Private Altersvorsorge

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung: Was sind die Unterschiede?

Wer kümmert sich um Ihre Angelegenheiten, wenn Sie gesundheitlich dazu nicht in der Lage sind, etwa nach einem Unfall oder wegen schwerer Krankheit? Halten Sie schriftlich fest, wer Sie vertreten soll. Was ist die bessere Wahl: die Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung?

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
23. Januar 2024

Vorsorgevollmacht: Handlungsfreiheit für Vertrauensperson

Erste Wahl ist die Vorsorgevollmacht. Damit bestimmen Sie eine bevollmächtigte Person, die sich eigenständig und rechtsverbindlich um Ihre Angelegenheiten kümmert. Die oder der Bevollmächtigte unternimmt zum Beispiel Behördengänge, klärt Vermögensfragen oder trifft medizinisch notwendige Entscheidungen.

Merkblatt

Wichtige Vollmachten für Vorsorge und Betreuung

Wer trifft Entscheidungen, wenn Sie es nicht können? Das Merkblatt zeigt, welche Papiere wichtig sind und was passiert, wenn diese nicht vorliegen.

Die oder der Bevollmächtigte hat Zugang zu Ihrem Bankkonto (zum Beispiel um Rechnungen zu begleichen), wählt Ihren Pflegedienst oder Ihr Pflegeheim aus und kann entscheiden, wo und wie Sie beerdigt werden.

Die Aufgaben und Rechte sind also sehr weitgefasst. Darum muss zwischen Ihnen und Ihrer oder Ihrem Bevollmächtigten ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen. Viele setzen darum die Ehepartnerin oder den Ehepartner, eines der Kinder oder einen anderen nahen Verwandten als Bevollmächtigten ein.

Auszeichnungen

Bester Vermögensverwalter Deutschlands

Auszeichnung der Fuchsbriefe

Vertrauenssiegel des F.A.Z.-Instituts

Zertifizierung von Mandaten des VZ

VZ-Mandat als nachhaltig ausgezeichnet

Betreuungsverfügung: Vertretung mit gerichtlicher Kontrolle

Eine Betreuungsverfügung kommt in der Regel nur dann zum Zuge, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht oder die Vertretung durch den Bevollmächtigten scheitert. Dann muss ein Betreuungsgericht dafür sorgen, dass Sie einen Rechtsvertreter bekommen.

In Ihrer Betreuungsverfügung legen Sie eine Person fest, die das Betreuungsgericht als Ihren Betreuer bestellen soll. Dem Betreuer können Sie dieselben Aufgaben übertragen wie dem Bevollmächtigten. Allerdings kann dieser nicht frei handeln, sondern muss jede weitreichende Entscheidung mit dem Betreuungsgericht abstimmen.

Patientenverfügung

In diesem Zusammenhang sollten Sie auch eine Patientenverfügung erstellen. Mit ihr legen Sie detailliert Art und Umfang der eigenen medizinischen Behandlung fest. Liegt Ihr Wille schriftlich vor, ist es für Angehörige und Ärzte wesentlich einfacher, Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen.

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Tipps zu Erstellung und Hinterlegung

Das Bundesministerium der Justiz stellt online unter www.bmj.de Musterformulare für entsprechende Vollmachten zum Herunterladen bereit. Da die Bedürfnisse und Wünsche individuell verschieden sind, ist eine juristische Beratung angeraten.

Am besten lassen Sie Ihre Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit sie in der Notsituation auch gefunden werden. Die Registrierung per Post kostet ab 23,50 Euro, die Online-Regierung auf www.vorsorgeregister.de kostet ab 20,50 Euro.

Weitere Informationen

Möchten Sie mehr zum Thema erfahren? Dann bestellen Sie das kostenfreie Merkblatt "Wichtige Vollmachten für Vorsorge und Betreuung". Bei Fragen sind unsere Expertinnen und Experten für Sie da. Vereinbaren Sie ein kostenfreies, erstes Beratungsgespräch im VZ in Ihrer Nähe.

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