Als Rentner arbeiten: Worauf muss ich achten?
Immer mehr Menschen arbeiten im Ruhestand. Welche Folgen haben Gehälter und Honorare auf Rente, Steuern und Krankenversicherung? Die Experten des VZ geben Antworten auf wichtige Fragen.
Viele Menschen möchten auch im Ruhestand noch beruflich tätig sein. Warum sie über ihre Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig bleiben wollen, dafür gibt es diverse Gründe (siehe unten). Wichtig ist es, sich über die Folgen für die Steuern und Ihre Rente zu informieren, damit die Arbeit im Ruhestand nicht zu einem Minusgeschäft wird. Für Erwerbstätige im Rentenalter ergeben sich einige wichtige Fragen.
Wenn ich arbeite, wird meine Rente gekürzt?
Rentnerinnen und Rentner dürfen so viel verdienen wie sie möchten, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Seit Anfang 2023 gilt das auch für Frührentner, die vor ihrer Regelaltersgrenze sowohl eine Altersrente als auch ein Gehalt beziehen. Bis Ende 2022 durften Frührentner bestimmte Maximaleinkünfte verdienen, ohne dass ihre Altersrente gekürzt wurde.
Soll ich die Rente beziehen oder lieber aufschieben?
Ein Aufschub der gesetzlichen Rente bringt pro aufgeschobenem Monat 0,5 Prozent mehr Rente. Wer seine Rente zwei Jahre später bezieht, erhält lebenslang eine um 12 Prozent höhere Rente. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.
Müssen erwerbstätige Rentner weiter in die Rentenversicherung einzahlen?
Jeder, der versicherungspflichtig beschäftigt ist, muss Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Wer aber die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung einzahlen. Man kann aber auf diese Versicherungsfreiheit verzichten – einfacher Antrag beim Arbeitgeber genügt –, weiter in die Rentenversicherung einzahlen und damit zum nächsten 1. Juli seine Rente erhöhen.
Tipp: In die Arbeitslosenversicherung müssen Rentnerinnen und Rentner nicht einzahlen. Der Arbeitgeber hat aber keinen Vorteil, eine Rentnerin oder einen Rentner einzustellen: Er muss in die Rentenkasse (9,3 Prozent) sowie seit 2022 auch in die Arbeitslosenversicherung (1,2 Prozent) einzahlen.
Wie viel kostet die Kranken- und Pflegeversicherung?
Für die gesetzliche Rente bezahlen Sie einen Beitragssatz von 7,3 Prozent und für Erwerbseinkommen 14,6 Prozent. Pflichtversicherte bezahlen auf andere Einkünfte wie Mieten, Zinsen oder Privatrenten keine Krankenversicherungsbeiträge. Pflichtversichert in der "Krankenversicherung der Rentner" ist, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war. Alle anderen sind freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Sie müssen auf sonstige Einkünfte 14 Prozent Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.
Beiträge zur Pflegeversicherung sind unabhängig vom Alter fällig. Seit dem 1. Juli 2023 kostet dies 3,4 Prozent, bei Kinderlosen 4,0 Prozent.
Wichtig zu wissen: Rentnerinnen und Rentner, die erwerbstätig sind, haben keinen Anspruch auf Krankengeld.
Wie viel Steuern zahle ich, wenn ich als Rentner arbeite?
Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Einkünfte versteuern, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen. Dieser beträgt 2024 für Ledige 11.604 Euro und für Verheiratete 23.208 Euro. Der persönliche Steuersatz ist im Ruhestand oft niedriger, da das Gesamteinkommen geringer ist.
Ausnahme ist die gesetzliche Rente, die nur zum Teil versteuert wird. Der steuerfreie Anteil ist eine feste Summe: Wer 2024 in Rente geht und 2025 18.000 Euro Rente erhält, hat lebenslang 3.060 Euro pro Jahr (= 17 Prozent in 2024) steuerfrei. Rentenerhöhungen dagegen unterliegen komplett der Steuerpflicht.
Tipp: Steuerfrei sind Tätigkeiten als Dozenten oder Ausbilder (im Rahmen der "Übungsleiterpauschale" bis 3.000 Euro pro Jahr) und Ehrenämter (bis 840 Euro pro Jahr).
Lese-Tipp: Alles Wichtige erfahren Sie in den Artikeln "Steuertabellen für Rentner" und "Wie viel Steuern im Ruhestand zu zahlen ist".
Wie ist das bei Minijobs?
Mit einem Minijob sind 538 Euro pro Monat (2024) steuerfrei. Ein Ehepaar, bei dem jeder Ehepartner einen Minijob hat, hat damit 1.076 Euro netto pro Monat mehr in der Tasche. Mit der Erhöhung des Mindestlohns ist die Minijob-Verdienstgrenze am 1. Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro gestiegen.
Tipp: Minijobber können in die Rente einzahlen (3,6 Prozent), die meisten lassen sich aber von der Versicherungspflicht befreien.
Verschiedene Gründe, um weiter zu arbeiten
Manche bleiben berufstätig, weil sie das Zusatzeinkommen nutzen, um den gewünschten Lebensstandard zu sichern. Andere, weil sie Freude daran haben, weiterhin ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in der Arbeitswelt einzubringen.
Im Zuge des Fachkräftemangels bitten Arbeitgeber erfahrene Kräfte mit gefragten Fachkenntnissen, an Bord zu bleiben und ihr Wissen weiterzugeben, zum Beispiel in Teilzeit mit einem Beratervertrag. Selbstständige und Freiberufler führen ihr Geschäft so lange weiter, bis sie einen Nachfolger oder Käufer gefunden haben, oder bleiben im Familienbetrieb als "Senior-Chef" aktiv. Außerdem kommt das Gehalt gelegen, um sich ein paar Extras leisten zu können, wie Reisen oder Geschenke für die Enkel.
Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen?
Jetzt informieren: Optimieren Sie Ihre Einkünfte im Ruhestand
Im Ruhestand nutzen viele ihr Vermögen, um Zusatzeinkünfte zu generieren, zum Beispiel mit der Etappenstrategie oder der Verrentung des Eigenheims. Eine häufige Frage ist die Absicherung der Ehepartnerin oder des Ehepartners. Macht das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit eines Partners einen großen Anteil am Gesamteinkommen im Rentenalter aus, muss für den anderen Hinterbliebenen eine tragfähige Lösung geschaffen werden.
Sie möchten wissen, wie Sie Ihre individuelle Situation im Ruhestand am besten ausgestalten können? Die Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums helfen Ihnen, Ihre Einkommens- und Vermögensstruktur zu analysieren, Ihr Ruhestandsbudget zu ermitteln und die besten Wege zu finden, um eine Rentenlücke dauerhaft zu decken. Mehr erfahren Sie im Merkblatt "So sichern Sie Ihr Einkommen im Ruhestand". Lassen Sie sich deshalb am besten persönlich beraten und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies erstes Beratungsgespräch im VZ in Ihrer Nähe.
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