Witwenrente und Witwerrente: Wie hoch ist sie und wie lange fließt sie?
Bei der Witwenrente oder Witwerrente ist die Frage, wie sie berechnet wird, wie hoch sie ist und wie lange man sie bekommt. Die "große Witwenrente" beträgt 55 Prozent bzw. 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Jüngere Hinterbliebene erhalten zwei Jahre lang die "kleine Witwenrente" in Höhe 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die Tabelle zeigt die Höhe der Witwenrente. Sie sehen, wie die Witwenrente berechnet wird und mit wie viel Sie rechnen können.

Wenn der Ehepartner stirbt, erhalten Hinterbliebene eine Witwenrente oder Witwerrente. Mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland erhalten diese gesetzliche Hinterbliebenenrente von der Deutschen Rentenversicherung. Diese soll dazu beitragen, die wirtschaftliche Existenz zu sichern.
Witwenrente und Witwerrente: Wie hoch ist sie?
Witwen- und Witwerrenten sind 40 bis 75 Prozent niedriger als die Altersrente der oder des Verstorbenen. Im Durchschnitt bekommen Hinterbliebene 529 Euro pro Monat. Frauen erhalten im Durchschnitt 541 Euro Witwenrente und Männer 413 Euro Witwerrente. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind davon bereits abgezogen, die Steuer noch nicht. Darüber hinaus können eigene Einkünfte zu Rentenabschlägen führen.
In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners erhält der Hinterbliebene eine Witwenrente bzw. Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen. In diesem sogenannten "Sterbevierteljahr" werden die Einkünfte des Hinterbliebenen nicht auf seine Witwenrente oder Witwerrente angerechnet.
Wie lange muss man verheiratet sein, um Witwenrente zu bekommen?
Frauen und Männer haben Anspruch auf die Hinterbliebenenrente, wenn sie mindestens ein Jahr verheiratet waren. Voraussetzung ist, dass der verstorbene Ehepartner bereits Rentner war oder die Mindestversicherungszeit – auch Wartezeit genannt – von fünf Jahren erfüllt hat. Stirbt der Ehemann oder die Ehefrau bei einem Unfall, besteht der Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente auch bei kürzerer Ehedauer oder wenn die Mindestversicherungszeit noch nicht erreicht ist.
Wichtig: Wenn eine Witwe oder ein Witwer später erneut heiratet, endet der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente.
Große Witwenrente: Was ist das und wie viel?
Erfüllt der Hinterbliebene die Voraussetzungen für die "große Witwenrente", erhält er oder sie eine Rente in Höhe von 55 Prozent (nach altem Recht: 60 Prozent) der Rente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Hierfür muss der Hinterbliebene mindestens 46 Jahre und vier Monate alt sein (Stand 2025), ein minderjähriges oder behindertes Kind versorgen oder erwerbsgemindert sein. Die Altersgrenze steigt jedes Jahr um zwei Monate, bis sie 2029 bei 47 Jahren liegt.
Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente?
Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das „alte Recht“. Das bedeutet, dass die große Witwenrente oder Witwerrente dann 60 Prozent der Rente beträgt, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.
Berechnung der Witwenrente: Wie viel bekommen Hinterbliebene?
Die Beispiele in der Tabelle zeigen, wie viel Witwenrente oder Witwerrente hinterbliebene Ehegatten bekommen, die Anspruch auf die "Große Witwenrente" haben.
Ein Verstorbener hatte eine Altersrente von 1.800 Euro brutto. Erfüllt die Witwe die Voraussetzungen für die "große Witwenrente", bekommt sie nach altem Recht 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, das entspricht 1.080 Euro Witwenrente.
Wurden beide Ehepartner nach 1962 geboren, gilt das neue Recht. Dann beträgt die Witwenrente 55 Prozent, das sind 990 Euro. Versorgt die Witwe ein minderjähriges Kind, wird ihre Witwenrente um einen Kinderzuschlag auf 1.065,19 Euro erhöht.
Kleine Witwenrente: Was ist das und wie viel?
Hinterbliebene, die jünger als 46 Jahre und vier Monate sind (Stand 2025), erhalten die sogenannte "Kleine Witwenrente" (bzw. "Kleine Witwerrente"). Diese beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.
Nach "neuem Recht" wird die "Kleinen Witwenrente" 24 Monate lang gezahlt, dann enden die Zahlungen. Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und wurde einer der Ehepartner vor 1962 geboren, gilt das "alte Recht". Dann wird die Rente unbegrenzt ausbezahlt.
Berechnung der Witwenrente: Wie viel bekommen Hinterbliebene?
Die Beispiele in der Tabelle zeigen, wie viel Witwenrente oder Witwerrente hinterbliebene Ehegatten bekommen, die Anspruch auf die "Kleine Witwenrente" haben.
Ein Verstorbener hatte eine Altersrente von 1.800 Euro brutto. Erfüllt die Witwe die Voraussetzungen für die "Kleine Witwenrente", bekommt sie eine Witwenrente von 25 Prozent der Rente des Verstorbenen, in diesem Fall 450 Euro. Nach "neuem Recht" erhält sie die Rente zwei Jahre lang. Versorgt die Witwe ein minderjähriges Kind, erhält sie einen Kinderzuschlag und ihre Witwenrente beträgt 484,18 Euro.
Die Beträge und die Voraussetzungen gelten für die gesetzliche Rentenversicherung. Für Betriebsrenten gelten im Wesentlichen die gleichen Bedingungen.
Video: "Witwenrente – Das sollten Sie wissen"
Wer bekommt den Zuschlag zur Witwen- oder Witwerrente?
Seit Juli 2024 erhalten Witwen und Witwer einen Zuschlag zu ihrer Witwen- oder Witwerrente, wenn der verstorbene Ehepartner ab 2001 bis 2018 eine Erwerbsminderungsrente erhalten hat oder wenn dieser vor der Regelaltersgrenze verstorben ist.
Wenn die Rente zwischen 2001 und Juni 2014 begonnen hat, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.
Von Juli 2024 bis November 2025 wird der Rentenzuschlag separat zur Rente gezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag zusammen mit der Rente in einer Summe gezahlt. Berechtigte erhalten einen Bescheid und bekommen den Zuschlag automatisch, ein Antrag ist nicht notwendig.
Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rente bekomme oder ein Gehalt beziehe?
Am 1. Juli 2024 sind die Renten und damit auch die Witwen- und Witwerrenten bundesweit um 4,57 Prozent gestiegen. Gleichzeitig wurde auch der Einkommensfreibetrag auf 1.038 Euro angehoben. Das ist wichtig für Witwen und Witwer, die erwerbstätig sind oder selbst eine Rente beziehen. Denn Einkünfte oberhalb des Freibetrags rechnet die Deutsche Rentenversicherung auf die Rente an.
Das berechnet sich wie folgt: Vom Bruttogehalt des Hinterbliebenen zieht die Deutsche Rentenversicherung pauschal 40 Prozent und davon den Einkommensfreibetrag ab. Von diesem Betrag werden 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.
Freibetrag bei der Witwenrente ist wichtig für Erwerbstätige
Beispiel: Eine Witwe verdient 2.700 Euro brutto. Nach Abzug von 40 Prozent ergibt das 1.620 Euro. Davon wird der Einkommensfreibetrag von 1.038 Euro abgezogen, das macht 582 Euro. 40 Prozent davon – das sind 232,80 Euro – werden auf die Witwenrente angerechnet. Ihre Witwenrente wird also um 232,80 Euro gekürzt.
Die Formel für den Einkommensfreibetrag ist 26,4 multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro (seit 1. Juli 2024).
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Plötzlich von Witwenrente leben: Wie geht das?
Ein Fall zeigt, wie sich die finanzielle Situation – in diesem Fall der Ehefrau – in kürzester Zeit ändert. Margrit B. musste sich um Geld nie Gedanken machen. Mit ihrem Mann führte sie ein unbeschwertes Leben. Die Kinder sind längst erwachsen, und sie kümmerte sich um Haus und Garten. Doch als ihr Mann unerwartet mit 62 stirbt, ist es für die 58-Jährige mit dem gewohnten Lebensstandard vorbei. Die Witwe steht auf einmal finanziell deutlich schlechter da.
Witwenrente statt Gehalt
Statt des Erwerbseinkommens des Mannes fließt nur eine Witwenrente. Hier steht sie noch vergleichsweise gut da: Da ihr Mann vor 1962 geboren und ihre Ehe vor 2002 geschlossen wurde, hat sie Anspruch auf die "große Witwenrente" nach "altem Recht" (siehe Tabelle oben) in Höhe von 60 Prozent seiner Rente. Da ihr Mann aber noch nicht in Rente war, muss sie Abschläge hinnehmen.
Für jeden Monat, den ein Ehepartner vor dem Alter von 65 Jahren verstirbt, zieht die Rentenkasse nämlich 0,3 Prozent ab – maximal jedoch 10,8 Prozent. Herr B. hatte bei der gesetzlichen Rentenversicherung einen Rentenanspruch von 2.200 Euro pro Monat. 3 Monate lang bekommt seine Witwe diese Rente in voller Höhe ausgezahlt. Danach sind es nur noch 60 Prozent als Witwenrente. Da Herr B. vorzeitig verstorben ist, werden für 24 Monate jeweils 0,3 Prozent abgezogen – insgesamt also 7,2 Prozent.
Berechnung der Witwenrente: welche Abschläge und Abzüge die Rente schmälern
Die Rechnung sieht wie folgt aus: Von den 2.200 Euro werden 7,2 Prozent abgezogen, bleiben also 2.041 Euro. 60 Prozent davon ergeben eine Witwenrente von 1.225 Euro. Davon gehen noch Einkommensteuern und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Für die Witwe reichen die 1.225 Euro nicht aus, um Lebenshaltung und laufende Kosten zu bestreiten. Die Ausgaben für Wohnen, Auto und viele Versicherungen bleiben gleich. Die Steuerbelastung steigt sogar, da sich der Grundfreibetrag für Ehepaare ab dem folgenden Steuerjahr um fast 10.000 Euro auf den für Singles halbiert. Die Folge: Wenn Frau B. kein zusätzliches Einkommen bezieht, muss sie ihre Ausgaben deutlich reduzieren und sich vielleicht sogar von ihrem Eigenheim trennen.
Vermögen für Altersvorsorge und Absicherung des Ehepartners
Das Ehepaar ist nur ein Beispiel von vielen. Zahlreiche Ehepaare wiegen sich in falscher Sicherheit. Stirbt der Hauptverdiener, kommt für den hinterbliebenen Ehepartner oft das böse Erwachen. Viele sind überrascht, mit wie wenig Renteneinkünften Witwen oder Witwer zurechtkommen müssen. Noch schlechter da stehen Geschiedene sowie Selbstständige, die nicht in die Rentenkasse einzahlen.
Daher sollten sich Ehepaare frühzeitig informieren, mit welchen Hinterbliebenenrenten sie rechnen können. Reichen die zu erwartenden Renten und sonstigen Einkünfte im Alter nicht aus, empfiehlt es sich, frühzeitig die Eigenvorsorge entsprechend zu verstärken.
Witwenrente beantragen: So geht's
Der hinterbliebene Ehepartner muss die Witwenrente bzw. Witwerrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Den Antrag braucht man aber nicht sofort stellen, denn die Witwen- oder Witwerrente wird bis zu zwölf Kalendermonate rückwirkend zum Antragsmonat gezahlt.
Der Antrag kann online über die Website der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Man kann den Rentenantrag auch per Post senden oder persönlich in einer Auskunfts- oder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung sowie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort einreichen. Auch eine bevollmächtigte Person kann die Antragstellung übernehmen, sofern sie eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorlegt.
Für den Antrag benötigt die Deutsche Rentenversicherung einige Unterlagen: den Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers, die Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenversicherung, die Bankverbindung, Nachweise über abgeschlossene Berufsausbildungen und ggf. Geburtsurkunden von Kindern. Für die Witwen- oder Witwerrente braucht die Rentenkasse zusätzlich die Sterbekunde des Ehepartners, die Heiratsurkunde, Angaben zu eigenen Einkünften und die letzte Rentenanpassungsmitteilung des Verstorbenen. Hat der Verstorbene noch keine Rente bezogen, werden alle Rentenunterlagen und die Rentenversicherungsnummer benötigt.
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