Riester & Co: Wer kann staatlich gefördert vorsorgen?
Die private Altersvorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nicht nur Besserverdienende müssen zusätzlich vorsorgen, um ihren Lebensstandard auch im Ruhestand weiterführen zu können. Einige Vorsorgeformen bieten Steuervorteile oder staatliche Zuzahlungen.

Andreas Limoser
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Riester-Rente: Für alle Pflichtversicherten
Förderfähig sind alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das sind Angestellte und Beamte, Soldaten, Künstler in der Künstlersozialkasse und geringfügig Beschäftigte. Für die Beitragszahlungen erhalten sie pro Jahr Zuschüsse in Höhe von 175 Euro pro Erwachsenem und 300 Euro pro Kind (185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden), was sich vor allem für Familien lohnt. Oder sie können jedes Jahr Einzahlungen von bis zu 2.100 Euro als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das ist vorteilhaft für Alleinstehende und Doppelverdiener.
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Später geht der Steuervorteil allerdings zum Teil wieder verloren, denn Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase zu 100 Prozent zu versteuern.
Eichel-Rente: Steuerfreie Beiträge in die Betriebsrente
Förderfähig sind alle Angestellten, deren Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Das kann beispielsweise eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds sein.
Die Förderung besteht darin, dass die Beiträge in Form der Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt in die Betriebsrente fließen und damit steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei bleiben. Die Höchstsumme liegt bei vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere 1.800 Euro jährlich können steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, Sozialabgaben fallen jedoch an.
Auch hier geht der Steuervorteil in der Auszahlungsphase zum Teil wieder verloren, weil Eichel-Renten zu 100 Prozent zu versteuern sind.
Steuerbegünstigte Altersvorsorge
Die steuerbegünstigte Altersvorsorge steht jedem Steuerpflichtigen offen und ist die einzige staatlich geförderte Vorsorge für Unternehmer und Selbständige. Ledige können bis zu 26.528 Euro pro Jahr einzahlen, Ehepaare das Doppelte (Stand 2023). Diese Beträge können vollumfänglich als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
In der Auszahlphase ist die Rente teilweise zu versteuern. Der zu versteuernde Anteil liegt 2023 bei 83 Prozent und steigt bis 2040 jedes Jahr um 1 Prozentpunkt. Wer 2040 oder später in den Ruhestand geht, muss seine Rente vollständig versteuern.