ETF-Sparplan steuerlich absetzen – so geht's
ETF-Sparpläne werden für den Vermögensaufbau immer beliebter. Bei der Altersvorsorge können Sie sogar mit einem ETF-Sparplan Steuern sparen: Mit einem staatlich geförderten ETF-Sparplan können Sie jedes Jahr fünfstellige Beträge steuerlich absetzen, und in der Ansparphase sind die Kapitalerträge steuerfrei.

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ETF-Sparplan für die Altersvorsorge
Die Vorteile von ETF-Sparplänen für den Vermögensaufbau und die Geldanlage sprechen sich allmählich herum. Denn es gibt kaum eine einfachere und kostengünstigere Methode, von den Chancen zu profitieren, die der Kapitalmarkt bietet.
Anleger investieren jeden Monat eine bestimmte Summe in einen oder mehrere börsengehandelte Indexfonds (ETFs). ETFs haben den Vorteil, dass sie ganze Börsenindizes wie den DAX oder den weltweiten MSCI World abbilden. Auf diese Weise investieren Anleger mühelos und ohne eigenes Zutun an den Kapitalmärkten.
Zudem sind ETFs extrem kostengünstig, weil sie keine Aktienauswahl treffen und deshalb keine hochbezahlten Fondsmanager benötigen. Ausgabeaufschläge fallen keine an und auch die laufenden Kosten der ETFs sind in der Regel deutlich geringer als bei aktiv gemanagten Fonds.
Mit ETF-Sparplan bedeutende Steuervorteile sichern
Was aber die wenigsten Anleger wissen: Sie können sich mit einem ETF-Sparplan auch noch bedeutende Steuervorteile sichern – wenn sie ihn mit der staatliche geförderten Altersvorsorge kombinieren.
Jahr für Jahr können Sparer damit erhebliche Beträge von der Steuer absetzen: Ledige können bis zu 26.528 Euro in einen ETF-Sparplan einzahlen und vollumfänglich als Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung angeben. Bei Ehepaaren ist es sogar die doppelte Summe, also 53.056 Euro (Werte für 2023).
Doch damit nicht genug: Ein zweiter Steuervorteil besteht darin, dass die Kapitalerträge nicht besteuert werden. Ein Beispiel verdeutlicht, wie viel das ausmacht: Ein Paar, das über zehn Jahre insgesamt 120.000 Euro einzahlt, trägt bei einem Steuersatz von 46 Prozent lediglich einen Eigenanteil von 66.980 Euro. Die restlichen 53.020 Euro bringt die Steuerersparnis.
Mit ETF-Sparplan einen günstigen Durchschnittspreis erzielen
Indem Anleger jeden Monat einen festen Betrag in einen ETF-Sparplan investieren, kaufen sie automatisch viele Anteile, wenn die Kurse gerade niedrig sind und entsprechend weniger Anteile, wenn die Kurse gerade hoch sind. Auf diese Weise zahlen sie über die Zeit insgesamt einen günstigen Durchschnittspreis für ihre Anteile, was sich positiv auf die Rendite auswirken kann – auch wenn es natürlich keine Garantie auf Kursgewinne gibt, denn die Kapitalmärkte sind naturgemäß Kursschwankungen unterworfen und können auch einmal über längere Zeiträume im Minus notieren. Je länger jedoch die Anlagedauer, umso geringer die Wahrscheinlichkeit von Verlusten.
Noch breitere Streuung durch Verteilung auf verschiedene ETFs
Beim VZ VermögensZentrum zum Beispiel können Sie bereits ab 100 Euro monatlich einen ETF-Sparplan besparen. Das Besondere daran: Ihr Geld fließt nicht nur in einen ETF, sondern in eine Auswahl unterschiedlicher ETFs, die in verschiedene Indizes investieren. Auf diese Weise wird Ihr Geld auch bei geringen Sparbeträgen noch breiter diversifiziert angelegt als bei einem ETF-Sparplan, bei dem der volle Sparbeitrag in einen einzigen ETF fließt.
Bei der Wahl der steuerbegünstigten Altersvorsorge sollten Sie auf flexible Beträge achten, denn so sind Extrazahlungen jederzeit möglich. Vergleichen Sie und lassen Sie sich nicht von teuren Anbietern abzocken. Im Ruhestand erhalten Sie die angesparte Summe als monatliche Zusatzrente ausbezahlt. Diese muss dann zwar versteuert werden, aber zum dann in der Regel deutlich niedrigeren individuellen Steuersatz.
Lesen Sie regelmäßig, wie Sie effizient sparen, günstig anlegen und gut fürs Alter vorsorgen:
ETF-Sparplan: Rendite dank Steuerbonus aufbessern
Immer mehr Menschen nutzen ETF-Sparpläne, um ohne viel Aufwand regelmäßig Geld für das Alter zurückzulegen. ETFs sind börsengehandelte Indexfonds, die die Rendite des ihm zugrundeliegenden Index abbilden, zum Beispiel den DAX oder den MSCI World. ETFs sind günstig und bieten eine breite Risikostreuung. Ihre Zusammensetzung ist transparent und die Gelder sind selbst bei einem Konkurs des Anbieters gesichert. Der Wert des Guthabens kann zwar schwanken und Wertpapiere unterliegen grundsätzlich Verlustrisiken. Doch langfristig werden Anleger mit ETFs in der Regel mit einer viel höheren Rendite als beim Sparkonto belohnt.
Noch viel besser ist das Endresultat, wenn die Sparbeiträge nicht aus dem Nettoeinkommen, sondern aus dem Bruttoeinkommen in den ETF-Sparplan fließen. Das zeigt das Beispiel in der Tabelle:
Ein Anleger zahlt 5.765 Euro pro Jahr in einen ETF-Sparplan ein. Bei einer angenommenen Rendite von 4,5 Prozent pro Jahr (nach Kosten) beträgt sein Alterskapital nach 20 Jahren 173.859 Euro. Zu den Einzahlungen von in Summe 115.300 Euro sind 58.559 Euro an Kapitalerträgen obendrauf gekommen.
Fast doppelt so viel ansparen könnte er mit einem ETF-Sparplan mit Steuervorteil. Bei einem Einkommenssteuersatz von 30 Prozent käme zu der Einzahlung von 5.765 Euro pro Jahr noch ein Steuerzuschuss von 4.175 Euro hinzu. Der Anlagebetrag pro Jahr steigt damit von 5.765 Euro auf 9.940 Euro. Dank des Zinseszinseffekts ist das Alterskapitel nach 20 Jahren auf 334.300 Euro angewachsen.
Im Ruhestand zahlt sich der Anleger von dem aufgebauten Vermögen eine Zusatzrente aus. Vorausgesetzt das Kapital erwirtschaftet auch im Ruhestand eine Rendite von 4,5 Prozent pro Jahr kann der Anleger beim ETF-Sparplan ohne Steuervorteil jedes Jahr 7.823 Euro entnehmen. Beim ETF-Sparplan mit Steuervorteil hat er mit 10.531 Euro pro Jahr bei einem angenommenen Steuersatz von 30 Prozent gut ein Drittel mehr zur Verfügung.
Vorsorgesparen mit ETFs bringt mehr Alterskapital als mit einer Versicherung
Ein Beispiel zeigt, wie viel mehr Alterskapital ein Vorsorgesparer am Ende hat, der statt mit einer Versicherung mit einem ETF-Sparplan gespart hat (siehe Grafik unten). Eingezahlt werden 30 Jahre lang 500 Euro pro Monat, das macht in Summe 180.000 Euro. Die besten Versicherungen berechnen im Durchschnitt 16.489 Euro für Vertrieb und Verwaltung. Zieht man diese ab, bleibt ein Anlagekapital von 164.511 Euro. Bei einer Anlagenrendite von 4 Prozent pro Jahr und Gebühren für die Vermögensanlage von 2,09 Prozent pro Jahr beträgt das Alterskapital am Ende 222.629 Euro.
Anders mit einem geförderten ETF-Sparplan: Beim VZ fließen die monatlichen Raten von 500 Euro in ein weltweites ETF-Depot ohne Vertriebsprovisionen und Gebühren. In diesem Beispiel wird eine Aktienquote von 50 Prozent angenommen, möglich sind aber bis zu 100 Prozent. Für die Verwaltung werden sehr niedrige 720 Euro berechnet, so dass 179.280 Euro angelegt werden können.
Bei einer Anlagenrendite von ebenfalls 4 Prozent pro Jahr, aber geringeren Gebühren für die Vermögensanlage von 1,11 Prozent pro Jahr, hat der Sparer am Ende ein Alterskapital von 287.370 Euro.
Das ist ein Vorteil von fast 65.000 Euro im Vergleich zur teuren Versicherungslösung! Und: Die Steuerersparnis für die eingezahlte Summe kommt noch oben drauf.
Ein staatlich geförderter ETF-Sparplan bietet Anlegern also noch mehr Vorteile als ein normaler ETF-Sparplan ohne Steuervorteil, den viele Verbraucherschützer zu Recht empfehlen. Denn es dürfte sich kaum ein anderes Anlageprodukt finden, das Anlegern so einfach und kostengünstig den Zugang zu den weltweiten Kapitalmärkten verschafft. Ein ETF-Sparplan, der auch noch die Steuervorteile nutzt, ist darauf gewissermaßen das i-Tüpfelchen.
Steuertipp: So zahlt der Fiskus ein Drittel Ihrer Altersvorsorge
Vorsorgen und dabei kräftig Steuern sparen – die staatlich geförderte Altersvorsorge macht’s möglich. Fließen die Beiträge in Wertpapieranlagen, wächst das Alterskapital kräftig an. Unterm Strich zahlen Sparer nur einen Teil ihrer Rentenleistung selbst.
Das Beispiel eines selbstständigen Architekten zeigt, dass man bereits mit wenig Einsatz viel Alterskapital aufbauen kann (siehe Grafik unten). Ziel des 45-Jährigen ist es, bis 66 gut 280.000 Euro anzusparen. Die monatliche Sparrate von 750 Euro zahlt er von seinen Bruttoeinkünften in einen staatlich geförderten ETF-Sparplan. Dank Steuerbonus kostet ihn das netto nur 470 Euro, die restlichen 280 Euro kommen als Steuererstattung vom Finanzamt.

Das Geld fließt in ein ausgewogenes ETF-Depot, das unter Berücksichtigung von Schwankungen 3,5 Prozent Nettorendite erzielt. Abgeltungssteuer fällt während der Sparphase nicht an. Steuervorteile und Rendite bewirken, dass das Guthaben von 283.000 Euro nur zu 42 Prozent aus Eigenbeiträgen angespart wird (118.000 Euro). Rund ein Viertel bringt der Steuervorteil, ein weiteres Drittel erwirtschaften die ETFs.
Tipp: Wählen Sie einen kostengünstigen Anbieter, der keine Provisionen oder Abschlusskosten verlangt. Flexible Einzahlungen und Hinterbliebenenschutz für Angehörige sollten individuell wählbar sein.
Für wen lohnt sich die Altersvorsorge mit Steuervorteil?
Top-Verdiener, Führungskräfte, Unternehmer und Selbstständige, die privat für das Alter vorsorgen, können sich dabei große Steuervorteile zunutze machen. Das kann auch im Zusammenhang mit einer Abfindung interessant sein.
Steuerersparnis dank hohem Sonderausgabenabzug
Jeder Steuerpflichtige kann bei der Altersvorsorge einen beachtlichen Teil der Beiträge steuerfrei einzahlen. Ledige können 2023 Beiträge bis 26.528 Euro einbringen und Verheiratete bis zu 53.056 Euro. Diese Summe kann 2023 vollumfänglich als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Je höher das Einkommen ist und damit der Einkommensteuersatz, desto mehr lohnt es sich.
Die private Vorsorge für Top-Verdiener und Unternehmer
Das lohnt sich nicht nur für angestellte Top-Verdiener und Führungskräfte, die ihre private Altersvorsorge aufstocken wollen. Auch Unternehmer und Selbstständige haben die Möglichkeit, staatlich gefördert privat für das Alter vorzusorgen. Bei hohen zu versteuernden Einkünften können damit ihre Steuerlast senken. Dieser Weg ist außerdem empfehlenswert für Freiberufler ohne Versorgungswerk und Ehepartner ohne eigenen Rentenanspruch.
Steuervorteil kurz vor dem Ruhestand
Interessant ist die steuerbegünstigte Altersvorsorge für Ältere, die von ihrem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten haben. Wer kein Gehalt mehr bezieht und unter 62 ist, kann einen Einmalbetrag von bis zu 53.056 Euro pro Jahr in die Altersvorsorge einbringen und davon – als Verheirateter – 48.200 Euro als Sonderausgabe absetzen. Falls noch Gehalt bezogen wird, macht das die Sache meistens uninteressant, denn dann verringert sich der abzugsfähige Anteil durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung deutlich.
Besteuerung erfolgt im Ruhestand
In der Auszahlungsphase ist die Rente teilweise zu versteuern. Der zu versteuernde Anteil liegt 2023 bei 83 Prozent und steigt bis 2040 jedes Jahr um 1 Prozentpunkt. Wer 2040 oder später in Rente geht, muss seine Rente vollständig versteuern.
Weitere Informationen
Wer nicht vorsorgt, hat es im Alter schwer. Schließen Sie Ihre Rentenlücke, indem Sie Vermögen aufbauen – mit steuerbefreiten Einzahlungen. Mehr erfahren Sie im kostenfreien Merkblatt "Altersvorsorge mit Wertpapieren: Kapitalaufbau mit Steuervorteil". Informieren Sie sich über die "Altersvorsorge mit ETFs" und das "Sparen mit ETFs" beim VZ oder sprechen Sie mit uns: Die Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums zeigen Ihnen, wie Sie mit einem ETF-Sparplan effizient Vermögen aufbauen und dabei in erheblichem Umfang Steuern sparen können. Vereinbaren Sie Ihr kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch im VZ in Ihrer Nähe.