Worauf muss ich achten, wenn ich im Ruhestand erwerbstätig bin?
Immer mehr Menschen arbeiten im Ruhestand. Das lohnt sich jetzt auch für Frührentner, denn die Hinzuverdienstgrenze wurde Anfang 2023 abgeschafft. Welche Folgen hat das für Rente, Steuern und Krankenversicherung? Die Experten des VZ geben Antworten auf wichtige Fragen.

Henrik Arning
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Während die einen die Frührente herbeisehnen, wollen immer mehr ihre berufliche Tätigkeit nicht aufgeben. Warum sie über ihre Regelaltersgrenze hinaus erwerbstätig bleiben wollen, dafür gibt es diverse Gründe (siehe Grafik). Arbeitgeber bitten erfahrene Kräfte mit gefragten Fachkenntnissen, an Bord zu bleiben und ihr Wissen weiterzugeben, zum Beispiel in Teilzeit mit einem Beratervertrag. Selbstständige und Freiberufler führen ihr Geschäft so lange weiter, bis sie einen Nachfolger oder Käufer gefunden haben, oder bleiben im Familienbetrieb als "Senior-Chef" aktiv. Und viele nutzen den Zuverdienst, um sich ein paar Extras leisten zu können, wie Reisen oder Geschenke für die Enkel.
Für Erwerbstätige im Rentenalter ergeben sich einige wichtige Fragen:
Wenn ich arbeite, wird meine Rente gekürzt?
Nach Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze darf man als Rentner so viel dazu verdienen wie man möchte, ohne dass die Rente gekürzt wird. Seit 2023 gilt das auch für Frührentner. Bislang durften Frührentner nur bis zu einer bestimmten Hinzuverdienstgrenze verdienen, ohne dass ihre Altersrente gekürzt wurde. Diese Grenze lag bei 6.300 Euro pro Jahr, wurde in den letzten Jahren aber coronabedingt auf 44.590 bis 46.060 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze abgeschafft.
Soll ich die Rente beziehen oder lieber aufschieben?
Ein Aufschub der gesetzlichen Rente bringt pro aufgeschobenem Monat 0,5 Prozent mehr Rente. Wer seine Rente zwei Jahre später bezieht, erhält lebenslang eine um 12 Prozent höhere Rente. Allerdings verzichtet er auf zwei Jahre Rentenzahlung. Diesen "Verlust" hat man in der Regel erst nach vielen Jahren wieder drin. Bei anderen Rentenformen, zum Beispiel Betriebs- oder Privatrenten, ist ein Aufschub meist möglich, bei der allerdings Riester-Rente nicht.
Tipp: Lassen Sie sich unabhängig beraten, ob ein Aufschub in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist.
Muss ich als Rentner weiter in die Rentenversicherung einzahlen?
Jeder, der versicherungspflichtig beschäftigt ist, muss Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Wer aber die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung einzahlen. Er kann aber auf diese Versicherungsfreiheit verzichten – einfacher Antrag beim Arbeitgeber genügt –, weiter in die Rentenversicherung einzahlen und damit zum nächsten 1. Juli seine Rente erhöhen. In die Arbeitslosenversicherung müssen Rentner nicht einzahlen. Der Arbeitgeber hat aber keinen Vorteil, einen Rentner einzustellen: Er muss in die Rentenkasse (9,3 Prozent) sowie seit 2022 auch in die Arbeitslosenversicherung (1,2 Prozent) einzahlen.
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Wie viel kostet meine Krankenkasse?
Für die gesetzliche Rente bezahlen Sie einen Beitragssatz von 7,3 Prozent und für Erwerbseinkommen 14,6 Prozent. Pflichtversicherte bezahlen auf andere Einkünfte wie Mieten, Zinsen oder Privatrenten keine Krankenversicherungsbeiträge. Pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner ist, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war. Alle anderen sind freiwillig gesetzlich oder privat versichert. Sie müssen auf sonstige Einkünfte 14 Prozent Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.
Wie viel Steuern zahle ich?
Rentner müssen ihre Einkünfte versteuern, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen. Dieser beträgt 2023 für Ledige 10.908 Euro und für Verheiratete 21.816 Euro. Der persönliche Steuersatz ist oft niedriger, da das Gesamteinkommen im Ruhestand geringer ist.
Ausnahme ist die gesetzliche Rente, die nur zum Teil versteuert wird. Der steuerfreie Anteil ist eine feste Summe: Wer 2023 in Rente geht und 2024 18.000 Euro Rente erhält, hat lebenslang 3.060 Euro pro Jahr (= 17 Prozent in 2023) steuerfrei. Rentenerhöhungen dagegen unterliegen komplett der Steuerpflicht.
Wie ist das bei Minijobs?
Mit einem Minijob sind 520 Euro pro Monat steuerfrei. Ein Ehepaar, bei dem jeder Ehepartner einen Minijob hat, hat 1.040 Euro netto pro Monat mehr in der Tasche. Minijobber können in die Rente einzahlen (3,6 Prozent), die meisten lassen sich aber von der Versicherungspflicht befreien.
Tipp: Optimieren Sie jetzt Ihre Einkünfte im Alter
Sie möchten wissen, wie Sie Ihre individuelle Situation im Ruhestand am besten ausgestalten können? Die Experten des VZ VermögensZentrums helfen Ihnen, Ihre Einkommens- und Vermögensstruktur zu analysieren, Ihr Ruhestandsbudget zu ermitteln und die besten Wege zu finden, um eine Rentenlücke dauerhaft zu decken.
Viele Rentner nutzen ihr Vermögen, um Zusatzeinkünfte zu generieren, zum Beispiel mit der Etappenstrategie oder der Verrentung des Eigenheims. Eine häufige Frage ist die Absicherung des Ehepartners. Macht das Erwerbseinkommen eines Ehepartners einen großen Anteil am Gesamteinkommen im Rentenalter aus, muss für den hinterbliebenen Ehepartner eine tragfähige Lösung geschaffen werden.
Sie sehen: Das Thema ist komplex. Lassen Sie sich deshalb am besten persönlich beraten und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies erstes Gespräch im VZ in Ihrer Nähe.