Ruhestand

Rentenabschlag: Womit muss ich rechnen?

Der Rentenabschlag ist die lebenslange Kürzung der Rente, die anfällt, wenn die Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Form einer Frührente in Anspruch genommen wird. Der Rentenabschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird. Die Tabelle zeigt, wie hoch der Rentenabschlag ausfällt und welche Ausnahmen es gibt.

Porträt von Herrn Max Mammitzsch, Berater in Nürnberg.
Max Mammitzsch
Ruhestandsexperte
Publiziert am
28. August 2025

Rentenabschlag: Was ist das?

Ein Rentenabschlag bezeichnet die Reduzierung der Rentenzahlung, die eintritt, wenn jemand die Altersrente vor der gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze bezieht. Der Rentenabschlag wird auch Abschlag, Abzug, Rentenminderung oder Rentenkürzung genannt.

Der Rentenabschlag wurden 1997 eingeführt, um für die Rentenversicherung einen Ausgleich für die längere Rentenbezugsdauer bei vorzeitigem Rentenbeginn zu schaffen.

Der Rentenabschlag bedeutet, dass die monatliche Rentenzahlung um einen bestimmten Prozentsatz reduziert wird. Dieser ist je höher, desto früher der Rentenbeginn erfolgt. Dadurch soll die Rentenversicherung vor einer finanziellen Mehrbelastung bewahrt werden, da die Rentenbezugsdauer im Vergleich zum regulären Rentenbeginn länger ist.

Wie hoch ist der Rentenabschlag?

Bei der gesetzlichen Rente beträgt der Rentenabschlag 0,3 Prozent für jeden Monat, den man den Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze vorzieht.

Die Regelaltersgrenze ist das Renteneintrittsalter für die gesetzliche Altersrente ohne Abschläge. Sie ist vom Geburtsjahrgang abhängig. Für den Jahrgang 1958 lag sie bei 66 Jahren. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 steigt sie jeweils um zwei Monate. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Die Tabelle unten zeigt, um wie viel die Rente gekürzt wird, wenn man sie bis zu zwei Jahre vor seiner Regelaltersgrenze bezieht. Wer zum Beispiel fünf Monate vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, dem wird die Rente um 1,5 Prozent gekürzt. Bei einem um 18 Monate früheren Rentenbeginn beträgt der Rentenabschlag 5,4 Prozent.

Die zweite Tabelle zeigt die Rentenabschläge, wenn die Rentenzahlungen zwei bis vier Jahre vor der Regelaltersgrenze beginnen. Bei einem vorzeitigen Rentenbeginn um beispielsweise 30 Monate wird die Rente um neun Prozent gekürzt. Bei 40 Monaten sind es zwölf Prozent. Maximal ist ein Vorbezug um 48 Monate möglich. Dann beträgt der Rentenabschlag 14,4 Prozent.

Wichtig: Der Rentenabschlag wird nicht von dem Betrag vorgenommen, der in der Renteninformation ausgewiesen wird. Der Betrag in der Renteninformation ist die erwartete Rentenhöhe mit Einzahlungen bis zum Erreichen der Regelaltersrente. Bei früherem Rentenbezug werden jedoch bis zu vier Jahre weniger Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt und damit weniger Entgeltpunkte gesammelt, so dass die Rente entsprechend niedriger ausfällt. Mehr dazu siehe im vorletzten Kapitel. 

Wie hoch ist der Rentenabschlag bei der Frührente?

Das hängt davon ab, welche Regelaltersgrenze für den eigenen Geburtsjahrgang gilt und in welchem Alter man in Frührente geht. Je früher man die Rente bezieht und je höher die Regelaltersgrenze ist, desto mehr Monate liegen dazwischen und desto höher ist der entsprechende Rentenabschlag.

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Früher in Rente gehen: Das sollten Sie wissen

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Beispiele zeigen, wie hoch der Rentenabschlag bei der Frührente mit 63, 64, 65 und 66 für die unterschiedlichen Geburtsjahrgänge ist. Die Beispiele beziehen sich auf die Frührente nach mindestens 35 Versichertenjahren. Sie beziehen sich nicht auf die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte; diese können nach mehr als 45 Versichertenjahren abschlagsfrei zwei Jahre früher in Rente (mehr dazu siehe im letzten Kapitel ''Welche Renten unterliegen keinem Rentenabschlag?''. )

Rentenabschlag bei Rente mit 63

Der 63. Geburtstag ist der frühestmögliche Zeitpunkt für den Beginn der Frührente. Die Tabelle unten zeigt, wie hoch der Rentenabschlag ausfällt. Wer 1962 geboren wurde, wird 2025 63 Jahre alt. Die Regelaltersgrenze für den Geburtsjahrgang 1962 ist 66 Jahre und acht Monate (oder 44 Monate). Gehen 1962 Geborene also zum 63. Geburtstag in Rente, beträgt ihr Rentenabschlag 13,2 Prozent (44 Monate x 0,3 Prozent). 

Bei den folgenden Geburtsjahrgängen verschiebt sich die Regelaltersgrenze um zwei Monate. 1963 Geborene, die am 63. Geburtstag in Rente gehen möchten, müssen ihren Rentenbeginn um 46 Monate vorziehen und für die Rente mit 63. 13,8 Prozent Rentenabschlag hinnehmen. Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Für 48 Monate Vorbezug beträgt der Rentenabschlag 14,4 Prozent.

Rentenabschlag bei Rente mit 64

Etwas geringer ist der Rentenabschlag bei der Rente mit 64, denn zwischen Rentenbeginn und Regelaltersgrenze liegen bis zu zwölf Monate weniger. Die Tabelle unten zeigt, wie hoch der Rentenabschlag ausfällt, wenn man den Rentenbeginn auf den Monat vorverlegt, in dem man 64 wird. 1961 Geborene haben eine Regelaltersgrenze von 66,5 Jahren. Bei einem Vorbezug um 30 Monate beträgt der Rentenabschlag neun Prozent. Bei 1964 und später Geborenen beträgt die Regelaltersgrenze 67. Sie beziehen ihre Rente 36 Monate vor, was eine Rentenkürzung von 10,8 Prozent zur Folge hat. 

Rentenabschlag bei Rente mit 65

Wer die Rente mit 65 bekommen möchte und weniger als 45 Versichertenjahre hat (damit wäre die Frührente abschlagsfrei), muss Rentenabschläge von bis zu 7,2 Prozent hinnehmen. Ein Beispiel: 1961 Geborene können 2026 mit 65 in Frührente gehen. Das ist 1,5 Jahre vor der Regelaltersgrenze dieses Geburtsjahrgangs. Für diese 18 Monate beträgt der Rentenabschlag von 5,4 Prozent. Der höchste Rentenabschlag kommt bei 1964 oder später Geborenen zur Anwendung, für 24 Monate sind dies 7,2 Prozent.

Rentenabschlag bei Rente mit 66

Die Regelaltersgrenze liegt für die Geburtsjahrgänge 1958 bis 1963 bei über 66 Jahren. Der Geburtsjahrgang 1958 konnte mit 66 Jahren – das ist seine Regelaltersgrenze – abschlagsfreie in Rente gehen. Für die darauffolgenden Jahrgänge steigt die Regelaltersgrenze jeweils um zwei Monate. 1962 Geborene, die zum 66. Geburtstag in Rente gehen wollen, müssen diese um acht Monate vorbeziehen und damit wird die Rente um 2,4 Prozent gekürzt. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67. Wer mit Anfang 66 in Rente geht, muss die Rente zwölf Monate vorbeziehen. Damit ist eine Rentenkürzung von 3,6 Prozent verbunden.

Rentenabschlag: Von welchem Betrag?

Der Rentenabschlag wird angewendet auf die Höhe der Rente, die man zum Zeitpunkt des vorgezogenen Rentenbeginns erhält. Der Rentenabschlag bezieht sich nicht auf die Rente, die man bekommen würde, wenn man zu seiner regulären Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen würde!

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein 1964 Geborener möchte statt mit 67 mit 63 in Rente gehen. Das sind vier Jahre oder 48 Monate vor seiner Regelaltersgrenze. Seine Rente wird damit um die höchstmöglichen 14,4 Prozent gekürzt.

Diese zieht die Rentenkasse jedoch nicht von der Rentenhöhe ab, die in der jährlich verschickten Renteninformation angegeben wird. Die darin angegebene Höhe der künftigen Regelaltersrente ist die Rente, die man bekommen würde, wenn man bis zur Regelaltersgrenze arbeitet. Zieht der Mann seinen Rentenbeginn jedoch um vier Jahre vor, fehlen die Rentenbeiträge für diese vier Jahre.

Verdient er zum Beispiel das 1,5-fache des deutschen Durchschnittsgehalts (mehr dazu siehe im Artikel über Rentenpunkte), hätte er zum Beispiel nach 42 Versichertenjahren 63 Rentenpunkte gesammelt. Beim aktuellen Wert eines Rentenpunktes von 40,79 Euro (seit 1. Juli 2025) wäre die Rente 2.569,77 Euro pro Monat.

Geht er aber vier Jahre früher in Rente, fehlen sechs Rentenpunkte (vier Jahre x 1,5 Rentenpunkte). Damit kommt er nur auf 57 Rentenpunkte. Diese entsprechen aktuell 2.325,03 Euro pro Monat, das sind 244,74 Euro weniger als die Regelaltersrente. Von diesen 2.325,03 Euro werden nun die 14,4 Prozent Rentenabschlag wegen der Frührente angewendet; das entspricht 334,80 Euro. Damit bekommt er eine monatliche Rente von 1.990,23 Euro.

Fazit: In diesem Beispiel erhält der Mann statt 2.569,77 Euro (die reguläre Altersrente ab 67) nur 1.990,23 Euro Rente (frühestmögliche Frührente ab 63). Das sind 579,54 Euro bzw. fast 23 Prozent weniger. Im Gegenzug erhält er Rente vier Jahre länger: Die Frührente von 1.990,23 Euro multipliziert mit 48 Monaten ergibt 95.531,04 Euro (ohne Berücksichtigung von Rentenerhöhungen)!

Hinweis: Die Rentenhöhen in diesem Kapitel sind brutto. Darauf sind Einkommenssteuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.

Welche Renten unterliegen keinem Rentenabschlag?

Die reguläre Altersrente ist abschlagsfrei. Die Regelaltersrente wird immer ohne Abschläge gezahlt, wenn das gesetzliche Rentenalter erreicht ist. Wer seinen Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinaus aufschiebt, erhält sogar einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent pro aufgeschobenem Monat.

Abschlagsfreie Frührente nach 45 Versichertenjahren

Auch die ''Rente für besonders langjährig Versicherte'' ist abschlagsfrei. Besonders langjährig Versicherte haben 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt oder andere Beitrags- oder Anrechnungszeiten gesammelt, zum Beispiel für die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Mit 45 Versichertenjahren kann man zwei Jahre vor seiner Regelaltersgrenze in Rente gehen. 

Beispiel: Die Regelaltersgrenze von 1962 Geborenen ist 66 Jahre und acht Monate. Mit 45 Versichertenjahren können diese mit 64 Jahren und acht Monaten die Frührente ohne Rentenabschlag bekommen.

Lese-Tipp: Alles Wichtige erfahren Sie im Artikel ''Altersrente für besonders langjährig Versicherte''. 

Weitere Renten ohne Rentenabschlag

Bei Witwen- und Witwerrenten kommen keine Rentenabschläge zur Anwendung, unabhängig vom Alter beim Rentenbeginn. Mit einer Ausnahme: Bei Witwen und Witwern, die ein Gehalt oder eine eigene Rente beziehen, rechnet die Deutsche Rentenversicherung Einkünfte oberhalb eines bestimmten Freibetrags auf die Witwen- oder Witwerrente an.

Lese-Tipp: Alles Wichtige erfahren Sie im Artikel ''Witwenrente und Witwerrente: Wie hoch ist sie und wie lange fließt sie?'' 

Auch die Erwerbsminderungsrente wird ohne Rentenabschlag gezahlt, wenn man aufgrund von Krankheit oder Behinderung vorzeitig in Rente geht. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem fünf Versichertenjahre (davon mindestens drei in den letzten fünf Jahren) und dass man nicht mehr in der Lage ist, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten. 

Weitere Informationen

Möchten Sie früher in Rente gehen und erfahren, wie hoch der Rentenabschlag ist und wie Sie Ihre Rentenlücke decken können? Alles Wichtige zur Frührente ist im kostenfreien Merkblatt ''Früher in Rente gehen'' zusammengefasst. 

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