Ruhestand

Rentenlücke berechnen – so geht's richtig

Viele rechnen im Alter mit einer Rentenlücke. Eine Rentenlücke entsteht, wenn die Einnahmen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt zu finanzieren. Spätestens mit 50 sollte man die eigene Rentenlücke berechnen. Ergibt die Berechnung nämlich, dass die Rentenlücke nicht durch das vorhandene Vermögen geschlossen werden kann, bleibt noch genug Zeit, fehlendes Vermögen aufzubauen. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie man die Rentenlücke berechnet. 

Porträt von Frau Melissa Gözler, Beraterin in Lörrach.
Melissa Gözler
Ruhestandsexpertin
Publiziert am
15. September 2025

Rentenlücke: Was ist das?

Viele unterschätzen, wie groß ihre Rentenlücke sein wird. Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen den Einkünften und den Ausgaben im Ruhestand. Reichen die Renten und andere Einnahmen zusammen nicht aus, um die Ausgaben im Rentenalter zu decken, besteht eine Rentenlücke. Darum wird die Rentenlücke auch Versorgungslücke oder Einkommenslücke genannt.

Rentenlücke: Unterschied zwischen Nettogehalt, Wunschrente und realer Rente

Die Rentenlücke entspricht in vielen Fällen der Summe pro Monat, die man nach der Erwerbsaufgabe benötigt, um den gewohnten Lebensstandard weiterführen zu können. Dafür müssten die Renteneinkünfte genauso hoch sein wie das letzte Nettoeinkommen vor dem Rentenbeginn.

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Altersvorsorge-Check: Schließen Sie Ihre Rentenlücke

Möchten Sie mehr aus Ihrer Rente machen? Finden Sie heraus, wie groß Ihre Rentenlücke sein wird und wie Sie diese schließen können.

Benötigt man im Erwerbsleben nur einen Teil seines Nettoeinkommens, um seine Ausgaben zu decken, können die Renteneinkünfte entsprechend niedriger sein. Viele wünschen sich Renteneinkünfte in Höhe von 70 Prozent ihres Nettoeinkommens, um den gewünschten Lebensstandard zu finanzieren.

In vielen Fällen sind die Einkünfte im Ruhestand aber niedriger als die Wunschrente. Darum ist es sinnvoll, als Rentenlücke die Differenz zwischen sämtlichen Einnahmen und Ausgaben zu betrachten, die im Ruhestand tatsächlich erwartet werden.

Die Beispiele in der Tabelle zeigen die Herleitung: Eine Person hat ein Nettogehalt von 5.000 Euro pro Monat und wünscht sich im Ruhestand ein Einkommen in Höhe von 70 Prozent davon, das entspricht 3.500 Euro. Die Person ist 50 und möchte mit 66 aufhören zu arbeiten, also in 16 Jahren. Inflationsbedingt beträgt die Wunschrente dann statt 3.500 Euro 4.800 Euro. Die erwartete Rente von 3.000 Euro netto ist geringer. Die Rentenlücke beträgt 1.800 Euro.

Wichtig: Die Rentenlücke ist kein statischer Betrag. Im Laufe des Ruhestands wächst die Rentenlücke, nämlich wenn die Ausgaben schneller steigen als die Einnahmen. Selbst bei gleichbleibendem Lebensstandard steigen die Ausgaben, da die Preise steigen. Bei Renten und anderen Einkünften hingegen gibt es keinen Inflationsausgleich.

Rentenlücken wegen vorgezogenem Rentenbeginn

Eine weitere Rentenlücke entsteht, wenn man aus dem Erwerbsleben ausscheidet, bevor die Rentenzahlungen beginnen. Wer zum Beispiel mit 60 aufhört zu arbeiten, aber erst ab 63 eine Frührente bezieht oder ab 67 die reguläre Altersrente, muss eine mehrjährige Einkommenslücke schließen.

Bei einer Frührente mit Abschlägen muss zusätzlich die Differenz zwischen der Höhe der regulären Altersrente und der gekürzten Rente ausgeglichen werden. Bezieht man die gesetzliche Rente vor, kann diese um bis zu 14,4 Prozent gekürzt werden.

Wichtig: Bei den Einkünften im Ruhestand denken viele in erster Linie an ihre Rente. Doch das deutsche Vorsorgesystem sieht vor, dass die gesetzliche Rente lediglich die Basisversorgung darstellt. Diese soll ergänzt werden durch die betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge, zum Beispiel durch den Aufbau von Vermögen.

Warum ist es wichtig, die eigene Rentenlücke zu kennen?

Mit dem Thema Rentenlücke sollte man sich nicht erst kurz vor dem Rentenbeginn beschäftigen, sondern rund zehn bis 15 Jahre davor: Spätestens mit Anfang 50 sollte jeder herausfinden, welche Einkünfte und Ausgaben im Ruhestand zu erwarten sind und wie groß die eigene Rentenlücke ist.

Rentenlücke frühzeitig erkennen und schließen

Viele unterschätzen, wie groß ihre Rentenlücke sein wird und wie viel Vermögen sie benötigen, um diese zu decken. Je früher Rentenlücken erkannt werden, desto eher gelingt es, die noch fehlenden Mittel zu sparen.

Wird die Rentenlücke frühzeitig erkannt, kann die Zeit bis zum Rentenbeginn genutzt werden, um zusätzliches Vermögen anzusparen, das zur Deckung der Rentenlücke benötigt wird. Je eher man mit dem Vermögensaufbau beginnt, desto stärker kommt dabei der Zinseszinseffekt zum Tragen. Und je länger der Anlagehorizont beim Sparen ist, desto eher können Anlagen mit höheren Renditechancen zum Einsatz kommen, wie Aktien oder ETFs, die als Wertpapiere jedoch Wertschwankungen und Verlustrisiken unterliegen.

Unangenehme Überraschungen vermeiden

Viele Menschen gehen davon aus, dass ihre Einkünfte im Alter schon ausreichen werden. Wer jedoch seine Rentenlücke nicht prüft, könnte später mit der Tatsache konfrontiert werden, dass dies nicht der Fall ist. Wird die Rentenlücke zu spät erkannt, ist möglicherweise nicht mehr genug Zeit, um fehlendes Vermögen durch zusätzliche Sparmaßnahmen oder Investitionen auszugleichen. Und wer erst kurz vor Rentenbeginn merkt, dass sein Einkommen und sein Vermögen nicht ausreichen, kann sich seinen gewohnten Lebensstandard im Alter nicht mehr leisten.

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Früher in Rente gehen: Das sollten Sie wissen

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Steuervorteile nutzen

Altersvorsorgemodelle wie die Basisrente (Rürup-Rente), die Riester-Rente oder Modelle der betrieblichen Altersversorgung bieten Steuervergünstigungen. Insbesondere bei der Basisrente kann man jedes Jahr hohe Beträge einzahlen und steuerlich geltend machen; für 2025 sind dies 29.344 Euro für Ledige und 58.688 Euro für Verheirate. Je früher man diese nutzt, desto mehr Jahre kann man davon profitieren und die eigene Steuerlast optimieren.

Individuelle Anpassung 

Je nach Lebenssituation und Gestaltungswünschen kann die Rentenlücke sehr unterschiedlich ausfallen. Wer seine Rentenlücke frühzeitig berechnet, kann den Vermögensaufbau gezielt auf seine Bedürfnisse abstimmen: Möchte man im Ruhestand in eine größere Wohnung ziehen oder sich bewusst verkleinern? Möchte man in den ersten Jahren viele Reisen machen und bestimmte Hobbys pflegen? Fragen wie diese sollten in die Berechnung der Rentenlücke einfließen, damit man im Ruhestand wirklich das Leben führen kann, das man sich vorstellt.

Rentenlücke berechnen gibt ein gutes Gefühl

Die eigene Rentenlücke zu kennen und daran zu arbeiten, diese zu schließen – das beruhigt und verschafft einem das Gefühl von finanzieller Sicherheit und Kontrolle. Mit einer Ruhestandsplanung weiß man genau, was einen erwartet, und kann sorgenfrei in die Zukunft blicken.

Wie man die eigene Rentenlücke berechnet

Sie spätestens zehn bis 15 Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn sollte man seine aktuellen Ausgaben und seine Einkünfte budgetieren. Um das Budget für den Ruhestand zu erstellen, sollte man die voraussichtlichen Einnahmen abschätzen und die Änderungen bei den Ausgaben abschätzen. Dabei sollte man Steuern und die Inflation berücksichtigen. Die Differenz zwischen den budgetierten Ausgaben und den regelmäßigen Einnahmen ist die Rentenlücke. Diese decken Sie aus Ihrem Vermögen.

Aktuelle Ausgaben ermitteln

Nur die wenigsten wissen ganz genau, wie viel sie jeden Monat wofür ausgeben. Daher sollte man sich als erstes sich einen Überblick über die aktuellen Ausgaben verschaffen. Daher sollte man seine Ausgabe mehrere Monate lang dokumentieren, zum Beispiel ganz klassisch in einem Haushaltsbuch, einfach in einer Excel-Tabelle oder mit einer Haushaltsplaner-App. Manche größeren Posten fallen quartalsweise, halbjährlich oder jährlich an, zum Beispiel Versicherungen oder die Grundsteuer. Daher ist es sinnvoll, parallel ein Monats- und ein Jahreshaushaltsbuch zu führen.

Zu den Ausgaben gehören neben Steuern, Versicherungen oder Finanzierungsdarlehen vor allem Ausgaben des täglichen Bedarfs. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie sich die Konsumausgaben von Privathaushalten im Durchschnitt zusammensetzen.

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So budgetieren Sie Ihren Ruhestand

Reichen Ihre Einkünfte im Ruhestand, um den gewünschten Lebensstandard zu sichern? 10 Tipps für Ihre Budgetplanung

Der größte Ausgabeposten ist das Wohnen (inklusive Instandhaltung und Energie) mit 36 Prozent, wobei dieser Anteil bei Haushalten mit niedrigen Einkommen auf über 50 Prozent steigen kann. Auf Lebensmittel entfallen 14,6 Prozent der Ausgaben und für Verkehr 12,2 Prozent. Es folgen die Ausgaben für Freizeitgestaltung (8,6 Prozent), Hotel und Gastronomie (6,2 Prozent), Möbel und Haushaltsgeräte (6 Prozent), Information und Kommunikation (4,3 Prozent), Gesundheit (4,1 Prozent) und Bekleidung (3,6 Prozent).

Ausgaben an den Ruhestand anpassen

Wenn man seine aktuellen Ausgaben zusammengetragen hat, geht es darum, die Veränderungen im Ruhestand abzuschätzen. Hier einige Beispiele:

  • Mit der Erwerbsaufgabe fallen berufliche Ausgaben weg. Dazu gehören Kosten für das Pendeln zur Arbeitsstätte oder Arbeitskleidung. Auch tätigt man keine Beiträge zu Rentenversicherungen und Sparraten für die Altersvorsorge mehr.
  • Wohnen: Entscheiden Sie, ob und wann Sie Ihr Eigenheim aufgeben und zum Beispiel in eine altersgerechte Mietwohnung ziehen möchten. Damit steigen zwar die monatlichen Wohnkosten (vor allem wegen der Miete), aber dafür haben Sie den Verkaufserlös.
  • Freizeitgestaltung: Im Ruhestand hat man viel mehr Zeit für Hobbys, Sport, Restaurants- und Theaterbesuche und Reisen. Gerade in den ersten Jahren nach der Pensionierung steigen die Ausgaben dafür oft stark.
  • Verkehr: Viele merken, dass sie nur noch ein Auto benötigen, ohne ihre Mobilität einzuschränken.
  • Gesundheit: Mit zunehmendem Alter können die krankheitsbedingten Ausgaben steigen und später Pflegekosten hinzukommen.

Lese-Tipps: Der Artikel zu „Ausgaben senken im Ruhestand“ gibt Ideen, welche Ausgaben man hinterfragen sollte. Das kostenfreie Merkblatt „So budgetieren Sie Ihren Ruhestand“ enthält Listen, die Ihnen das Zusammenstellen von Ausgaben sowie Einnahmen erleichtert.

Einkünfte im Ruhestand zusammenstellen

Als nächstes werden die erwarteten Renten und die weiteren Einkünfte im Ruhestand erfasst. Die Einkünfte müssen versteuert werden. Von Renten und bestimmten, anderen Einkünften werden Sozialabgaben abgezogen. Damit können die Nettoeinkünfte 20 bis 30 Prozent niedriger ausfallen als die Bruttoangaben.

Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigt die voraussichtliche Bruttorente. Als Höhe der künftigen Regelaltersrente sind darin mehrere Werte angegeben:

  • Aktuelle Anwartschaft: die Höhe der Rente, auf die heute Anspruch besteht (ohne weitere Einzahlungen),
  • Hochrechnung der Rente: die Höhe der Rente, die man bekommt, wenn man bis zur Regelaltersgrenze Beiträge in gleicher Höhe weiterzahlt wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre und
  • Rente inklusive Rentenerhöhungen: die Höhe der Rente bei angenommenen Anpassungen von einem und zwei Prozent pro Jahr

Die Nettorente berechnen

Von der gesetzlichen Rente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Pflichtversicherte bezahlen die Hälfte des Beitragssatzes von aktuell 14,6 Prozent (das entspricht 7,3 Prozent) und die Hälfte des Zusatzbeitrags, der 2025 bei durchschnittlich 2,5 Prozent liegt (das entspricht 1,25 Prozent). Freiwillig Versicherte müssen die Beiträge komplett tragen.

Die Beiträge für die Pflegeversicherung müssen Ruheständler komplett selbst tragen. Der Beitragssatz liegt bei 4,2 Prozent. Rentner mit Kindern unter 25 zahlen 3,6 Prozent.

Beispiel: Von einer Bruttorente von 1.800 Euro werden 153,90 Euro für die Krankenversicherung (7,3 Prozent plus 1,25 Prozent, zusammen 8,55 Prozent, Werte für 2025) und 75,60 Euro für die Pflegeversicherung (4,2 Prozent) abgezogen. Ausgezahlt wird eine Rente von 1.570,50 Euro.

Die gesetzliche Rente muss zum Teil versteuert werden. Der zu versteuernde Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer 2035 in Rente geht, muss 88,5 Prozent versteuern und 11,5 Prozent sind steuerfrei.

Zu versteuernde Einkünfte bis zum Grundfreibetrag sind steuerfrei. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro für Ledige und 24.192 Euro für Verheiratete.

Lese-Tipp: Wie viel Steuern auf die Rente zu zahlen ist und welcher Anteil steuerfrei ist, hängt vom Rentenbeginn, Zusatzeinkünften und Freibeträgen ab. Bei Rentenbeginn 2025 sind 16,5 Prozent der Rente steuerfrei.

Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk

Freiberufler bestimmter Berufsgruppen sind statt in der gesetzlichen Rentenversicherung in einem berufsständischen Versorgungswerk rentenversichert. Diese Rente muss ebenfalls zum Teil versteuert werden. 
Wie bei der gesetzlichen Rente hängt der zu versteuernde Anteil vom Jahr des Rentenbeginns ab. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen Empfänger von Renten aus einem berufsständischen Versorgungswerk komplett selbst tragen.

Weitere Renten

Viele erwarten im Ruhestand weitere Renteneinkünfte. Dazu zählen Renten wie: 

Arbeitgeber, Versorgungsträger oder Versicherer informieren regelmäßig oder erteilen Auskunft, wie hoch die Bruttorente sein wird und ab wann man diese frühestens beziehen kann.

Die Renten müssen zu 100 Prozent versteuert werden. Es werden die kompletten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Die Rürup-Rente muss zum Teil versteuert werden. Wie bei der gesetzlichen Rente hängt der zu versteuernde Anteil vom Jahr des Rentenbeginns ab. Alle anderen Renten müssen vollständig versteuert werden.

Weitere Einkünfte

Viele setzen im Ruhestand auf zusätzliche Einnahmequellen, zum Beispiel:

Lese-Tipp: Das kostenfreie Merkblatt „So sichern Sie Ihr Einkommen im Ruhestand“ stellt verschiedene Einkommensstrategien für den Ruhestand vor.

Alle Einkünfte im Ruhestand zusammenrechnen

Nun werden die Renten und alle sonstigen erwarteten Einkünfte aufaddiert. Das gibt einen guten Überblick, wie viel Geld man pro Monat im Ruhestand zur Verfügung hat.

Aufgepasst: Zwischen Brutto und Netto liegt ein großer Unterschied. Das zeigt die folgende Tabelle mit einem vereinfachten Beispiel, gerechnet für Alleinstehende und Verheiratete. Der Single hat Einkünfte in Höhe von 48.600 Euro (brutto). Nach Abzug der Steuern und der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung entspricht dies 35.621 Euro netto. Das Ehepaar mit Bruttoeinkünften von 60.600 Euro hat netto 47.907 Euro.

Einkünfte werden sehr unterschiedlich besteuert. Miet- und Kapitalerträge unterliegen der Steuerpflicht, Sozialabgaben werden nicht fällig. Erwerbseinkünfte müssen versteuert werden und Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze müssen angestellte Rentner keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr bezahlen. Ehrenämter und Minijobs sind steuer- und sozialversicherungsfrei, ebenso Entnahmen aus dem Vermögen.

Rentenlücke berechnen: Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen

Die Rentenlücke berechnet man nun, indem man die voraussichtlichen Ausgaben im Rentenalter von den erwarteten Gesamtnettoeinnahmen abzieht. Diese Rentenlücke gilt für das erste Jahr. Die folgenden Jahre werden unter Berücksichtigung der Inflation fortgeschrieben (siehe nächstes Kapitel).

Ein Beispiel eines Ehepaares zeigt, wie die Rentenlücke berechnet wird (siehe Tabelle). Die Eheleute erwarten gesetzliche und betriebliche Renten in Höhe von 40.000 Euro netto. Dem gegenüber stehen erwartete Wohnkosten von 2.000 Euro pro Monat sowie Lebenshaltungskosten von gut 3.600 Euro pro Monat. Diese Ausgaben summieren sich auf 68.000 Euro pro Jahr. Ihre Rentenlücke beträgt damit 28.000 Euro. In der Berechnung wurde davon ausgegangen, dass die Renten im Schnitt um ein Prozent pro Jahr steigen und die durchschnittliche Inflation zwei Prozent pro Jahr beträgt. Bei einer Rentendauer von 25 Jahren beträgt die Rentenlücke damit nicht 700.000 Euro (28.000 Euro multipliziert mit 25 Jahren), sondern inflationsbedingt 1,026 Millionen Euro. 

Lese-Tipp: Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, besteht eine Rentenlücke. Diese wird aus dem Vermögen gedeckt. Wie Sie die Rentenlücke am besten schließen, darum geht es im Artikel „Rentenlücke schließen“.

Rentenlücke berechnen: Die Inflation nicht vergessen

Bei der Berechnung der Rentenlücke muss die Inflation berücksichtigt werden. Die Inflation verringert die Kaufkraft der zukünftigen Renten. Die Ausgaben steigen, sodass mehr Geld notwendig ist, um den Lebensstandard zu halten. Steigen die Einnahmen langsamer als die Ausgaben, wächst die Rentenlücke. 

Die Wirkung der Inflation sollte nicht unterschätzt werden. Das zeigt das Beispiel in der Tabelle: Im ersten Rentenjahr stehen Ausgaben in Höhe von 5.000 Euro Einnahmen von 3.000 Euro gegenüber; die Rentenlücke ist 2.000 Euro. Inflationsbedingt steigen die Ausgaben um zwei Prozent pro Jahr, die Einnahmen aber nur um ein Prozent pro Jahr. Nach fünf Jahren ist die Rentenlücke bereits auf 2.367 Euro gestiegen und nach zehn Jahren auf 2.781 Euro. Nach 15 Jahren besteht eine Rentenlücke von 3.246 Euro und nach 20 Jahren von 3.769 Euro. 25 Jahre nach Rentenbeginn ist die Rentenlücke mit 4.356 Euro mehr als doppelt so hoch wie am Anfang!

Dieses ist nur ein Beispiel mit angenommenen Veränderungen. Renten können schneller steigen oder auch einmal eine Nullrunde einlegen (siehe Artikel zur Rentenerhöhung). Auch die Inflation in Deutschland kann viel höher sein (der Jahresdurchschnitt 2022 war 6,9 Prozent und 2023 war 5,9 Prozent), aber auch viel niedriger (2015, 2016 und 2020 lag sie bei 0,5 Prozent). 

Rentenlücke erfahren mit dem Altersvorsorge-Check

Die Rentenlücke zu schließen ist eines der wichtigsten finanziellen Ziele für den Ruhestand. Eine große Hilfe bei der Planung ist der Altersvorsorge-Check des VZ. Er zeigt, wie viel Geld Sie im Alter zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen sowie betrieblichen Rente benötigen und wie viel Vermögen Sie dafür aufbauen müssen. Die schriftliche Auswertung unserer Experten zeigt Ihre persönliche Situation auf und liefert individuelle Lösungsvorschläge.

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