Riester, Rürup & Co: Wer kann staatlich gefördert vorsorgen?
Die private Altersvorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nicht nur Besserverdienende müssen zusätzlich vorsorgen, um ihren Lebensstandard auch im Ruhestand weiterführen zu können. Vorsorgeformen wie die Riester- und die Rüruprente bieten Steuervorteile oder staatliche Zuzahlungen.
Riester-Rente: Für alle Pflichtversicherten
Förderfähig sind alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das sind Angestellte und Beamte, Soldaten, Künstler in der Künstlersozialkasse und geringfügig Beschäftigte.
Für die Beitragszahlungen erhalten sie pro Jahr Zuschüsse in Höhe von 175 Euro pro Erwachsenem und 300 Euro pro Kind (185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden), was sich vor allem für Familien lohnt. Oder sie können jedes Jahr Einzahlungen von bis zu 2.100 Euro als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das ist vorteilhaft für Alleinstehende und Doppelverdiener.
Später geht der Steuervorteil allerdings zum Teil wieder verloren, denn Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase zu 100 Prozent zu versteuern.
Eichel-Rente: Steuerfreie Beiträge in die Betriebsrente
Förderfähig sind alle Angestellten, deren Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Das kann beispielsweise eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds sein.
Die Förderung besteht darin, dass die Beiträge in Form der Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt in die Betriebsrente fließen und damit steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei bleiben. Die Höchstsumme liegt bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2024: 3.624 Euro).
Besteht keine pauschalbesteuerte, betriebliche Altersversorgung, können weitere 3.624 Euro in Form einer Gehaltsumwandlung eingezahlt werden (insgesamt 7.248 Euro).
Auch hier geht der Steuervorteil in der Auszahlungsphase zum Teil wieder verloren, weil Eichel-Renten zu 100 Prozent zu versteuern sind.
Basisrente (Rüruprente): Steuerbegünstigte Altersvorsorge
Die Basisrente (Rüruprente) steht jedem Steuerpflichtigen offen und ist die einzige staatlich geförderte Vorsorge für Unternehmer und Selbständige. Ledige können bis zu 27.565 Euro pro Jahr einzahlen, Ehepaare das Doppelte (Stand 2024).
Diese Beträge können vollumfänglich als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. In der Auszahlphase ist die Rente teilweise zu versteuern. Der zu versteuernde Anteil liegt bei Rentenbeginn 2024 bei 83 Prozent und steigt bis 2058 jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte. Wer 2058 oder später in den Ruhestand geht, muss seine Rente vollständig versteuern.
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