Steuern

Steuern sparen: Was Sie bis zum Jahresende tun sollten

Bis zum Jahresende ist es nicht mehr lange hin. Höchste Zeit also für Sie, aktiv zu werden. Denn mit den richtigen Maßnahmen können Sie Ihre Steuerlast noch in diesem Jahr um mehrere Tausend Euro drücken. Hier erfahren Sie, wie das geht. 

Julian Mayer

Finanzexperte
Aktualisiert am
07. November 2022

Nur wenige "Steuergeschenke" wie den Grundfreibetrag von 10.347 Euro (für Ledige, 20.694 Euro für Verheiratete, Werte für 2022) bekommen Sie automatisch. Für die anderen müssen Sie etwas tun. Wer clever ist, fängt mit dem an, was am meisten bringt. Was nur Wenige wissen: Sie können für das Alter vorsorgen und dabei staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen – in Form von erheblichen Steuervorteilen. Dadurch bessern Sie Ihre spätere Rente um mehrere Tausend Euro auf – und das jedes Jahr. Je höher Ihr Einkommen und Ihre Sparleistung, desto mehr schießt der Staat zu.

Newsletter

Aktuelles zu Börsen & Märkten

Informieren Sie sich jede Woche über die neuesten Entwicklungen an den Finanzmärkten.

Was Sie dafür tun müssen? Wenden Sie sich an einen Anbieter, bei dem Sie einen kostengünstigen ETF-Sparplan abschließen können und der Ihnen erläutert, wie Sie diesen nutzen, um die staatlichen Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. Bei dieser Lösung kombinieren Sie eine provisionsfreie Altersvorsorge mit einem hohen Renditepotenzial und erheblichen Steuervorteilen.

ETFs sind börsengehandelte Indexfonds, die ihr Geld am Kapitalmarkt investieren, also in Aktien und Anleihen. Dabei entstehen naturgemäß auch Schwankungs- und Verlustrisiken. Bei einer langen Anlagedauer fallen zwischenzeitliche Verluste und Kursschwankungen erfahrungsgemäß aber kaum ins Gewicht. Wenn Sie einen ETF-Sparplan für die Altersvorsorge nutzen, beträgt die Anlagedauer üblicherweise viele Jahre oder sogar Jahrzehnte.

    Informieren Sie sich regelmäßig zu Ruhestand, Geldanlagen, Immobilien, Finanz- und Nachlassplanung:

    Das Potenzial vom Home-Office ausschöpfen

    Unternehmer, Freiberufler und Angestellte, die zeitweilig von zu Hause aus arbeiten, können auch 2022 die "Home-Office-Pauschale" nutzen. Das gilt auch, wenn kein Arbeitszimmer vorhanden ist, sondern Sie zum Beispiel am Küchentisch arbeiten. Allerdings ist diese auf 600 Euro pro Jahr begrenzt, da für höchstens 120 Tage 5 Euro pro Tag als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können. Zwar wird diese Grenze 2023 auf 1.000 Euro für 200 Home-Office-Tage á 5 Euro heraufgesetzt. Weiterhin gilt jedoch, dass die Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag angerechnet wird. Dieser wurde 2022 von 1.000 auf 1.200 Euro erhöht. Für die Homeoffice-Tage entfällt auch die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. 

    Haben Sie ein separates Arbeitszimmer, können Sie alle Kosten vollständig absetzen. Dazu zählen anteilig auch die Miete und Versicherungen. Bis zu 1.250 Euro können Sie dafür ansetzen. Für Angestellte gilt dies jedoch nur, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt. Es reicht nicht, wenn man nur zum Teil im Homeoffice arbeitet und einem im Unternehmen ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. 

    Brauchen Sie neues Equipment wie einen besseren Schreibtischstuhl, einen größeren Monitor oder einen neuen Laptop oder Drucker? Jede Anschaffung, die weniger als 800 Euro kostet, können Sie komplett steuerlich absetzen. Am Black Friday machen Sie vielleicht das eine oder andere Technik-Schnäppchen. Kosten für Internet, Telefon und Büromaterial können Sie sich steuerfrei vom Arbeitgeber erstatten lassen.

    Optionen vom Fiskus

    Verheiratete sollten prüfen, ob ihre Steuerklassen auch 2022 optimal sind. Ehepartner können Steuerklasse III und V kombinieren oder beide Partner nehmen die Steuerklasse IV. Eine Anpassung lohnt sich zum Beispiel, wenn ein Ehepartner Lohnersatzleistungen erhält, also Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- oder Elterngeld. Die Änderung der Steuerklasse muss beim Finanzamt beantragt werden.

      Aktion

      Vorsorge-Check: Nutzen Sie Ihr Steuersparpotenzial?

      Möchten Sie mehr aus Ihrer Rente machen? Mit unserem kostenfreien Vorsorge-Check finden Sie heraus, wie Sie mehr Alterskapital aufbauen und gleichzeitig Steuern sparen können.

      Wer nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig ist, kann 2022 bis zu 3.840 Euro pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei verdienen. Die Übungsleiterpauschale beträgt 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale 840 Euro. Übungsleiter sind beispielsweise Trainer in Sportvereinen, Chorleiter, Dozenten in Volkshochschulen, Erste-Hilfe-Ausbilder oder Ferienbetreuer. Eine ehrenamtliche Tätigkeit muss in einer gemeinnützigen oder kirchlichen Organisation stattfinden.

      Größere Ausgaben planen und vorziehen

      Besitzer von Eigenheimen oder Ferienwohnungen sollten prüfen, ob sie den Steuerbonus für Handwerkerarbeiten bereits ausgeschöpft haben. Sie können bis zu 6.000 Euro pro Jahr für Lohn-, Fahrt- und Gerätekosten angeben. Bis zu 1.200 Euro werden direkt von der Steuer abgezogen. Auch energetische Sanierungen können Sie steuerlich geltend machen. Planen Sie voraus: Sie können 2022 bezahlen, auch wenn die Arbeiten erst 2023 ausgeführt werden!

      Gleiches gilt, wenn Sie eine berufliche Fort- oder Weiterbildung planen oder höhere Gesundheitskosten erwarten, beispielsweise wegen einer geplanten Behandlung. Maßnahmen wie diese können Sie bereits 2022 bezahlen und damit steuerlich ansetzen, auch wenn sie erst 2023 stattfinden. Letzteres kann insbesondere dann interessant sein, wenn Ihre Gesundheitskosten 2022 bereits über dem Eigenanteil liegen.

      Nicht vergessen: Reichen Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank ein, um Kapitalerträge bis zu 801 Euro (1.602 Euro bei Verheirateten) steuerfrei zu vereinnahmen. 2023 steigt dieser Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro (2.000 Euro bei Verheirateten). Wenn Sie eine Verlustbescheinigung benötigen, müssen Sie diese bis zum 15. Dezember 2022 bei Ihrer Bank beantragen. 

      Checkliste Sonderausgaben

      Prüfen Sie, wo Sie noch Potenzial haben:

      • Spenden: Spenden können Sie in Höhe von bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte in der Steuererklärung geltend machen. Für Einzelspenden bis 300 Euro an gemeinnützige Organisationen brauchen Sie keine Quittung, es reicht der Kontoauszug als Nachweis.
      • Kinder: Sie können die Kosten der Kinderbetreuung (bis zu 4.000 Euro pro Kind bis 14 Jahre), Schulgeld für Privatschulen und Ausbildungskosten absetzen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der während der Corona-Pandemie von 1.908 Euro mehr als verdoppelt wurde, bleibt dauerhaft auf 4.008 Euro.
      • Altersvorsorge: 2022 können Sie bis zu 25.639 Euro (Ehepaare: 51.278 Euro) in die Altersvorsorge investieren. 94 Prozent Ihrer Beiträge wirken sich steuermindernd aus, also maximal 24.000 Euro (Ehepaare: 48.000 Euro). 

      Regelmäßig und kostenfrei informiert

      Erfahren Sie alles Wichtige zu Geldanlagen, zur Altersvorsorge und zur Ruhestandsplanung: regelmäßig per E-Mail in Ihrem Postfach.

      Anrede
      * Pflichtfeld