Ruhestand

Maximale Rente: Wie hoch ist die gesetzliche Höchstrente?

Wie hoch ist die gesetzliche Rente maximal? Die Höchstrente in Deutschland ist ein rechnerischer Wert, den nur jemand erreichen kann, der mindestens 45 Jahre lang den höchsten Beitragssatz in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Mit dem aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro käme man damit auf eine maximale Rente von über 3.400 Euro.

Alexander Wunder
Niederlassungsleiter Nürnberg
Aktualisiert am
25. September 2024

Die maximale Rente ist nur schwer erreichbar. Die Höchstrente bekommen Rentnerinnen und Rentner nämlich nur dann, wenn sie 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) erhalten haben. 

Maximale Rente: Auf die Entgeltpunkte kommt es an

Die Anzahl der Entgeltpunkte, die pro Jahr erreichbar ist, hat eine Höchstgrenze. Teilt man die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von 90.600 Euro durch das vorläufige Durchschnittsentgelt von 45.358 Euro (Werte für 2024), ergibt dies für 2024 eine Höchstpunktzahl von knapp 2 Entgeltpunkten.

In den vergangenen Jahrzehnten lag die Höchstgrenze an Entgeltpunkten allerdings zum Teil weit darunter. Außerdem haben die meisten Berufstätigen – mindestens während der Ausbildung und in den ersten Berufsjahren – Einkünfte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

Rein rechnerisch ist die Höchstrente 3.400 Euro

Wer von 1980 bis 2024 in jedem Jahr ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat, hat 87,56 Entgeltpunkte gesammelt (die Tabelle dazu sehen Sie hier). Die Summe von 87,56 Entgeltpunkten, multipliziert mit dem derzeitigen Rentenwert von 39,32 Euro, ergibt eine rechnerische Rente von rund 3.443 Euro im Monat.

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Rentenformel: die eigene Rente berechnen

Die Formel zur Berechnung der Altersrente lautet: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert beträgt bundeseinheitlich 39,32 Euro (seit der Rentenerhöhung am 1. Juli 2024). 

Der Zugangsfaktor ist 1, wenn man zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht (es also keine Abschläge wegen vorgezogener Rente gibt). Daher sind die Entgeltpunkte der Dreh- und Angelpunkt der Berechnung.

Lese-Tipp: Mehr erfahren Sie im Artikel "Berechnung meiner Rente: Wie viel kann ich erwarten?".

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Allerdings gelingt es kaum einem Arbeitnehmer, 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zu verdienen. Daher ist diese Höchstrente für kaum jemanden erreichbar.

Gesetzliche Rente: Die Realität sieht anders aus

Von einem solchen Wert sind die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland weit entfernt. Das zeigen die aktuellsten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung: Die Standardrente eines "Eckrentners", der 45 Jahre Beiträge für ein Durchschnittsentgelt eingezahlt hat, beträgt bundesweit 1.769,40 Euro brutto (45 x Rentenwert von 39,32 Euro, Stand 1. Juli 2024). Davon werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgezogen.

Im Durchschnitt erhält ein Rentner 1.348 Euro Altersrente im Monat und eine Rentnerin 908 Euro (Stand 31. Dezember 2023). Die Regelaltersrente beträgt im Durchschnitt 770 Euro. Höher sind Altersrenten für langjährig Versicherte (35 Jahre) von 1.260 Euro und Altersrenten für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) mit 1.574 Euro. 

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Witwenrenten und Witwerrenten sind viel niedriger. Witwer erhalten nur 419 Euro und Witwen 762 Euro (Stand 31. Dezember 2023). Erhält eine Rentnerin oder ein Rentner neben der eigenen Rente auch eine Witwen- oder Witwerrente, kommen Männer im Durchschnitt auf eine Gesamtrente von 1.794 Euro und Frauen auf 1.647 Euro (Stand 31. Dezember 2022). Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind davon bereits abgeführt, die Einkommensteuer jedoch nicht.

Gesetzliche Rente von Neurentnern

Bei Neurentnern sieht es nicht viel anders aus. Wer 2023 in Rente ging, erhält als Rentner im Durchschnitt 1.309 Euro Rente (im Westen, im Osten: 1.233 Euro) und als Rentnerin 888 Euro (im Westen, im Osten: 1.168 Euro). 

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Besonders langfristig Versicherte erhalten nach 45 Arbeitsjahren im Durchschnitt 1.565 Euro. Langjährig Versicherte erhalten nach 35 Arbeitsjahren 1.173 Euro. Witwer erhalten 361 Euro im Westen und 517 Euro im Osten, Witwen 759 Euro im Westen und 785 Euro im Osten. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind davon bereits abgeführt, allerdings nicht die Einkommensteuer.

Lese-Tipp: Die Steuerbelastung kann im Ruhestand höher sein als erwartet. Alles Wichtige dazu erfahren Sie in den Artikeln "Steuertabellen für Rentner" und "Wie viel Steuern auf die Rente zu zahlen ist". 

Weitere Informationen

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Der Rentenbeginnrechner des VZ zeigt Ihnen mit wenigen Klicks, wann Sie frühestens in Rente gehen können. Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge.

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder sprechen Sie mit den Ruhestands-Expertinnen und Experten des VZ: Vereinbaren Sie ein kostenfreies Gespräch im VZ in Ihrer Nähe

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