Pflegekosten: Unterdeckung aus eigenem Vermögen schließen
Viele Menschen haben Angst, im Alter pflegebedürftig zu werden und die Kosten nicht bezahlen zu können. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil ab. Allerdings überschätzen viele die Dauer der finanziellen Belastung. Risiken lauern auch an anderer Stelle, wie ein Beispiel zeigt.

Carina Freibott
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Das pensionierte Ehepaar Schmidt hat Renteneinkünfte von 40.000 Euro pro Jahr (nach Steuern und Sozialabgaben) und ist gesetzlich krankenversichert. Für Lebenshaltung geben die Schmidts rund 35.000 Euro im Jahr aus, für Wohnen 5.000 Euro und für Mobilität und Urlaubsreisen 10.000 Euro; zusammen sind das jährlich 50.000 Euro. Ihr Eigenheim ist abbezahlt und hat einen Wert von 250.000 Euro. Darüber hinaus besitzen sie Geldvermögen im Wert von 250.000 Euro. Die jährliche Rentenlücke von 10.000 Euro können die Schmidts problemlos mindestens 25 Jahre lang aus ihrem Geldvermögen decken.
Doch was passiert, wenn einer von beiden pflegebedürftig wird und ins Pflegeheim muss? Dann müssen die Schmidts nicht nur ihre laufenden Kosten zu Hause aufbringen, sondern zusätzlich einen großen Teil der Heimkosten übernehmen.
Mit diesen Pflegekosten müssen Sie rechnen
Angenommen, Herr Schmidt erkrankt und ist mit Pflegegrad 5 auf vollstationäre Hilfe angewiesen. Pflege- und Heimkosten schlagen mit 6.000 Euro pro Monat zu Buche bzw. 72.000 Euro pro Jahr. Aus der Pflegeversicherung erhält Herr Schmidt jedoch nur 2.005 Euro pro Monat (siehe Grafik). Die Differenz von monatlich 4.000 Euro müssen die Schmidts selbst aufbringen.
Rentenlücke durch Eigenkapital schließen
Um Kosten zu senken, verringert Frau Schmidt ihre häuslichen Ausgaben von 50.000 Euro auf 35.000 Euro. Mit der Rente (40.000 Euro) und dem Geld von der Pflegeversicherung (24.000 Euro) zusammengenommen verfügen die Schmidts über 64.000 Euro Jahreseinkünfte. Dem stehen Ausgaben von insgesamt 107.000 Euro gegenüber. Die Rentenlücke von 43.000 Euro pro Jahr müssen sie aus dem Ersparten schließen.
Jetzt zeigt sich, wie wichtig es ist, frühzeitig Kapital für die finanzielle Sicherheit im Alter anzusparen. Die Schmidts haben dies über viele Jahre getan, und können nun von ihrem Geldvermögen von 250.000 Euro zehren. Das reicht für mehrere Jahre, um ihren Anteil an den Pflegekosten zu bezahlen.
Aber auch wer weniger Vorsorgekapital angespart hat, muss nicht in Panik verfallen. Da die statistische Lebenserwartung von Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 5 unter einem Jahr liegt, genügen zumeist auch geringere Vermögen, um eine Phase höherer Ausgaben temporär überbrücken zu können.
Hinterbliebene müssen finanzielle Engpässe ausgleichen
Stirbt Herr Schmitt, lauern trotz des Wegfalls der Pflegekosten durchaus noch finanzielle Engpässe für Frau Schmidt. Denn ihre Witwenrente reicht nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken. Auch für diesen Fall ist es also wichtig, dass sie auf angespartes Vorsorgevermögen zurückgreifen kann.
Tipp: Damit im Alter keine Finanzlücke entsteht, empfiehlt es sich, einen umfassenden Finanzplan fürs Alter zu erstellen. Dieser sollte alle Eventualitäten berücksichtigen, also auch Kosten, die durch Pflege oder Mindereinkünfte nach dem Tod des Partners entstehen.
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