Wie hoch ist die gesetzliche Höchstrente?
Die gesetzliche Höchstrente ist lediglich ein rechnerischer Wert, den nur jemand erreichen könnte, der mindestens 45 Jahre lang den höchsten Beitragssatz in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Alexander Wunder
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Die Höchstrente bekommen Rentnerinnen und Rentner nur dann, wenn sie 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhalten haben. Die meisten Berufstätigen haben aber mindestens während der Ausbildung und in den ersten Berufsjahren niedrigere Einkünfte.
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Die Rentenformel gibt einen Anhaltspunkt
Die Formel zur Berechnung der Altersrente lautet:
- Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert beträgt im Westen 36,02 Euro und im Osten 35,52 Euro (seit 1. Juli 2022). Zum 1. Juli 2023 wird der Rentenwert im Westen sowie im Osten auf 37,60 Euro angehoben.
Der Zugangsfaktor ist 1, wenn man zur Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht (es also keine Abschläge wegen vorgezogener Rente gibt). Daher sind die Entgeltpunkte der Dreh- und Angelpunkt der Berechnung.
Auf die Entgeltpunkte kommt es an
Die Entgeltpunkte haben eine Höchstgrenze. Teilt man die Beitragsbemessungsgrenze von 87.600 Euro im Jahr (West, Stand 2023) durch das vorläufige Durchschnittsentgelt (West, Stand 2023) von 43.142 Euro, ergibt dies für 2023 eine Höchstpunktzahl von 2,03 Entgeltpunkten.
Rein rechnerisch ergibt dies rund 3.000 Euro Rente
Ein einfaches Beispiel zeigt, wie viel Rente dies ergibt. Angenommen, man arbeitet 45 Jahre und erreicht in jedem Jahr 2,00 Entgeltpunkte. Die Summe von 90 Entgeltpunkten, multipliziert mit dem derzeitigen Rentenwert (im Westen) von 36,02 Euro, ergibt eine rechnerische Rente von rund 3.242 Euro im Monat. In den vergangenen Jahrzehnten lag die Höchstgrenze an Entgeltpunkten allerdings zum Teil weit darunter.
Die Deutsche Rentenversicherung hat ausgerechnet, wie hoch die Rente ausfallen würde, wenn man im Westen von 1977 bis 2022 in jedem seiner 45 Arbeitsjahre ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient hätte: Die Höchstrente beträgt 3.141,82 Euro brutto oder 2.791,51 Euro netto (Werte ab 1. Januar 2023). Allerdings gelingt es kaum einem Arbeitnehmer, 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zu verdienen. Daher ist diese "Höchstrente" für kaum jemanden erreichbar.
Die Realität sieht anders aus
Von einem solchen Wert sind die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland weit entfernt. Das zeigen die aktuellsten Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (publiziert am 2. Dezember 2022):
Die Standardrente eines "Eckrentners", der 45 Jahre Beiträge für ein Durchschnittsentgelt eingezahlt hat, beträgt im Westen 1.620,90 Euro brutto. Nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben 1.442,60 Euro netto vor Steuern. Im bundesweiten Durchschnitt erhält ein Rentner 1.244 Euro Rente im Monat und eine Rentnerin 853 Euro. Die Witwen- und Witwerrenten sind viel niedriger. Witwer erhalten nur 396 Euro Rente und Witwen 540 Euro.
Erhält eine Rentnerin oder ein Rentner neben der eigenen Rente auch eine Witwen- oder Witwerrente, kommen Männer im Durchschnitt auf eine Gesamtrente von 1.717 Euro und Frauen auf 1.573 Euro. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind davon bereits abgeführt, allerdings nicht die Einkommensteuer.
Bei Neurentnern sieht es nicht viel anders aus. Wer 2021 in Rente ging, erhält im Westen als Rentner im Durchschnitt 1.218 Euro Rente und als Rentnerin 809 Euro. Witwen- und Witwerrenten sind viel niedriger. Witwen erhalten Schnitt 696 Euro und Witwer 324 Euro. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind davon bereits abgeführt, allerdings nicht die Einkommensteuer.