Ruhestand

Rente und Gehalt gleichzeitig: Alles Wichtige für Erwerbstätige im Ruhestand

Berufstätige Rentnerinnen und Rentner beziehen gleichzeitig Renten und Gehälter. Welche Folgen haben Erwerbseinkünfte auf die Rente, Steuern und Krankenversicherung? Die Experten des VZ geben Antworten auf wichtige Fragen.

Henrik Arning
Ruhestandsexperte
Aktualisiert am
07. Januar 2025

Viele Menschen sind im Ruhestand berufstätig. Warum sie über ihre Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig bleiben wollen, dafür gibt es diverse Gründe (siehe unten). Wichtig ist es, sich über mögliche Folgen für die Steuern und die Rente zu informieren. Für Erwerbstätige im Rentenalter ergeben sich einige wichtige Fragen. 

Wenn ich arbeite, wird meine Rente gekürzt?

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Erwerbstätig im Ruhestand: Das sollten Sie beachten

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und Folgen – vor allem, wenn Sie gleichzeitig Rente und ein Gehalt beziehen.

Rentnerinnen und Rentner dürfen so viel verdienen wie sie möchten, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Seit Anfang 2023 gilt das auch für Frührentner, die vor ihrer Regelaltersgrenze sowohl eine Altersrente als auch ein Gehalt beziehen. Bis Ende 2022 durften Frührentner bestimmte Maximaleinkünfte verdienen, ohne dass ihre Altersrente gekürzt wurde.

Soll ich die Rente beziehen oder lieber aufschieben?

Ein Aufschub der gesetzlichen Rente bringt pro aufgeschobenem Monat 0,5 Prozent mehr Rente. Wer seine Rente zwei Jahre später bezieht, erhält lebenslang eine um 12 Prozent höhere Rente. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel

Müssen erwerbstätige Rentner weiter in die Rentenversicherung einzahlen?

Jeder, der versicherungspflichtig beschäftigt ist, muss Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Wer aber die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung einzahlen. Man kann aber auf diese Versicherungsfreiheit verzichten – einfacher Antrag beim Arbeitgeber genügt –, weiter in die Rentenversicherung einzahlen und damit zum nächsten 1. Juli seine Rente erhöhen.

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Früher in Rente gehen: Das sollten Sie wissen

Erfahren Sie, worauf Sie bei der Vorbereitung Ihres vorzeitigen Ruhestands achten müssen.

Tipp: In die Arbeitslosenversicherung müssen Rentnerinnen und Rentner nicht einzahlen. Der Arbeitgeber hat aber keinen Vorteil, eine Rentnerin oder einen Rentner einzustellen: Er muss sowohl in die Rentenkasse (9,3 Prozent) als auch in die Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent) einzahlen.

Wie viel kostet die Kranken- und Pflegeversicherung?

Für die gesetzliche Rente bezahlen Sie einen Beitragssatz von 7,3 Prozent und für Erwerbseinkommen 14,6 Prozent (zzgl. Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,5 Prozent, Stand 2025). Pflichtversicherte bezahlen auf andere Einkünfte wie Mieten, Zinsen oder Privatrenten keine Krankenversicherungsbeiträge. Pflichtversichert in der "Krankenversicherung der Rentner" ist, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war. Alle anderen sind freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Sie müssen auf sonstige Einkünfte 14 Prozent Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. 

Beiträge zur Pflegeversicherung sind unabhängig vom Alter fällig. Per 1. Januar 2025 kostet dies 3,6 Prozent, bei Kinderlosen 4,2 Prozent.

Wichtig zu wissen: Rentnerinnen und Rentner, die erwerbstätig sind, haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

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Steuern zahlen als Rentner: Das Wichtigste im Überblick

Lesen Sie, mit wie viel Steuern und Abgaben Sie im Ruhestand rechnen müssen und wie Sie diese senken können. 

Wie viel Steuern zahle ich, wenn ich als Rentner arbeite?

Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Einkünfte versteuern, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen. Dieser beträgt 2025 für Ledige 12.096 Euro und für Verheiratete 24.192 Euro. Der persönliche Steuersatz ist im Ruhestand oft niedriger, da das Gesamteinkommen geringer ist.

Ausnahme ist die gesetzliche Rente, die nur zum Teil versteuert wird. Der steuerfreie Anteil ist eine feste Summe: Wer 2025 in Rente geht und 2026 18.000 Euro Rente erhält, hat lebenslang 2.970 Euro pro Jahr (= 16,5 Prozent in 2025) steuerfrei. Rentenerhöhungen dagegen unterliegen komplett der Steuerpflicht.

Tipp: Steuerfrei sind Tätigkeiten als Dozenten oder Ausbilder (im Rahmen der "Übungsleiterpauschale" bis 3.000 Euro pro Jahr) und Ehrenämter (bis 840 Euro pro Jahr).

Lese-Tipp: Alles Wichtige erfahren Sie in den Artikeln "Steuertabellen für Rentner" und "Wie viel Steuern im Ruhestand zu zahlen ist". 

Wie ist das bei Minijobs?

Mit einem Minijob sind 556 Euro pro Monat steuerfrei (2025). Ein Ehepaar, bei dem jeder Ehepartner einen Minijob hat, hat damit mehr als Tausend Euro netto pro Monat mehr in der Tasche. In Ausnahmefällen darf die Minijob-Grenze in einem Zeitraum von zwölf Monaten an zwei Monaten überschritten werden (für 2025 demnach 14 x 556 Euro, insgesamt 7.784 Euro). 

Tipp: Minijobber können in die Rente einzahlen (3,6 Prozent), die meisten lassen sich aber von der Versicherungspflicht befreien. 

Verschiedene Gründe, um weiter zu arbeiten

Manche bleiben berufstätig, weil sie das Zusatzeinkommen nutzen, um den gewünschten Lebensstandard zu sichern. Andere, weil sie Freude daran haben, weiterhin ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Arbeitswelt einzubringen.

Im Zuge des Fachkräftemangels bitten Arbeitgeber erfahrene Kräfte mit gefragten Fachkenntnissen, an Bord zu bleiben und ihr Wissen weiterzugeben, zum Beispiel in Teilzeit mit einem Beratervertrag. Selbstständige und Freiberufler führen ihr Geschäft so lange weiter, bis sie einen Nachfolger oder Käufer gefunden haben, oder bleiben im Familienbetrieb als "Senior-Chef" aktiv. Außerdem kommt das Gehalt gelegen, um sich ein paar Extras leisten zu können, wie Reisen oder Geschenke für die Enkel.

Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen?

Jetzt informieren: Optimieren Sie Ihre Einkünfte im Ruhestand

Im Ruhestand nutzen viele ihr Vermögen, um Zusatzeinkünfte zu generieren, zum Beispiel mit der Etappenstrategie oder der Verrentung des Eigenheims. Eine häufige Frage ist die Absicherung der Ehepartnerin oder des Ehepartners. Macht das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit eines Partners einen großen Anteil am Gesamteinkommen im Rentenalter aus, muss für den anderen Hinterbliebenen eine tragfähige Lösung geschaffen werden.

Sie möchten wissen, wie Sie Ihre individuelle Situation im Ruhestand am besten ausgestalten können? Die Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums helfen Ihnen, Ihre Einkommens- und Vermögensstruktur zu analysieren, Ihr Ruhestandsbudget zu ermitteln und die besten Wege zu finden, um eine Rentenlücke dauerhaft zu decken. Mehr erfahren Sie im Merkblatt "So sichern Sie Ihr Einkommen im Ruhestand". 

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder lassen Sie sich persönlich beraten: Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies erstes Beratungsgespräch im VZ in Ihrer Nähe.

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