Berechnung der Rente: Wie viel Rente bekomme ich?
Die Berechnung der Rente ist wichtig. Zahlen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung ein und fragen sich, wie viel Rente Sie später bekommen? Den aktuellen Stand erhalten Sie mit der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Und nur wer seine genauen Ansprüche kennt, kann frühzeitig für eine zusätzliche Absicherung sorgen.
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt im Wesentlichen von den Beiträgen ab, die ein Erwerbstätiger, seine Arbeitgeber und andere Stellen (zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit) im Laufe des Erwerbslebens abführen.
Entgeltpunkte sind die Grundlage der Berechnung der Rente
Die beitragspflichtigen Jahresgehälter werden in sogenannte Entgeltpunkte umgerechnet. Verdient man in einem Jahr genauso viel wie der Durchschnitt aller pflichtversicherten Erwerbstätigen, erhält man einen Entgeltpunkt. Ist der eigene Verdienst höher oder niedriger als der Durchschnitt, gibt es entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, ist für 2024 vorläufig auf 45.358 Euro festgesetzt (siehe Tabelle). Wer so viel verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Ein Erwerbstätiger mit einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 Euro erhält 2024 1,32 Entgeltpunkte.
Mit einem Gehalt von 90.600 Euro erzielt man die 2024 maximal erreichbaren 1,99 Entgeltpunkte. 90.600 Euro ist die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West, Wert für 2024; im Osten 89.400 Euro).
Tipp: Wie viel Entgeltpunkte Sie 2024 bekommen, finden Sie heraus, indem Sie Ihr aktuelles Jahresgehalt durch das Durchschnittsentgelt für 2024 teilen.
Hinweis: Die maximal mögliche Zahl an Entgeltpunkten ändert sich jedes Jahr (siehe Tabelle). Sie berechnet sich, indem man die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch das Durchschnittsentgelt teilt.
Lese-Tipp: Alles Wichtige zu Entgeltpunkten (auch Rentenpunkte genannt) und wie viele Rentenpunkte man bekommt lesen Sie im Artikel "Wie viel ist ein Rentenpunkt wert?".
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Berechnung der Rente aus Entgeltpunkten und Rentenwert
Für die Umrechnung der Entgeltpunkte in die Höhe der Altersrente wird die Summe der Entgeltpunkte mit dem Rentenwert multipliziert. Der Rentenwert beträgt bundeseinheitlich 39,32 Euro (per 1. Juli 2024). Mit der Rentenerhöhung am 1. Juli 2024 ist der Rentenwert um 4,57 Prozent gestiegen. Wie hoch die gesetzliche Höchstrente ist, lesen Sie hier.
Beispiel: Ein 51-Jähriger hat 31 Entgeltpunkte auf seinem Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung. Nach heutigem Stand bekäme er eine Rente von 1.218,92 Euro. Diese Summe ergibt sich aus der Multiplikation seiner Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro (per 1. Juli 2024).
Aufgrund seines Geburtsjahres 1973 liegt seine Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Bis dahin sind es noch 16 Jahre. In den letzten fünf Jahren hatte er einen Durchschnitt von 1,50 Entgeltpunkten pro Jahr. Auf dieser Basis hochgerechnet dürften er bis zur Rente noch weitere 24 Entgeltpunkte erhalten, so dass er dann 55 Entgeltpunkte hat. Diese wird dann mit dem gültigen Rentenwert multipliziert. Nach heutigem Stand beträgt seine Rente dann 2.162,60 Euro. Diese Rentenhöhe berücksichtigt keine zukünftigen Rentenwertanpassungen.
Entgeltpunkte kennen und daraus Rente berechnen
Die Tabelle unten zeigt, wie viel Rente man aktuell mit wie vielen Entgeltpunkten bekommt. Wer 40 Entgeltpunkte hat, bekommt gemäß dem aktuellen Rentenwert 1.572,80 Euro Rente (alle Angaben brutto). Mit 60 Entgeltpunkten sind es aktuell 2.359,20 Euro.
Geht man früher in Rente, fällt die Rente entsprechend geringer aus. Beispiel: Wer 45 Rentenpunkte hat und den Rentenbezug um zwei Jahre vorzieht, erhält statt 1.769,40 Euro nur 1.645,54 Euro Rente.
Berechnung mit der Rentenformel
Die vollständige Formel zur Berechnung der Rente lautet: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenfaktor.
Der Zugangsfaktor ist 1,0, wenn Erwerbstätige zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Hört man vor seiner Regelaltersgrenze auf zu arbeiten oder arbeitet er länger, fließt der Zugangsfaktor in die Rechnung ein für die Abschläge bzw. Zuschläge. Für jeden Monat, den man die Rente vor der Regelaltersgrenze bezieht (als Frührente), wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt. Bezieht man sie später, wird sie pro Monat um 0,5 Prozent erhöht.
Der Rentenfaktor für Altersrenten, volle Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten beträgt 1,0. Niedriger ist er bei Witwen- und Witwerrenten (0,55 oder 0,60), bei teilweiser Erwerbsminderung (0,5), bei Vollwaisenrenten (0,2) und bei Halbwaisenrenten (0,1).
Video zur Rente: "Lohnt sich die Rente mit Abschlägen?"
Abzüge für Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung
Die Rentenhöhe kann trügerisch sein, denn Rentnerinnen und Rentner müssen von ihrer Bruttorente Einkommensteuer bezahlen und es werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt.
Gesetzliche Renten werden nur zum Teil besteuert. Bei Rentenbeginn 2024 beträgt der zu versteuernde Anteil 83 Prozent der Rente. Mit jedem Neu-Rentnerjahrgang steigt dieser Anteil um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 oder später in Rente geht, muss die gesetzliche Rente zu 100 Prozent versteuern. Mehr erfahren Sie in den Artikeln "Steuertabellen für Rentner" und "Wie viel Steuern muss ich im Ruhestand bezahlen".
Die meisten Rentnerinnen und Rentner sind Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Sie tragen die Hälfte der Krankenkassenbeiträge sowie des Zusatzbeitrags. Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 14,6 Prozent (Stand 2024) und der Zusatzbeitrag im Durchschnitt 1,7 Prozent.
Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen Rentnerinnen und Rentner komplett selbst. Der Beitragssatz ist 3,4 Prozent. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent, ihr Beitragssatz ist 4,0 Prozent (Werte seit 1. Juli 2023).
Video zur Rente: "Wie schließe ich meine Rentenlücke?"
Weniger Rente wegen Beitragslücken
Nur wer 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält die volle gesetzliche Rente. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente anteilsmäßig gekürzt. Beitragslücken entstehen zum Beispiel dann, wenn man nicht in Deutschland erwerbstätig war oder als Selbständiger nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Nur teilweise angerechnet werden Schul-, Ausbildungs- und Studienjahre sowie Zeiten der Kindererziehung, des Wehr- oder Zivildienstes und von Arbeitslosigkeit.
Fehlende Beitragszeiten kann man nur in Ausnahmefällen mit Nachzahlungen ausgleichen. Nachzahlungen sind möglich für nicht berücksichtigte Schul- und Studienjahre und kurz vor dem Ruhestand, falls die Mindestbeitragsdauer von fünf Jahre noch nicht erfüllt ist. Freiwillige Rentenbeiträge kann man allerdings nur bis zum 31. März des Folgejahres nachzahlen.
Tipp: Rentenbeiträge prüfen
Lassen Sie Ihre Rente frühzeitig von der Deutschen Rentenversicherung berechnen. Am besten führen Sie eine Kontenklärung durch, die Ihre Beitrags- und Anrechnungszeiten aufzeigt.
Denn nicht immer sind es Beitragslücken, die zu Differenzen führen. Möglicherweise wurden nicht alle Beiträge richtig verbucht. Auch kommt es vor, dass ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt einbehält, sie aber nicht an die Rentenkasse abführt.
Stellt man Ungereimtheiten wie diese erst kurz vor dem Ruhestand fest, kann sich die Rentenzahlung verzögern. Lassen sich fehlerhafte Sachverhalte nicht mehr klären, weil beispielsweise eine früher besuchte Schule nicht mehr existiert, erhält man eine niedrigere Rente.
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Der Rentenbeginnrechner des VZ zeigt Ihnen, wann Sie frühestens in Rente gehen können. Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge.
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