Steuersatz-Tabelle: Für wen das Ehegattensplitting gilt
Der Splittingtarif gilt für Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften, die zusammen veranlagt werden. Trennen sich Ehepaare, können sie in dem Steuerjahr, in dem die Trennung stattfindet, das Ehegattensplitting anwenden. Ab dem Folgejahr werden sie bei der Einkommenssteuer wie Ledige behandelt und es gilt der Grundtarif.
Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, der steuerfrei bleibt; er wird jährlich festgelegt und schützt ein bestimmtes Einkommen vor der Besteuerung. Der Grundfreibetrag für Verheiratete beträgt 2025 24.192 Euro.
Die Splittingtabelle zeigt, mit wie viel Einkommenssteuer Ehepaare für das Steuerjahr 2025 rechnen müssen.
Tipp: Möchten Sie wissen, wie viel Einkommenssteuer Ledige bezahlen? Das erfahren Sie in der Grundtabelle 2025.