Witwenrente und Witwerrente 2024: Wie hoch ist sie und wie lange fließt sie?
Bei der Witwenrente oder Witwerrente ist die Frage, wie sie berechnet wird, wie hoch sie ist und wie lange man sie bekommt. Bei der Berechnung der Witwenrente und Witwerrente unterscheidet man zwischen "großer" und "kleiner" Witwenrente: Die "große Witwenrente" beträgt 55 Prozent bzw. 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Jüngere Hinterbliebene erhalten zwei Jahre lang die "kleine Witwenrente" in Höhe 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die Tabelle zeigt, wie die Witwenrente berechnet wird und mit wie viel Sie rechnen können.
Wenn der Ehepartner stirbt, erhalten Hinterbliebene eine Witwenrente oder Witwerrente. Mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland erhalten diese gesetzliche Hinterbliebenenrente von der Deutschen Rentenversicherung. Diese soll dazu beitragen, die wirtschaftliche Existenz zu sichern.
Wie hoch ist die Witwenrente und die Witwerrente?
Witwen- und Witwerrenten sind 40 bis 75 Prozent niedriger als die Altersrente der oder des Verstorbenen.
Im Durchschnitt bekommen Hinterbliebene 529 Euro pro Monat. Frauen erhalten im Durchschnitt 541 Euro Witwenrente und Männer 413 Euro Witwerrente. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind davon bereits abgezogen, die Steuer noch nicht. Darüber hinaus können eigene Einkünfte zu Rentenabschlägen führen.
In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners erhält der Hinterbliebene eine Witwenrente bzw. Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen. In diesem sogenannten "Sterbevierteljahr" werden die Einkünfte des Hinterbliebenen nicht auf seine Witwenrente oder Witwerrente angerechnet.
"Große Witwenrente"
Erfüllt der Hinterbliebene die Voraussetzungen für die "große Witwenrente", erhält er oder sie eine Rente in Höhe von 55 Prozent (nach altem Recht: 60 Prozent) der Rente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Hierfür muss der Hinterbliebene entweder mindestens 46 Jahre und 2 Monate alt sein (Stand 2024), ein minderjähriges oder behindertes Kind versorgen oder erwerbsgemindert sein. Die Altersgrenze steigt jedes Jahr um zwei Monate, bis sie 2029 bei 47 Jahren liegt.
Video zur Witwenrente
Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente?
Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das „alte Recht“. Das bedeutet, dass die große Witwenrente oder Witwerrente dann 60 Prozent der Rente beträgt, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.
"Kleine Witwenrente"
Ist der Hinterbliebene jünger als 46 Jahre und 2 Monate, erhält er oder sie nur die sogenannte "kleine Witwenrente" in Höhe von 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die Zahlung der "kleinen Witwenrente" endet zwei Jahre nach dem Tod des Ehepartners. Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und einer der Ehepartner vor 1962 geboren, gilt das "alte Recht". Dann wird die Rente unbegrenzt ausbezahlt.
Die Beträge und die Voraussetzungen gelten für die gesetzliche Rentenversicherung. Für Betriebsrenten gelten im Wesentlichen die gleichen Bedingungen.
Wie lange muss man verheiratet sein, um Witwenrente zu bekommen?
Frauen und Männer haben Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, wenn sie mindestens ein Jahr verheiratet waren. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Ehepartner bereits Rentner war oder die Mindestversicherungszeit – auch Wartezeit genannt – von fünf Jahren erfüllt hat. Stirbt der Ehemann oder die Ehefrau bei einem Unfall, besteht der Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente auch bei kürzerer Ehedauer oder wenn die Mindestversicherungszeit noch nicht erreicht ist.
Wichtig: Wenn eine Witwe oder ein Witwer später erneut heiratet, endet der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente.
Auszeichnungen
Bester Vermögensverwalter
Das VZ ist zum 3. Mal in Folge bester Vermögensverwalter Deutschlands
Auszeichnung der Fuchsbriefe
Das VZ VermögensZentrum erhält das Siegel Trusted Wealth Manager 2024
Top 3 im Private Banking Test
Die Gesellschaft für Qualitätsprüfung bescheinigt dem VZ exzellente Beratungsqualität
Vertrauenssiegel F.A.Z-Institut
Zum vierten Mal in Folge erhält das VZ VermögensZentrum die Auszeichnung – 2024 als Branchensieger
Ausgezeichnete Anlagen
Das Institut für Vermögensaufbau verleiht dem VZ VermögensZentrum ein Gütesiegel mit 5 Sternen
Geprüfte Nachhaltigkeit
Das Fondsmandat des VZ VermögensZentrums wurde für seinen hohen ESG-Score ausgezeichnet
Witwenrente beantragen: So geht's
Der hinterbliebene Ehepartner muss bei der Deutschen Rentenversicherung die Witwenrente bzw. Witwerrente beantragen. War der verstorbene Ehepartner bereits Rentner, wird im Sterbemonat die volle Altersrente gezahlt und die Witwenrente beginnt im Folgemonat. War der verstorbene noch kein Rentner, beginnt die Witwenrente mit dem Todestag. Wer sich nicht umgehend um den Rentenantrag kümmert, sondern diesen erst später stellt, kann die Hinterbliebenenrente rückwirkend für bis zu zwölf Monate erhalten.
Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rente bekomme oder ein Gehalt beziehe?
Am 1. Juli 2024 sind die Renten und damit auch die Witwen- und Witwerrenten bundesweit um 4,57 Prozent gestiegen. Gleichzeitig wurde auch der Einkommensfreibetrag auf 1.038 Euro angehoben. Das ist wichtig für Witwen und Witwer, die erwerbstätig sind oder selbst eine Rente beziehen. Denn Einkünfte oberhalb des Freibetrags rechnet die Deutsche Rentenversicherung auf die Rente an.
Das berechnet sich wie folgt: Vom Bruttogehalt des Hinterbliebenen zieht die Deutsche Rentenversicherung pauschal 40 Prozent und davon den Einkommensfreibetrag ab. Von diesem Betrag werden 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Freibetrag bei der Witwenrente 2024 ist wichtig für Erwerbstätige
Beispiel: Eine Witwe verdient 2.700 Euro brutto. Nach Abzug von 40 Prozent ergibt das 1.620 Euro. Davon wird der Einkommensfreibetrag von 1.038 Euro abgezogen, das macht 582 Euro. 40 Prozent davon – das sind 232,80 Euro – werden auf die Witwenrente angerechnet. Ihre Witwenrente wird also um 232,80 Euro gekürzt.
Die Formel für den Einkommensfreibetrag ist 26,4 multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro (seit 1. Juli 2024).
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Plötzlich von Witwenrente leben: Wie geht das?
Ein Fall zeigt, wie sich die finanzielle Situation – in diesem Fall der Ehefrau – in kürzester Zeit ändert. Margrit B. musste sich um Geld nie Gedanken machen. Mit ihrem Mann führte sie ein unbeschwertes Leben. Die Kinder sind längst erwachsen, und sie kümmerte sich um Haus und Garten. Doch als ihr Mann unerwartet mit 62 stirbt, ist es für die 58-Jährige mit dem gewohnten Lebensstandard vorbei. Die Witwe steht auf einmal finanziell deutlich schlechter da.
Witwenrente statt Gehalt
Statt des Erwerbseinkommens des Mannes fließt nur eine Witwenrente. Hier steht sie noch vergleichsweise gut da: Da ihr Mann vor 1962 geboren und ihre Ehe vor 2002 geschlossen wurde, hat sie Anspruch auf die "große Witwenrente" nach "altem Recht" (siehe Tabelle oben) in Höhe von 60 Prozent seiner Rente. Da ihr Mann aber noch nicht in Rente war, muss sie Abschläge hinnehmen.
Für jeden Monat, den ein Ehepartner vor dem Alter von 65 Jahren verstirbt (gilt 2024), zieht die Rentenkasse nämlich 0,3 Prozent ab – maximal jedoch 10,8 Prozent. Herr B. hatte bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Rentenanspruch von 2.200 Euro pro Monat. 3 Monate lang bekommt seine Witwe diese Rente in voller Höhe ausgezahlt. Danach sind es nur noch 60 Prozent als Witwenrente. Da Herr B. vorzeitig verstorben ist, werden für 24 Monate jeweils 0,3 Prozent abgezogen – insgesamt also 7,2 Prozent.
Abschläge und Abzüge schmälern die Witwenrente
Die Rechnung sieht wie folgt aus: Von den 2.200 Euro werden 7,2 Prozent abgezogen, bleiben also 2.041 Euro. 60 Prozent davon ergeben eine Witwenrente von 1.225 Euro. Davon gehen noch Einkommensteuern und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Für die Witwe reichen die 1.225 Euro nicht aus, um Lebenshaltung und laufende Kosten zu bestreiten. Die Ausgaben für Wohnen, Auto und viele Versicherungen bleiben gleich. Die Steuerbelastung steigt sogar, da sich der Grundfreibetrag für Ehepaare ab dem folgenden Steuerjahr um fast 10.000 Euro auf den für Singles halbiert. Die Folge: Wenn Frau B. kein zusätzliches Einkommen bezieht, muss sie ihre Ausgaben deutlich reduzieren und sich vielleicht sogar von ihrem Eigenheim trennen.
Vermögen für Altersvorsorge und Absicherung des Ehepartners
Das Ehepaar ist nur ein Beispiel von vielen. Zahlreiche Ehepaare wiegen sich in falscher Sicherheit. Stirbt der Hauptverdiener, kommt für den hinterbliebenen Ehepartner oft das böse Erwachen. Viele sind überrascht, mit wie wenig Renteneinkünften Witwen oder Witwer zurechtkommen müssen. Noch schlechter da stehen Geschiedene sowie Selbstständige, die nicht in die Rentenkasse einzahlen.
Daher sollten sich Ehepaare frühzeitig informieren, mit welchen Hinterbliebenenrenten sie rechnen können. Reichen die zu erwartenden Renten und sonstigen Einkünfte im Alter nicht aus, empfiehlt es sich, frühzeitig die Eigenvorsorge entsprechend zu verstärken.
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