Ruhestand

Wann könnte ich in Frührente gehen?

Früher in Rente gehen: Wohl jeder hat sich schon einmal gefragt, wann er in Frührente gehen könnte und welche Voraussetzungen für einen Vorruhestand zu erfüllen sind. Besonders langjährig Versicherte erhalten als Frührentner die abschlagsfreie "Rente ab 63". 

Henrik Arning

Ruhestandsexperte
Aktualisiert am
09. Mai 2023

Erwerbstätige, die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können abschlagsfrei früher in Rente gehen. Diese sogenannte "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" wurde "Rente mit 63" genannt, da alle vor 1953 Geborenen abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen konnten. Diese Altersgrenze wird für die Geburtenjahrgänge 1953 und 1963 Jahr für Jahr angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen.

Merkblatt

Checkliste für den Ruhestand

Dieses Merkblatt erläutert Ihnen die wichtigsten Aufgaben für die Planung Ihres Ruhestands.

Zu den Versicherungszeiten zählen die Zeiten, in denen man als Angestellter, Selbstständiger oder Mini-Jobber Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Darüber hinaus berücksichtigt werden weitere Beitragszeiten und beitragsfreie Anrechnungszeiten, zum Beispiel Schul- und Studienjahre sowie Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, von Wehr- oder Zivildienst und des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld).

Freiwillige Beiträge werden nur berücksichtigt, wenn mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt worden sind. Nicht berücksichtigt werden Zeiten aus dem Versorgungsausgleich bei einer Scheidung und einem Rentensplitting unter Ehepartnern.

Altersrente nach 35 Jahren

Erwerbstätige, die 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten die "Altersrente für langjährig Versicherte". Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann man abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Geburtenjahrgänge bis 1963 wird das Rentenalter Jahr für Jahr angehoben. Für 1964 oder später Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Merkblatt

So sichern Sie Ihr Einkommen im Ruhestand

Das Merkblatt stellt Einkommensstrategien vor, um im Ruhestand die Rentenlücke zu schließen.

Wer die Rente vor der Regelaltersgrenze bezieht, dem wird sie pro vorbezogenem Monat lebenslang um einen Abschlag von 0,3 Prozent gemindert, höchstens jedoch um 14,4 Prozent. Bei einem Rentenbeginn drei Jahre vor der Regelaltersgrenze wird die Rente um 10,8 Prozent gekürzt. 

Frührente wegen Erwerbsunfähigkeit

Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Erwerbstätige jeden Alters, die wegen langer Krankheit oder nach einem schweren Unfall aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch eingeschränkt – weniger als drei Stunden pro Tag – arbeiten können. 

Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie fünf Jahre oder länger in der Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte "Wartezeit"). Außerdem müssen Sie in den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist die 5-jährige Wartezeit nicht erforderlich.

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Je früher man erwerbsunfähig wird, desto geringer sind die Rentenanwartschaften. Die Jahre, in der man eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält, werden zu den Beitragsjahren hinzugerechnet. Das ist die sogenannte Zurechnungszeit. Früher endete die Zurechnungszeit mit 60 Jahren, und die Jahre bis zur Regelaltersgrenze blieben unberücksichtigt. Um diese Lücke zu schließen, wird Altersgrenze schrittweise angehoben. Für einen Rentenbeginn 2023 liegt sie bei 66 Jahren und 0 Monaten. Bis 2031 wird sie, in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze, schrittweise auf 67 angehoben.

Frührente beantragen

Wie bei der regulären Altersrente sollte der Antrag auf Frührente mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen. Der Antrag kann online (Link zum "E-Antrag der Deutschen Rentenversicherung), per Post oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Für Ihren Antrag benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihre Steueridentifikationsnummer, Ihre Bankverbindung, Angaben zu Ihrer Krankenversicherung und am besten einen aktuellen Versicherungsverlauf der Rentenversicherung.

Weitere Informationen

Planen Sie, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen? Dann müssen Sie zwei Rentenlücken aus Ihrem Ersparnissen decken: wegfallende Jahresgehälter und die lebenslangen Rentenkürzungen. Wie viel Kapital Sie dafür benötigen, zeigen Ihnen die Berater des VZ. Nutzen Sie den kostenfreien Ruhestands-Check oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenfreies erstes Gespräch in einem VZ in Ihrer Nähe.

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