Rente versteuern: Wieviel Steuern auf Rente zu zahlen ist
Die Rente ist zu versteuern. Wieviel Steuern auf Renten zu bezahlen ist, hängt unter anderem vom Rentenbeginn, von Freibeträgen und Zusatzeinkünften ab. Im Ruhestand sind nicht alle Einkünfte steuerpflichtig, und abzugsfähige Kosten mindern die Abgaben. Rentnerinnen und Rentner sollten sich informieren, welche Möglichkeiten im Ruhestand bestehen, Steuern zu sparen.
Rentner wissen es, Neu-Rentner sind oft unangenehm überrascht: Mit dem Eintritt in den Ruhestand sinkt zwar ihre Steuer- und Abgabenbelastung, aber auch Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Einkünfte versteuern. Hinsichtlich Höhe und Beginn der Besteuerung gibt es jedoch Unterschiede.
Wie viel Steuern auf Rente? Das hängt vom Rentenbeginn ab
Bei der gesetzlichen Altersrente kommt es darauf an, in welchem Jahr die Rentenzahlungen beginnen. Bei Neu-Rentnern, die 2024 in den Ruhestand gehen, bleiben 17 Prozent der Rente steuerfrei.
Mit jedem späteren Neu-Rentnerjahrgang verringert sich der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 oder später in Rente geht, muss die gesetzliche Rente zu 100 Prozent versteuern.
Der Rentenfreibetrag ist ein fester Euro-Betrag, der lebenslang unverändert bleibt, auch wenn die Rente in den Folgejahren steigt. Spätere Rentenerhöhungen müssen in voller Höhe versteuert werden.
Lese-Tipp: Einen ausführlichen Überblick über wichtige Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge erhalten Sie im Artikel "Steuertabellen für Rentner".
Wie viel Steuern auf Betriebsrente, Riesterrente und Basisrente (Rürup-Rente)?
Betriebsrenten und Riesterrenten müssen vollumfänglich versteuert werden. Das Gleiche gilt für zu Mieterträge und Erwerbseinkünfte. Bei Privatrenten ist der Ertragsanteil zu versteuern, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt (zum Beispiel bei Rentenbeginn mit 65 sind es 18 Prozent). Bei Kapitaleinkünften greift die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Basisrenten (Rürup-Renten) sind genauso zu versteuern wie die gesetzliche Rente: Bei Rentenbeginn 2024 beträgt der zu versteuernde Anteil 83 Prozent und 17 Prozent sind steuerfrei. Der steuerfreie Anteil sinkt mit jedem Neu-Rentnerjahrgang um um 0,5 Prozentpunkte. Bei Rentenbeginn 2058 ist die Basisrente zu 100 Prozent zu versteuern.
Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag: Wie viel ist steuerfrei?
Steuerfrei bleibt der Grundfreibetrag. 2024 liegt er für Ledige bei 11.604 Euro und für Verheiratete bei 23.208 Euro. Liegen die Gesamteinkünfte darunter, braucht keine Steuererklärung abgeben werden.
Bei Kapitalerträgen ist der Sparerpauschbetrag zu berücksichtigen. Dieser beträgt 1.000 Euro pro Person, bei Ehepaaren ist er mit 2.000 Euro doppelt so hoch.
Lese-Tipp: Möchten Sie erfahren, wie Sie dieses Jahr noch viel Steuern sparen können? Dann lesen Sie den Artikel "Was Sie bis zum Jahresende tun sollten".
Auszeichnungen
Bester Vermögensverwalter
Das VZ ist zum 3. Mal in Folge bester Vermögensverwalter Deutschlands
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Das VZ VermögensZentrum erhält das Siegel Trusted Wealth Manager 2024
Top 3 im Private Banking Test
Die Gesellschaft für Qualitätsprüfung bescheinigt dem VZ exzellente Beratungsqualität
Vertrauenssiegel F.A.Z-Institut
Zum vierten Mal in Folge erhält das VZ VermögensZentrum die Auszeichnung – 2024 als Branchensieger
Ausgezeichnete Anlagen
Das Institut für Vermögensaufbau verleiht dem VZ VermögensZentrum ein Gütesiegel mit 5 Sternen
Geprüfte Nachhaltigkeit
Das Fondsmandat des VZ VermögensZentrums wurde für seinen hohen ESG-Score ausgezeichnet
Wie viel Steuern die Renten schmälern
Das Beispiel in der Tabelle zeigt, wie sehr Steuern und Abgaben die Renteneinkünfte im Ruhestand schmälern. Ein Angestellter rechnet mit einer gesetzlichen Rente von 1.800 Euro. Zusammen mit den 700 Euro aus seiner Betriebsrente kommt er auf 2.500 Euro, das sind 30.000 Euro pro Jahr. Mit den geplanten Entnahmen aus seinem Vermögen reichen seine Einkünfte, um die Ausgaben im Ruhestand zu decken.
Doch er hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht, denn die Renten werden durch Steuern und Sozialabgaben spürbar geschmälert. Nach Abzug der Einkommenssteuern sowie der Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung sind die Renteneinkünfte netto rund ein Viertel der Rente niedriger (siehe Tabelle unten).
Wenn er 2024 in Rente geht, muss er 83 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern. Von 21.600 Euro Rente sind dies rund 17.900 Euro. Die Betriebsrente ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Als gesetzlich Versicherter zahlt er insgesamt 8,15 Prozent an die Krankenversicherung, das ist die Hälfte des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 Prozent sowie des Zusatzbeitrages von 1,7 Prozent. Bei der Betriebsrente sind es die vollen 16,3 Prozent.
Da er nach 1940 geboren wurde und keine Kinder unter 25 hat, muss er bei der Pflegeversicherung für beide Renten den Beitrag für Kinderlose in Höhe von 4,0 Prozent bezahlen. Unterm Strich bleiben ihm von den 30.000 Euro Jahresrente nur 23.400 Euro. Im Monat hat er statt 2.500 Euro nur 1.950 Euro Rente.
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Welche Kosten Rentner steuerlich geltend machen können
Viele Rentnerinnen und Rentner bleiben auch im Ruhestand erwerbstätig. Ihre Gehälter, Honorare, Gewinne aus Selbstständigkeit oder Gewerbebetrieb, Mieteinnahmen und Kapitalerträge müssen Sie versteuern. Erwerbstätige dürfen den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro pro Jahr ansetzen und Angestellte zusätzlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr.
Wer hohe Ausgaben hat, zum Beispiel Gesundheitskosten oder Unterhaltzahlungen, kann sie in gewissem Rahmen als "außergewöhnliche Belastung" oder "Sonderausgaben" abziehen.
Altersentlastungsbetrag
Rentner über 64 dürfen den Altersentlastungsbetrag geltend machen. Die Höhe hängt vom Geburtsjahr ab. Wer 2023 das 64. Lebensjahr vollendet hat, darf ab 2024 jedes Jahr 14 Prozent seiner Einkünfte als Altersentlastungsbetrag abziehen (bis zu 665 Euro). Wer 2024 das 64. Lebensjahr vollendet, darf ab 2025 jedes Jahr 13,6 Prozent seiner Einkünfte als Altersentlastungsbetrag abziehen (bis zu 646 Euro pro Jahr). Der Altersentlastungsbetrag sinkt pro Jahr um 0,4 Prozentpunkte. Bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Freibetrag, allerdings nur, wenn beide das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Keine Steuern zahlen geringfügig Beschäftigte mit einem Mini-Job, in dem sie bis zu 538 Euro pro Monat verdienen. Nebenberuflich Ehrenamtliche dürfen 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen ("Übungsleiter-Pauschale"), zum Beispiel als Volkshochschuldozent, Trainer im Sportverein oder Chorleiter. Zusätzlich gilt für nicht-pädagogische Tätigkeiten die steuerfreie "Ehrenamts-Pauschale" von 840 Euro pro Jahr.
Aufgepasst: Von den Einkünften abgezogen werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge zur Krankenversicherung teilen sich Rentner und Rentenkasse. Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Rentner komplett selbst bezahlen.
Tipp: Attraktiv und steuergünstig sind Entnahmen aus dem eigenen Vermögen, zum Beispiel im Rahmen der Etappenstrategie.
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