Wer 2026 in Rente gehen kann
Im Jahr 2026 erreichen viele der zwischen 1959 und 1963 Geborenen das Rentenalter und können regulär oder vorzeitig in Rente gehen. Anspruch auf die reguläre Altersrente haben ab 2026 all jene, die Ende 1959 oder in der ersten Hälfte des Jahres 1960 geboren wurden. Für die Jahrgänge 1961 bis 1963 besteht die Möglichkeit, bereits 2026 abschlagsfrei oder mit Abschlägen in den Ruhestand zu gehen. Die Tabellen geben einen Überblick, welche Optionen je nach Geburtsmonat bestehen.

Rentenbeginn 2026: die Jahrgänge im Überblick
2026 können Angehörige der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1963 in Rente oder Frührente gehen. Wichtig ist, dass die Rente mindestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn beantragt wird.
2026 in Rente gehen: Jahrgang 1959
Im Oktober bis Dezember 1959 Geborene können zwischen Januar und März 2026 regulär in Rente gehen. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte konnten diese bereits Anfang 2024 und die Frührente mit Abschlägen bereits Ende 2022 erhalten.
Wer 1959 im September oder früher geboren wurde, konnte bereits 2025 regulär in Rente gehen oder seit 2022 bzw. 2023 die Frührente mit bzw. ohne Abschläge beziehen.
Rentenbeginn Jahrgang 1960
Personen, die zwischen Januar und Juli 1960 geboren wurden, können 2026 regulär in Rente gehen. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte konnten diese bereits 2024 und die Frührente mit Abschlägen bereits 2023 erhalten.
Personen, die von August bis Dezember 1960 geboren wurden, können die reguläre Altersrente erst 2027 beziehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte konnten sie aber bereits seit 2025 und die Frührente mit Abschlägen seit 2023 (im Dezember Geborene: seit Anfang 2024) beziehen.
2026 in Rente gehen: Jahrgang 1961
Von Juni bis Dezember 1961 Geborene können 2026 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen, wenn sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Die reguläre Altersrente erhalten sie erst ab 2028. Die Frührente mit Abschlägen können sie bereits seit 2024 bekommen (im Dezember Geborene: seit Anfang 2025).
Von Januar bis Mai 1961 Geborene können die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits ab 2025 beziehen. Die reguläre Altersrente erhalten sie erst ab 2027. Die Frührente mit Abschlägen können sie bereits seit 2024 bekommen.
2026 in Rente gehen: Jahrgang 1962
Im Januar bis März 1962 Geborene können 2026 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen, wenn sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Die reguläre Altersrente erhalten sie erst ab 2028. Die Frührente mit Abschlägen können sie bereits seit 2025 bekommen.
Von April bis Dezember 1962 Geborene können bereits seit 2025 die Frührente mit Abschlägen bekommen (im Dezember 1962 Geborene seit Anfang 2026). Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen sie erst ab 2027 und die reguläre Altersrente ab 2029.
Lese-Tipp: Alles Wichtige für den Jahrgang 1962 zu Rentenhöhe und Rentenbeginn finden Sie zusammengefasst im Artikel "Jahrgang 1962: Wann kann ich in Rente gehen?"
2026 in Rente gehen: Jahrgang 1963
Januar bis November 1963 Geborene können 2026 die Frührente mit Abschlägen beziehen, im Dezember Geborene ab Anfang 2027. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen von 1963 Geborene erst ab 2028 (im Januar 1963 Geborene ab Dezember 2027). Die reguläre Altersrente beginnt zwei Jahre später.
Wer 2026 die Regelaltersgrenze erreicht
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, in man regulär in Rente gehen und die abschlagsfreie gesetzliche Altersrente beziehen kann. Voraussetzung sind mindestens fünf Versicherungsjahre („Wartezeit“). Dieses Renteneintrittsalter hängt vom Geburtsjahr ab. Der Rentenbeginn ist am ersten des Folgemonats.
2026 geht der Geburtsjahrgang 1960 mit 66 Jahren und vier Monaten in Rente (siehe Tabelle). Wer im Januar 1960 geboren wurde, kann ab dem 1. Juni 2026 die gesetzliche Rente beziehen. Wer jedoch im August 1960 oder später geboren wurde, kann seine Rente erst 2027 beziehen. Für im August 1960 Geborene ist der reguläre Rentenbeginn der 1. Januar 2027.
Der Geburtsjahrgang 1959 hat eine niedrigere Regelaltersgrenze von 66 Jahren. Im Oktober 1959 Geborene können daher ihre Rente ab dem 1. Januar 2026 beziehen. Im November und Dezember 1959 Geborene ab Februar bzw. März 2026.
Die Regelaltersgrenze wird in den kommenden Jahren schrittweise angehoben, sodass 2031 die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht wird. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 können dann alle erst mit 67 Jahren regulär in Rente gehen.
Ein Hinweis für Personen, die am Ersten eines Monats geboren wurden: Die Angaben zu den Geburtsmonaten gelten jeweils ab dem zweiten Tag des Monats. Wenn jemand am ersten eines Monats Geburtstag hat, wird das vorherige Lebensjahr am letzten Tag des Vormonats vollendet.
Beispiel: Wer am 1. Februar 1960 geboren wurde, erreicht seine Regelaltersgrenze Ende Mai 2026. Da die Rentenzahlungen am ersten des Folgemonats beginnen, ist dies am 1. Juni 2026 der Fall. Wer am 2. Februar 1960 geboren wurde, der erreicht seine Regelaltersgrenze Ende Juni 2026 und die Rente beginnt am 1. Juli 2026.
2026 abschlagsfrei in Frührente gehen
Mit 45 Versichertenjahren hat man Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Damit kann man zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Bei der Einführung dieser sogenannten "Rente mit 63" war dies für Berechtigte mit 63 möglich. Seitdem steigt das Rentenalter für besonders langjährig Versicherte bis 2031 schrittweise an. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann nach 45 Versicherungsjahren mit 65 in Rente gehen. Das ist.
Beim Geburtsjahrgang 1961 liegt dieses Rentenalter bei 64 Jahren und sechs Monaten. Wer im Juni 1961 geboren wurde, kann mit 45 Jahren Wartezeit ab dem 1. Januar 2026 abschlagsfrei in Rente gehen. Im Dezember 1961 Geborene können dies am 1. Juli 2026.
Beim Geburtsjahrgang 1962 liegt dieses Rentenalter bei 64 Jahren und acht Monaten. Im Januar 1962 Geborene können ab dem 1. Oktober 2026 abschlagsfrei in Rente gehen. Im April 1962 Geborene können die Rente erst 2027 beziehen.
2026 mit Abschlägen in Frührente gehen
Mit einer Wartezeit von 35 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung besteht Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte. Angerechnet werden Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten und Anrechnungszeiten, zum Beispiel für Zeiten von Schule und Studium oder Kindererziehung.
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann frühestens mit 63 bezogen werden und ist mit Abschlägen verbunden. Pro vorbezogenem Monat wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt.
Der Geburtsjahrgang 1963 kann regulär erst 2029 oder 2030 in Rente gehen (siehe Tabelle, rechte Spalte). Mit Abschlägen kann die Rente aber bereits 2026 beginnen.
Beispiel: Wer im April 1963 geboren wurde, kann ab dem 1. Mai 2026 eine Frührente beziehen. Dafür wird die Rente um 13,8 Prozent gekürzt. Wer im Dezember 1962 geboren wurde, kann die Frührente ab dem 1. Januar 2026 beziehen. Da die Regelaltersgrenze des Geburtsjahrgangs 1962 zwei Monate früher ist als die des Geburtsjahrgangs 1963, ist der Abschlag 0,6 Prozentpunkte niedriger (zwei Monate a 0,3 Prozent). Der Abschlag beträgt 13,2 Prozent.
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