Wann kann ich in Frührente gehen?
Wohl jeder hat sich schon einmal gefragt, wann er in Frührente gehen kann und welche Voraussetzungen für den Vorruhestand zu erfüllen sind. Viele Frührentner nehmen Rentenkürzungen in Kauf und schließen ihre Rentenlücke aus dem Vermögen.

Die Frührente ist möglich, sogar ohne Abschläge. Erwerbstätige, die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können nämlich abschlagsfrei früher in Rente gehen.
Diese sogenannte "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" wurde "Rente mit 63" genannt, da alle vor 1953 Geborenen abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen konnten. Diese Altersgrenze wird für die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1963 Jahr für Jahr angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen.
Frührente ohne Abschläge: Wer bekommt sie?
Zu den Versicherungszeiten zählen die Zeiten, in denen man als Angestellter, Selbstständiger oder Mini-Jobber Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Darüber hinaus berücksichtigt werden weitere Beitragszeiten und beitragsfreie Anrechnungszeiten, zum Beispiel Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, von Wehr- oder Zivildienst und des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld).
Für die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" werden Schul- und Studienjahre allerdings nicht angerechnet. Damit ist es für Akademikerinnen und Akademiker nicht machbar, nach dem Universitäts- oder Fachhochschulabschluss noch 45 Jahre zu arbeiten oder andere Beitragszeiten zu sammeln.
Freiwillige Beiträge werden nur berücksichtigt, wenn mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge eingezahlt worden sind. Nicht berücksichtigt werden Zeiten aus dem Versorgungsausgleich bei einer Scheidung und einem Rentensplitting unter Ehepartnern.
Frührente ohne Abschläge: Altersrente nach 35 Jahren
Erwerbstätige, die 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten die "Altersrente für langjährig Versicherte". Eine Frührente ohne Abschläge ist nicht möglich. Erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann man abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Geburtenjahrgänge bis 1963 wird das Rentenalter Jahr für Jahr angehoben. Für 1964 oder später Geborene liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Die Frührente kostet viel Geld: Wird die Rente vor der Regelaltersgrenze bezogen, wird sie pro vorbezogenem Monat lebenslang um einen Abschlag von 0,3 Prozent gekürzt. Ein Jahr früher in Rente zu gehen kostet 3,6 Prozent der Rente und zwei Jahre 7,2 Prozent. Bei einem Rentenbeginn drei Jahre vor der Regelaltersgrenze wird die Rente um 10,8 Prozent gekürzt. Die maximale Rentenkürzung beträgt 14,4 Prozent.
Frührente wegen Erwerbsunfähigkeit
Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Erwerbstätige jeden Alters, die wegen langer Krankheit oder nach einem schweren Unfall aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch eingeschränkt – weniger als drei Stunden pro Tag – arbeiten können.
Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie fünf Jahre oder länger in der Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte "Wartezeit"). Außerdem müssen Sie in den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ist die 5-jährige Wartezeit nicht erforderlich.
Je früher man erwerbsunfähig wird, desto geringer sind die Rentenanwartschaften. Die Jahre, in der man eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhält, werden zu den Beitragsjahren hinzugerechnet. Das ist die sogenannte Zurechnungszeit.
Früher endete die Zurechnungszeit mit 60 Jahren, und die Jahre bis zur Regelaltersgrenze blieben unberücksichtigt. Um diese Lücke zu schließen, wird Altersgrenze schrittweise angehoben. Für einen Rentenbeginn 2023 liegt sie bei 66 Jahren und 0 Monaten. Bis 2031 wird sie, in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze, schrittweise auf 67 angehoben.
Frührente beantragen – so geht's
Wie bei der regulären Altersrente sollte der Antrag auf Frührente mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn bei der Deutschen Rentenversicherung eingehen. Der Antrag kann online, per Post oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Für Ihren Antrag benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer, Ihre Steueridentifikationsnummer, Ihre Bankverbindung, Angaben zu Ihrer Krankenversicherung und am besten einen aktuellen Versicherungsverlauf der Rentenversicherung.
Lesen Sie regelmäßig, wie Sie effizient sparen, günstig anlegen und gut fürs Alter vorsorgen:
Weitere Informationen zur Frührente
Planen Sie, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen? Als Frührentner müssen Sie zwei Rentenlücken aus Ihrem Vermögen decken: wegfallende Jahresgehälter und die lebenslangen Rentenkürzungen wegen der Frührente. Wie viel Vermögen Sie dafür benötigen, zeigen Ihnen die Beraterinnen und Berater des VZ. Nutzen Sie den kostenfreien Altersvorsorge-Check oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenfreies erstes Gespräch in einem VZ in Ihrer Nähe.
Regelmäßig und kostenfrei informiert
Aktuelles zu Börsen und Märkten und das Wichtigste zur Altersvorsorge und Ruhestandsplanung: regelmäßig per E-Mail in Ihrem Postfach.