Ruhestand

Minijob und Witwenrente: Wird mir das dann angerechnet?

Witwen mit eigenem Einkommen müssen damit rechnen, dass ihre Witwenrente gekürzt wird. In der Frankfurter Rundschau wird auf den Artikel des VZ VermögensZentrums zur Witwen- und Witwerrente verwiesen.

Mehr als fünf Millionen Personen in Deutschland bekommen eine Witwen- oder Witwerrente von der gesetzlichen Rentenversicherung, so das VZ VermögensZentrum. 

Viele Witwen und Witwer haben weitere Einkünfte, zum Beispiel die eigene Altersrente oder ein Gehalt, zum Beispiel aus einem Minijob. Liegen diese Einkünfte zusammen über einem bestimmten Freibetrag, wird die Witwen- oder Witwerrente gekürzt. 

Der Freibetrag ist 992,64 Euro, das entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts von 37,60 Euro, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig war.

Den vollständigen Artikel können Sie auf der Website der Frankfurter Rundschau lesen.


 

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