Rentenpunkte in Tabellen: Wie viel ein Rentenpunkt wert ist
Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt, sind ein wichtiger Teil der Rentenformel. Je mehr Rentenpunkte im Laufe des Erwerbslebens gesammelt werden, desto höher ist die Rente. Ein Rentenpunkt ist aktuell 39,32 Euro wert. Die Tabellen zeigen, wie viele Rentenpunkte maximal möglich sind und was sie Wert sind.
Was sind Rentenpunkte?
Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt, sind ein wichtiger Teil der Rentenformel der gesetzlichen Rentenversicherung. Rentenpunkte sind die "Währung" der Deutschen Rentenversicherung.
Rentenpunkte sammeln für die Rente
Im Erwerbsleben dienen sie als Maßeinheit, die Rentenbeiträge und andere Leistungen in Rentenansprüche umzumünzen. Im Ruhestand dienen sie dazu, die Rentenansprüche in die Höhe der Rente umzurechnen.
Wie viele Rentenpunkte einem Erwerbstätigen pro Jahr gutgeschrieben werden, orientiert sich am durchschnittlichen Einkommen aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Verdient ein gesetzlich rentenversicherter Erwerbstätiger in einem Jahr genau so viel wie der Durchschnitt aller gesetzlich Rentenversicherten, erhält er dafür einen Rentenpunkt.
Liegt das Gehalt über oder unter dem Durchschnittsentgelt, gibt es entsprechend mehr oder weniger Rentenpunkte (siehe nächstes Kapitel).
Die Höhe der Rente, die ein Erwerbstätiger später bekommt, ergibt sich aus der Summe seiner gesammelten Rentenpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (siehe unten im Kapitel "Wie viel ist ein Rentenpunkt wert").
Wie viele Rentenpunkte bekommt man pro Jahr?
Das hängt vom versicherten Gehalt ab. Dreh- und Angelpunkt ist das Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer in einem Jahr. 2025 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 50.493 Euro. Wer also 2025 50.493 Euro verdient, erhält einen Rentenpunkt. 2024 musste man 45.358 Euro verdienen, um einen Rentenpunkt zu erhalten.
Die Tabelle zeigt, wie viele Rentenpunkte man bei welchem Jahresgehalt bekommt. 2025 gibt es bei einem Gehalt von beispielsweise 40.000 Euro 0,79 Entgeltpunkte, bei einem Jahresgehalt von 80.000 Euro 1,58 Entgeltpunkte. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2025 bei 96.600 Euro. Daher sind 2025 sind maximal 1,91 Entgeltpunkte möglich (siehe nächstes Kapitel).
Tipp: Möchten Sie wissen, wie viel Entgeltpunkte Sie 2025 bekommen? Teilen Sie das Jahresbruttogehalt, das Sie 2025 verdienen, durch das Durchschnittsentgelt für 2025.
Übrigens: Rentenpunkte erhält man nicht nur in Zeiten der Erwerbstätigkeit. Hinzu kommen beitragsfreie Anrechnungszeiten, zum Beispiel für Schul- und Studienjahre, Arbeitslosigkeit oder Zeiten der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Einen Überblick, welche Zeiten angerechnet werden, erhalten Sie in dem Artikel "Berechnung meiner Rente".
Wie viel Rentenpunkte maximal möglich sind
Die Obergrenze ist ein Jahresgehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (BBG). Die Zahl der maximalen Entgeltpunkte ergibt sich, indem man das Gehalt der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres durch das Durchschnittsentgelt des gleichen Jahres teilt.
2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 96.600 Euro. Diese teilt man durch das Durchschnittsentgelt von 50.493 Euro. Bei einem Gehalt von 96.600 Euro oder darüber gibt es 2025 demnach 1,91 Entgeltpunkte.
2024 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 90.600 Euro. Bei einem Durchschnittsentgelt von 45.358 Euro waren also maximal 1,99 Entgeltpunkte möglich.
2023 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 87.600 Euro und das Durchschnittsentgelt betrug 43.142 Euro. Teilt man die beiden Beträge, ergibt sich eine maximale Entgeltpunktezahl von 2,03.
Die Beitragsbemessungsgrenze und das Durchschnittsentgelt ändern sich in der Regel jedes Jahr. Daher variierte die Anzahl der maximal Entgeltpunkte in den letzten Jahrzehnten zwischen 1,71 und 2,14 Entgeltpunkten pro Jahr (siehe Tabelle). Die meisten Entgeltpunkte waren 2005 und 2006 möglich, die wenigsten Anfang der 1980er Jahre.
Wie viel ist ein Rentenpunkt wert?
Der sogenannte Rentenwert ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt entspricht. Der Rentenwert liegt aktuell bei 39,32 Euro (seit 1. Juli 2024). Diesen Betrag bekommen Rentnerinnen und Rentner als monatliche Rente für jeden gesammelten Rentenpunkt, wenn sie eine reguläre Altersrente beziehen. Beispiel: Bei 60 Entgeltpunkten und dem Rentenwert von 39,32 Euro beträgt die Rente rund 2.359 Euro pro Monat. Am 1. Juli 2025 wird der Rentenwert das nächste Mal angepasst.
Weitere Beispiele finden Sie im Artikel "Berechnung meiner Rente". Dort erfahren Sie auch, um welchen Faktor die Rente gekürzt wird, wenn man diese als Frührente, als Witwen- oder Waisenrente bezieht.
Rentenpunkte kaufen: so geht's
Mit freiwilligen Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung könnten Versicherte zusätzliche Rentenpunkte kaufen. Seit der Einführung der Flexirente 2017 ist dies ab dem Alter von 50 Jahren möglich. Es können bis zu zwölf Zahlungen pro Jahr getätigt werden.
Wie viel man für einen Entgeltpunkt bezahlen muss, berechnet sich aus dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten und dem Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung.
2025 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 50.493 Euro. Geteilt durch den Beitragssatz von 18,6 Prozent ergibt dies rund 9.392 Euro; das ist 2025 der Preis für einen Rentenpunkt. Wer 2025 freiwillige Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung leisten möchte, muss zum Beispiel für fünf Entgeltpunkte 46.960 Euro bezahlen.
Bis zum 31. März 2025 können Rentenpunkte noch rückwirkend für 2024 gekauft werden. Da 2024 das Durchschnittsentgelt niedriger war, ist auch der Preis für einen Rentenpunkt für 2024 geringer; er liegt bei 8.437 Euro.
Tipp: Prüfen Sie, ob sich eine solche Investition in Ihrem Fall auszahlen würde oder ob Sie Ihre Rentenlücke besser mit anderen Mitteln decken könnten, zum Beispiel mit dem Aufbau vom Vermögen oder steuerbegünstigten Altersvorsorgeformen wie der Basisrente.
Mehr über Sonderzahlungen erfahren Sie im Artikel "Flexirente".
Wie viele Rentenpunkte habe ich gesammelt?
Erwerbstätige finden die aktuelle Anzahl ihrer Rentenpunkte (hier Entgeltpunkte genannt) in der Renteninformation. Diese versendet die Deutsche Rentenversicherung einmal pro Jahr an alle Rentenversicherten zwischen 27 und 55. Über 55-jährige erhalten alle drei Jahre eine sogenannte Rentenauskunft.
In der Sektion "Rentenbeiträge und Entgeltpunkte" wird aufgeführt, wie viel an Beiträgen der Arbeitnehmer, seine Arbeitgeber und öffentliche Kassen (z. B. die Agentur für Arbeit oder Krankenkassen) eingezahlt haben. Aus den Rentenbeiträgen und beitragsfreien Zeiten hat die Rentenversicherung errechnet, wie viele Rentenpunkte man im Laufe seines Erwerbslebens gesammelt hat.
Exkurs: So wird der Rentenwert angepasst
Die Renten steigen jedes Jahr am 1. Juli, indem der Rentenwert angepasst wird. Die Änderungen werden jedes Jahr in der Rentenwertbestimmungsverordnung von Bundesregierung festgelegt.
Die jährliche Neuberechnung des Rentenwerts basiert auf mehreren Faktoren, die im Bundessozialgesetzbuch festgelegt sind:
Entwicklung von Löhnen und Gehältern
Steigen in Deutschland die Löhne und Gehälter, steigt auch die gesetzliche Rente. Für die Berechnung der Rentenerhöhung wird verglichen, wie sich die Durchschnittslöhne und -gehälter in den letzten beiden Jahren entwickelt haben. Für die Rentenerhöhung 2025 wird die Lohnentwicklung 2024 gegenüber 2023 zugrunde gelegt (mehr dazu im Artikel zur Rentenerhöhung). Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer werden vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Es werden nur Lohnsteigerungen berücksichtigt, für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Gehaltsbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder Gehälter vom Beamten.
Änderungen am Beitragssatz zur Rentenversicherung
Wenn der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung steigt bzw. fällt, wirkt sich das negativ bzw. positiv auf die Rentenanpassung aus. In den letzten Jahrzehnten lag der Beitragssatz zwischen 17,5 Prozent (1993) und 20,3 Prozent (1997/98). Letzter Höchststand war 19,9 Prozent (2007-2011). Seit 2018 liegt der Beitragssatz bei 18,6 Prozent.
Nachhaltigkeitsfaktor
Der Nachhaltigkeitsfaktor drückt aus, wie sich das Verhältnis zwischen der Anzahl der Rentenempfänger und der Beitragszahler entwickelt. Müssen wegen des demografischen Wandels immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen, soll der Nachhaltigkeitsfaktor den Rentenanstieg dämpfen.
Riester-Faktor
Der Riester-Faktor verringert Rentenanpassungen um den Prozentsatz, der bei der privaten Altersvorsorge staatlich gefördert wird (Riester-Förderung).
Schutzklausel und Nachholfaktor (Ausgleichsbedarf)
Sinkende Löhne müssten eigentlich Rentenkürzungen zur Folge haben. Dank einer Schutzklausel dürfen nominale Renten aber nicht sinken. Die unterbliebenen Kürzungen werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Ausgleichs- oder Nachholfaktor sieht vor, dass unterbliebene Rentenkürzungen mit späteren Rentenerhöhungen verrechnet werden.
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