Zu versteuerndes Einkommen: Für wen der Grundtarif gilt
Der Grundtarif gilt für Ledige, Geschiedene sowie Verwitwete ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Ehepartners. Der Grundtarif gilt außerdem für Ehepaare, die einzeln veranlagt werden, sowie dauernd getrenntlebende Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner. Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, der steuerfrei bleibt; er wird jährlich festgelegt und schützt ein bestimmtes Einkommen vor der Besteuerung.
Tipp: Möchten Sie wissen, wie viel Einkommenssteuer Verheiratete bezahlen? Das erfahren Sie in der Splittingtabelle 2025.