Ruhestand

Wie viel Steuern muss ich im Ruhestand bezahlen?

Wissen Sie, wie viel Steuern Sie auf die Rente bezahlen müssen? Wie viel Steuern zu bezahlen sind und welche Besonderheiten es gibt, hängt unter anderem vom Rentenbeginn, von Freibeträgen und Zusatzeinkünften ab. Im Ruhestand sind nicht alle Einkünfte steuerpflichtig, und abzugsfähige Kosten mindern die Abgaben.

Stefan Passler
Finanzexperte
Aktualisiert am
15. April 2024

Rentner wissen es, Neu-Rentner sind oft unangenehm überrascht: Mit dem Eintritt in den Ruhestand sinkt zwar ihre Steuer- und Abgabenbelastung, aber auch Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Einkünfte versteuern. Hinsichtlich Höhe und Beginn der Besteuerung gibt es jedoch Unterschiede.

Merkblatt

Steuern zahlen als Rentner: Das Wichtigste im Überblick

Lesen Sie, mit wie viel Steuern und Abgaben Sie im Ruhestand rechnen müssen und wie Sie diese senken können. 

Die gesetzliche Rente versteuern

Bei der gesetzlichen Altersrente kommt es darauf an, in welchem Jahr die Rentenzahlungen beginnen. Bei Neu-Rentnern, die 2024 in den Ruhestand gehen, bleiben 17 Prozent der Rente steuerfrei. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Euro-Betrag, der lebenslang unverändert bleibt, auch wenn die Rente in den Folgejahren steigt. Spätere Rentenerhöhungen müssen in voller Höhe versteuert werden.

Mit jedem späteren Neu-Rentnerjahrgang verringert sich der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 oder später in Rente geht, muss die gesetzliche Rente zu 100 Prozent versteuern.

Steuern auf Betriebs-, Riester- und Rüruprenten

Betriebsrenten und Riesterrenten unterliegen zu 100 Prozent der Steuerpflicht. Das Gleiche gilt für zu versteuernde Mieterträge und Erwerbseinkünfte. Basisrenten (Rüruprenten) sind genauso zu versteuern wie die gesetzliche Rente: Bei Rentenbeginn 2024 beträgt der zu versteuernde Anteil 83 Prozent und 17 Prozent sind steuerfrei. Der steuerfreie Anteil sinkt mit jedem Neu-Rentnerjahrgang um um 0,5 Prozentpunkte. Bei Rentenbeginn 2058 ist die Basisrente zu 100 Prozent zu versteuern. Bei Privatrenten ist der Ertragsanteil zu versteuern, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt (zum Beispiel bei Rentenbeginn mit 65 sind es 18 Prozent). Bei Kapitaleinkünften greift die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Auszeichnungen

Bester Vermögensverwalter Deutschlands

Auszeichnung der Fuchsbriefe

Vertrauenssiegel des F.A.Z.-Instituts

Zertifizierung von Mandaten des VZ

VZ-Mandat als nachhaltig ausgezeichnet

Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag

Steuerfrei bleibt der Grundfreibetrag. 2024 liegt er für Ledige bei 11.604 Euro und für Verheiratete bei 23.208 Euro. Liegen die Gesamteinkünfte darunter, braucht keine Steuererklärung abgeben werden.

Bei Kapitalerträgen ist der Sparerpauschbetrag zu berücksichtigen. Dieser beträgt 1.000 Euro pro Person, bei Ehepaaren ist er mit 2.000 Euro doppelt so hoch.

Wie viel Steuern die Renten schmälern

Das Beispiel in der Tabelle zeigt, wie sehr Steuern und Abgaben die Renteneinkünfte im Ruhestand schmälern. Nach Abzug Einkommenssteuern sowie der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung ist netto gut ein Viertel weniger im Budget.

Kosten steuerlich geltend machen

Viele Rentnerinnen und Rentner bleiben auch im Ruhestand erwerbstätig. Ihre Gehälter, Honorare, Gewinne aus Selbstständigkeit oder Gewerbebetrieb, Mieteinnahmen und Kapitalerträge müssen Sie versteuern. Erwerbstätige dürfen den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro pro Jahr ansetzen und Angestellte zusätzlich den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr.

Lesen Sie regelmäßig, wie Sie effizient sparen, günstig anlegen und gut fürs Alter vorsorgen:

Wer hohe Ausgaben hat, zum Beispiel Gesundheitskosten oder Unterhaltzahlungen, kann sie in gewissem Rahmen als "außergewöhnliche Belastung" oder "Sonderausgaben" abziehen. Rentner über 64 dürfen auf Nebeneinkünfte den Altersentlastungsbetrag geltend machen. Die Höhe hängt vom Geburtsjahr ab. Wer 2024 64 wird, kann ab 2025 bis zu 646 Euro pro Jahr abziehen. Der Altersentlastungsbetrag sinkt pro Jahr um 0,4 Prozentpunkte.

Merkblatt

Erwerbstätig im Ruhestand: Das sollten Sie beachten

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Folgen – vor allem, wenn Sie gleichzeitig Rente und ein Gehalt beziehen.

Steuerfreie Nebenverdienste

Keine Steuern zahlen geringfügig Beschäftigte mit einem Mini-Job, in dem sie bis zu 538 Euro pro Monat verdienen. Nebenberuflich Ehrenamtliche dürfen 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen ("Übungsleiter-Pauschale"), zum Beispiel als Volkshochschuldozent, Trainer im Sportverein oder Chorleiter. Zusätzlich gilt für nicht-pädagogische Tätigkeiten die steuerfreie "Ehrenamts-Pauschale" von 840 Euro pro Jahr.

Aufgepasst: Von den Einkünften abgezogen werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge zur Krankenversicherung teilen sich Rentner und Rentenkasse. Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Rentner komplett selbst bezahlen.

Tipp: Attraktiv und steuergünstig sind Entnahmen aus dem eigenen Vermögen, zum Beispiel im Rahmen der Etappenstrategie

Weitere Informationen

Möchten Sie erfahren, wie viele Geld Sie im Ruhestand zur Verfügung haben? Machen Sie den kostenfreien Altersvorsorge-Check des VZ oder sprechen Sie mit unseren Expertinnen und Experten. Vereinbaren Sie ein kostenfreies und unverbindliches Gespräch im VZ in Ihrer Nähe

Kostenfreie Checkliste bestellen

Lesen Sie, was Sie bei der Planung Ihres Ruhestands berücksichtigen müssen und vermeiden Sie (teure) Fehlentscheidungen. 

Persönliche Angaben
Anrede
* Pflichtfeld