Gesetzliche Rente: Vorbezug oder Aufschub – lohnt sich das?
Wer seinen Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze plant, erhält die gesetzliche Rente ohne Abschlag. Wird die Rente vor der Regelaltersgrenze bezogen, wird die Frührente um 0,3 Prozentpunkte pro Monat gekürzt. Bei einem Aufschub hingegen gibt es 0,5 Prozentpunkte pro Monat mehr.
Die Regelaltersgrenze ist der Monat, in dem ein Rentner Anspruch auf die gesetzliche Rente ohne Abschläge hat.
Bis 2011 lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Von 2012 bis 2031 wird sie schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt in Ein-Monats- Schritten, ab 2024 in Zwei-Monats-Schritten. So gilt zum Beispiel für 1960 Geborene die Regelaltersgrenze von 66 Jahren und vier Monaten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren.
Dabei gilt eine Ausnahme: Wer 45 Jahre oder länger in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, der kann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Angerechnet werden unter anderem Zeiten der Erwerbstätigkeit, der Kindererziehung, des Studiums sowie von Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit, aber auch freiwillige Beiträge (mehr dazu lesen Sie im Artikel "Wann könnte ich in Frührente gehen?").
Frührente: Jeder Monat Vorbezug senkt die Rente
Es ist möglich, die Rente vor der persönlichen Regelaltersgrenze als Frührente zu beziehen. Allerdings fallen bei der gesetzlichen Rente für jeden Monat, den sie früher bezogen wird, Abschläge von 0,3 Prozentpunkte an. Bei einem einjährigen Vorbezug wird die monatliche Rente lebenslang um 3,6 Prozent gekürzt, bei zweijährigem Vorbezug um 7,2 Prozent.
Die Rente wird um maximal 14,4 Prozent gekürzt. Da die Rentenzahlungen aber früher beginnen, kann sich ein Vorbezug trotzdem rechnen. Ein früher Ausstieg aus dem Erwerbsleben ist trotzdem nicht gerade günstig. Wenn Sie Ihren Ruhestand um ein Jahr vorziehen, entsprechen die Kosten etwa zwei Dritteln eines Jahresgehalts. Es fällt ein Jahreseinkommen weg, bereinigt um die niedrigeren Einkommenssteuern und Beiträge an die Rentenversicherungen. Beziehen Sie Ihre Rente vor, fallen die gesetzliche und die betriebliche Rente wegen des Vorbezugs lebenslang niedriger aus. Im Artikel zur Frührente lesen Sie, wie viel ein Vorbezug um ein, zwei oder fünf Jahre kostet und wie Sie Ihre Rentenlücken ausgleichen können.
Video zur Frührente: "Lohnt sich die Rente mit Abschlägen?"
Jeder Monat Aufschub erhöht die Rente
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet oder finanziell noch nicht auf die Rente angewiesen ist, kann den Rentenbezug aufschieben. Auf den ersten Blick lohnt sich das, denn dadurch erhöht sich die Rente während der gesamten Bezugsdauer um 0,5 Prozentpunkte für jeden Kalendermonat, den die Rente nicht in Anspruch genommen wird. Wer also seine gesetzliche Rente erst ein oder zwei Jahre später bezieht, erhält 6 bzw. 12 Prozent mehr Rente. Allerdings fallen in diesen Jahren die Rentenzahlungen weg. Ein Aufschieben zahlt sich unterm Strich daher nur aus, wenn man ein relativ hohes Alter erreicht.
Ein vereinfachtes Beispiel (ohne Zins- und Steuereffekt): Ihr gesetzlicher Rentenanspruch mit 67 beträgt 1.500 Euro pro Monat. Sie schieben den Rentenbezug um ein Jahr auf und erhalten so pro Monat 90 Euro mehr Rente (12 Monate × 0,5 Prozent = 6 Prozent; von 1.500 Euro = 90 Euro). Dagegen rechnen müssen Sie, dass Sie in diesem Jahr keine Rente bekommen haben (1.500 Euro × 12 Monate = 18.000 Euro). Diesen Verlust haben Sie bei Ihrem jährlichen Renten-Plus von 1.080 Euro (12 × 90 Euro) erst nach fast 17 Jahren wieder drin.
Tipp: Ob ein Aufschub sinnvoll ist, hängt nicht nur von der persönlichen Situation ab, sondern auch vom Zinsniveau. Die Erhöhung der gesetzlichen Rente von 0,5 Prozentpunkte pro Monat gilt nämlich unabhängig vom Zinsniveau. Wenn die Zinsen niedrig sind, ist es durchaus eine Überlegung wert, schlecht verzinste Barmittel zu verbrauchen und dafür die Rente etwas aufzuschieben.
Holen Sie sich Rat: Unabhängige Ruhestandsexperten können Ihnen genau ausrechnen, unter welchen Umständen sich ein Aufschub für Ihre persönliche Konstellation lohnt.
Weitere Renten: Ist ein Aufschub möglich?
Auch bei anderen Rentenformen ist ein Aufschub möglich. Betriebsrenten sind oft an die gesetzliche Rente gekoppelt, können aber individuell ausgestaltet werden. Auch Firmenpensionen haben oft spezifische Möglichkeiten. Daher sollte man sich frühzeitig bei der Personalabteilung des Arbeitgebers informieren. Bei privaten Rentenversicherungen ist häufig eine Aufschubzeit vorgesehen, so dass eine gewisse Flexibilität besteht. Nach Ablauf dieser Aufschubzeit muss die Versicherung in Anspruch genommen werden.
Riester-Renten sehen nur eine geringe Aufschubmöglichkeit vor. Die Riester-Rente muss spätestens ab dem 1. Januar nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen werden. Die Rürup-Rente ist flexibel. Der Bezug kann (je nach Anbieter) bis zum 75. Lebensjahr aufgeschoben werden. Allerdings empfiehlt sich dies nicht, da der Zeitraum des Rentenbezugs stark verkürzt wird und kein Kapitalwahlrecht besteht.
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Weitere Informationen
Ob sich ein Vorbezug oder ein Aufschub für Sie lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Entscheidung sollte sich auf eine Budgetplanung für die Zeit im Ruhestand stützen. Nutzen Sie dafür den kostenfreien Altersvorsorge-Check.
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Gespräch mit den Ruhestandsexpertinnen und -experten im VZ in Ihrer Nähe.
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