft. Diese schickt die Deutsche Rentenversicherung ab dem 55. Geburtstag automatisch zu.
Wann können langjährig Versicherte in Rente gehen?
Langjährig Versicherte können ab 63 in Frührente gehen. Frühestmöglicher Rentenbeginn ist der Erste des Monats nach dem 63. Geburtstag. Wer beispielsweise am 15. Februar 63 wird, kann die Rente ab dem 1. März bekommen. Wichtig: Der Rentenantrag sollte spätestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden!
Langjährig Versicherte müssen ihren Rentenbeginn aber nicht vorziehen und müssen ihre Frührente auch nicht bereits mit 63 beziehen. Sobald die 35 Versichertenjahre erreicht sind, haben sie die Wahl und können ihre Rente jederzeit bekommen. Der Rentenabschlag richtet sich nach dem Abstand zur Regelaltersgrenze.
Die Tabelle zeigt, wie groß der Rentenabschlag ist, wenn der Rentenbeginn direkt nach dem 63. Geburtstag liegen soll. Beispiele:
Wer 1959 geboren wurde, hat eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und zwei Monaten. Wird die Rente ab 63 bezogen, fehlen 38 Monate. Multipliziert mit 0,3 Prozent ist der maximale Abschlag 11,4 Prozent. 1963 Geborene haben eine Regelaltersgrenze von 66 Jahren und zehn Monaten. Für eine Frührente mit 63 fehlen 46 Monate und der Rentenabschlag beträgt 13,8 Prozent.
Wird die Frührente nicht mit 63, sondern später bezogen, fallen die Abschläge geringer aus. Das zeigt die Tabelle unten am Beispiel des Jahrgangs 1964. Übrigens: Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt für alle Jahrgänge ab 1964.
Beispiele: Wer die Frührente ab 64 bezieht, dem wird die Rente um 10,8 Prozent gekürzt. Bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren und sechs Monaten beträgt der Rentenabschlag 5,4 Prozent.
Wie viel Rente bekommen langjährig Versicherte?
Wie viel Rente langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren bekommen, das hängt von der Anzahl der gesammelten Rentenpunkte (Entgeltpunkte) und vom aktuellen Rentenwert ab. Wird die Rente vor der Regelaltersgrenze bezogen, fallen auf die im folgenden genannten Rentenhöhen entsprechende Rentenabschläge an.
Wer das deutsche Durchschnittsentgelt verdient, erhält einen Rentenpunkt. Wer also 35 Jahre ein Gehalt in Höhe des deutschen Durchschnittsgehalts verdient hat, hat 35 Rentenpunkte. Ein Rentenpunkt ist aktuell 40,79 Euro wert (seit 1. Juli 2025). Multipliziert man die beiden Werte, ergibt dies eine Rente von 1.427,65 Euro (brutto).
Die Höchstrente für langjährig Versicherte
Wer mehr verdient als das Durchschnittsentgelt, hat nach 35 Versichertenjahren entsprechend mehr als 35 Rentenpunkte und damit mehr Rente. Die Obergrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (kurz BBG). Das bedeutet: Wer mehr verdient, bekommt trotzdem nicht mehr Rentenpunkte. Für 2025 zum Beispiel liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 96.600 Euro. Geteilt durch das Durchschnittsentgelt von 50.493 Euro (2025) ergibt dies für 2025 maximal 1,91 Entgeltpunkte. Dieser Höchstwert ändert sich jedes Jahr, je nach BBG und Durchschnittsentgelt in dem betreffenden Jahr.
Wer 35 Jahre lang – von 1991 bis 2025 – in jedem Jahr ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, hat 67,62 Entgeltpunkte gesammelt (die Tabelle dazu sehen Sie hier). Die Summe von 67,62 Entgeltpunkten, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro, ergibt eine Rente von rund 2.758 Euro.
Von 1990 bis 2024 kommt man unter den gleichen Voraussetzungen auf 67,51 Entgeltpunkte. Die Summe von 67,51 Entgeltpunkten, multipliziert mit dem Rentenwert von 40,79 Euro, ergibt eine Rente von rund 2.754 Euro im Monat.
Wichtig: Nach 35 Beitragsjahren entspricht die Rente nicht dem Betrag, der in der Renteninformation ausgewiesen wird. Der Betrag in der Renteninformation ist die erwartete Rentenhöhe mit Einzahlungen bis zum Erreichen der Regelaltersrente. Bei früherem Rentenbezug werden jedoch bis zu vier Jahre weniger Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt und damit weniger Entgeltpunkte gesammelt, so dass die Rente entsprechend niedriger ausfällt.
Wie hoch ist die Rente von langjährig Versicherten wirklich?
Die Altersrente für langjährig Versicherte beträgt im Durchschnitt 1.306 Euro. In den alten Bundesländern ist die Rente mit 1.301 Euro etwas niedriger als in den neuen Bundesländern mit 1.323 Euro. Diese und die folgenden Zahlen stammen aus dem ''Statistikband Rente 2024'', den die Deutschen Rentenversicherung im Juli 2025 veröffentlicht hat.
Diese Durchschnittswerte spiegeln jedoch nicht die Realität wider. Die Grafik unten zeigt, dass die Höhe der Altersrenten für langjährig Versicherte Rentnerinnen und Rentner weit auseinander liegt. Bei den Männern erhält knapp ein Drittel zwischen 1.350 und 1.950 Euro Rente. Bei den Frauen sind es nur rund 17 Prozent. 7,8 Prozent der Männer bekommen eine Rente von 2.400 Euro oder mehr, während es bei den Frauen nur 0,7 Prozent sind. Gut 15 Prozent der Männer und mehr als 40 Prozent der Frauen bekommen weniger als 900 Euro Rente.
Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt, wie viel Rente langjährig Versicherte welchen Alters nach 35 Beitragsjahren (oder mehr!) an Rente bekommen. Stichtag der Erhebung war der 31. Dezember 2024. Lesebeispiel: 66-Jährige langjährig Versicherte hatten im Durchschnitt eine Altersrente von rund 1.256 Euro; Rentner mit rund 1.516 Euro gut ein Drittel mehr als Rentnerinnen mit 1.087 Euro.
Die Rentenhöhe der Neurentner von 2024
Bei Neurentnern sieht es nicht viel anders aus. Wer 2024 als langjährig Versicherter nach mindestens 35 Beitragsjahren in Rente ging, hatte im Durchschnitt 1.220,73 Euro Rente (siehe Tabelle, letzte Zeile). Diejenigen unter ihnen, die 2024 mit 63 in Rente gingen, hatten im Schnitt 1.218,49 Euro Rente. Wer 2024 mit 66 in Rente gegangen ist, hatte 1.160,12 Euro Rente. Die Rentenhöhe unter anderem hängt ab von der individuellen Anzahl der Rentenpunkte (Entgeltpunkte) und vom Zugangsfaktor, also ob man regulär in Rente gegangen ist oder ob man die Frührente mit Abschlägen gewählt hat.
Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Rentenhöhen des Neurentnerjahrgangs 2024 verteilen. Diese Grafik umfasst ausschließlich langjährig Versicherte. Demnach haben 5,9 Prozent der Neurentner und 0,7 Prozent der Neurentnerinnen eine Altersrente von mehr als 2.400 Euro. Rund 17 Prozent der Rentner und 43 Prozent der Rentnerinnen haben weniger als 900 Euro Rente.
Langjährig versichert: Welche Zeiten werden berücksichtigt?
Für die Altersrente für langjährig Versicherte braucht man 35 Versichertenjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist die sogenannte ''Wartezeit''. Zur Wartezeit gehören Beitragszeiten, in denen man gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, sowie weitere Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten, die sogenannten Anrechnungszeiten.
Diese Beiträge und Zeiten können für die Altersrente für langjährig Versicherte geltend gemacht werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Erwerbseinkünfte aus Angestelltentätigkeit (auch Minijobs) oder selbstständiger Tätigkeit
- Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Arbeitslosengeld (ALG I und II)
- Bezug von Insolvenz-, Kranken-, Kurzarbeiter-, Schlechtwetter-, Übergangs-, Unterhalts- und Vorruhestandsgeld
- Schul- und Studienzeit (begrenzt auf maximal acht Jahre)
- Wehrdienst, Zivildienst oder Bundesfreiwilligendienst
- Erziehung eines Kindes unter 10 Jahren
- Pflege von Angehörigen
- Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Rentensplitting unter Ehegatten
Wichtig: Für die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) werden viel mehr Kategorien von Beitrags- und Anrechnungszeiten anerkannt als für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre). Für die Anrechnungszeiten für besonders langjährig Versicherte siehe hier.
Tipp: Rentenbeginnrechner des VZ
Der Rentenbeginnrechner zeigt, wann Sie frühestens in Rente gehen können. Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge. Zum Rentenbeginnrechner
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