Berechnung meiner Rente: Wie viel kann ich erwarten?
Jeder Erwerbstätige zahlt monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung ein und fragt sich, wie viel Rente er später dafür wohl bekommen wird. Den aktuellen Stand erhält jeder mit der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Und nur wer seine genauen Ansprüche kennt, kann frühzeitig für eine zusätzliche Absicherung sorgen.

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt im Wesentlichen von den Beiträgen ab, die ein Erwerbstätiger, seine Arbeitgeber und andere Stellen (zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit) im Laufe des Erwerbslebens abführen. Dazu kommen weitere Beitragszeiten und beitragsfreie Anrechnungszeiten wie:
- Schul- und Studienjahre (ab 17, maximal 8 Jahre),
- Bundesfreiwilligendienst (früher Wehr- oder Zivildienst),
- Zeiten von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit und Rehabilitation,
- Zeiten von Schwangerschaft, Mutterschutz und Kindererziehung,
- Zeiten der Pflege von Angehörigen sowie
- freiwillige Beitragszahlungen.
Schul- und Studienjahre werden für die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" allerdings nicht angerechnet. Damit ist es für Akademiker nicht machbar, nach dem Universitätsabschluss noch 45 Jahre zu arbeiten oder andere Beitragszeiten zu sammeln.
Entgeltpunkte als Berechnungsgrundlage
Die beitragspflichtigen Jahresgehälter werden in so genannte Entgeltpunkte umgerechnet. Verdient man in einem Jahr genauso viel wie der Durchschnitt aller pflichtversicherten Erwerbstätigen, erhält man einen Entgeltpunkt. Ist der eigene Verdienst höher oder niedriger als der Durchschnitt, gibt es entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte.
Das Durchschnittsentgelt ändert sich jedes Jahr. 2023 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt (West) bei 43.142 Euro. Wer so viel verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Ein Erwerbstätiger mit einem Jahresbruttoeinkommen von 62.000 Euro erhält 2023 1,43 Entgeltpunkte.
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Hört ein Erwerbstätiger vor seiner Regelaltersgrenze auf zu arbeiten, fließt ein Zusatzwert in die Rechnung ein. Denn für jeden Monat, den man die Rente vor der Regelaltersgrenze bezieht (als Frührente), wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt.
Umrechnung in den Rentenbetrag
Für die Umrechnung der Rente werden die Entgeltpunkte mit dem Rentenwert multipliziert. Der Rentenwert beträgt bundeseinheitlich 37,60 Euro (per 1. Juli 2023).
Ein Beispiel: Ein 51-jähriger Mann hat 31 Entgeltpunkte auf seinem Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung. Nach heutigem Stand bekäme er eine Rente von 1.165,60 Euro. Diese Summe ergibt sich aus der Multiplikation seiner Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert von 37,60 Euro.
Aufgrund seines Geburtsjahres 1970 liegt seine Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Bis dahin sind es noch 14 Jahre. In den letzten fünf Jahren hatte er einen Durchschnitt von 1,50 Entgeltpunkten pro Jahr. Auf dieser Basis hochgerechnet dürften er bis zur Rente noch weitere 21 Entgeltpunkte erhalten, so dass er dann 52 Entgeltpunkte hat. Diese wird dann mit dem gültigen Rentenwert multipliziert. Nach heutigem Stand beträgt seine Rente dann 1.955,20 Euro.
Abzüge für Steuern und Sozialabgaben
Diese Summe berücksichtigt keine zukünftigen Rentenanpassungen. Zudem ist diese Summe brutto, und darauf sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen und Einkommensteuer zu zahlen.
Weniger Rente wegen Beitragslücken
Nur wer 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält die volle gesetzliche Rente. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente anteilsmäßig gekürzt. Beitragslücken entstehen zum Beispiel dann, wenn man nicht in Deutschland erwerbstätig war oder als Selbständiger nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Nur teilweise angerechnet werden Schul-, Ausbildungs- und Studienjahre sowie Zeiten der Kindererziehung, des Wehr- oder Zivildienstes und von Arbeitslosigkeit.
Fehlende Beitragszeiten kann man nur in Ausnahmefällen mit Nachzahlungen ausgleichen. Nachzahlungen sind möglich für nicht berücksichtigte Schul- und Studienjahre und kurz vor dem Ruhestand, falls die Mindestbeitragsdauer von fünf Jahre noch nicht erfüllt ist. Freiwillige Rentenbeiträge kann man allerdings nur bis zum 31. März des Folgejahres nachzahlen.
Tipp: Rentenbeiträge prüfen
Lassen Sie Ihre Rente frühzeitig von der Deutschen Rentenversicherung berechnen. Am besten führen Sie eine Kontenklärung durch, die Ihre Anrechnungszeiten aufzeigt. Denn nicht immer sind es Beitragslücken, die zu Differenzen führen. Möglicherweise wurden nicht alle Beiträge richtig verbucht. Auch kommt es vor, dass ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt einbehält, sie aber nicht an die Rentenkasse abführt. Stellt man Ungereimtheiten wie diese erst kurz vor dem Ruhestand fest, kann sich die Rentenzahlung verzögern. Lassen sich fehlerhafte Sachverhalte nicht mehr klären, weil beispielsweise eine vor 40 Jahren besuchte Schule nicht mehr existiert, erhält man eine niedrigere Rente.
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