1960 geboren: Wann in Rente?
Menschen, die 1960 geboren wurden, erreichen das regulären Renteneintrittsalter – je nach Geburtsmonat – im Jahr 2026 oder 2027. Ein früherer Rentenbeginn ist jedoch schon länger möglich. Mit mindestens 35 Beitragsjahren kann seit 2023 eine Frührente mit Abschlägen in Anspruch genommen werden. Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, hat seit Mitte 2024 sogar die Möglichkeit, ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen.

Jahrgang 1960: Wann kann ich in Rente gehen?
1960 Geborene, die 45 Jahre gearbeitet haben, können abschlagsfrei in Rente gehen (mittlere Spalte, mehr dazu im dritten Kapitel). Der frühestmögliche Rentenbeginn hängt vom Geburtsmonat ab und lag zwischen Juni 2024 und Mai 2025 (siehe Tabelle, mittlere Spalte, mehr dazu im dritten Kapitel).
Auch eine Frührente mit Abschlägen ist für den Jahrgang 1960 bereits möglich. Wer zwischen Januar und November 1960 geboren wurde, konnte bereits 2023 in Frührente gehen, und im Dezember Geborene seit Januar 2024. Die Abschläge beim frühestmöglichen Rentenbeginn liegen bei zwölf Prozent. Voraussetzung sind mindestens 35 Versichertenjahre (siehe Tabelle, linke Spalte; mehr dazu im zweiten Kapitel).
Die Regelaltersgrenze erreichen 1960 Geborene mit 66 Jahren und 4 Monaten. Je nach Geburtsmonat beginnt die Rente damit zwischen Juni 2026 und Mai 2027 (rechte Spalte, mehr dazu im vierten Kapitel). Die reguläre Altersrente ohne Abschläge gibt es daher frühestens ab Mitte 2026.
Wann 1960 Geborene in Frührente gehen können
Gesetzlich Rentenversicherte können nach 35 Versichertenjahren in Frührente gehen, frühestens jedoch mit 63. Dieses Alter haben 1960 Geborene 2023 erreicht. Der Geburtsjahrgang 1960 kann daher bereits seit 2023 in Frührente gehen. Dabei müssen jedoch Abschläge in Kauf genommen werden.
Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1960 ist 66 Jahre und vier Monate (siehe Tabelle unten, obere Zeile). Für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, wird sie lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt. Der frühestmögliche Zeitpunkt ist mit 63, das ist für den Jahrgang 1960 drei Jahre und vier Monate vor der Regelaltersgrenze.
Die Beispiele in der Tabelle zeigen, wie sich Abzüge auf die Rentenhöhe auswirken. Wer zum Beispiel 2,5 Jahre früher in Rente geht, also mit 64 Jahren und vier Monaten, bekommt neun Prozent weniger Rente (30 Monate x 0,3 Prozent). Eine Rente von 1.500 Euro wird damit auf 1.365 Euro gekürzt und eine Rente von 2.000 Euro auf 1.820 Euro. Statt 2.500 Euro Rente bekommt man nur 2.275 Euro (jeweils brutto). Davon sind noch die Einkommensteuern und die Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung abzuziehen.
Rente mit 63: Jahrgang 1960
Die Frührente bekommt man frühestens im Monat nach dem 63. Geburtstag. 1960 Geborene können die vorzeitige Altersrente maximal drei Jahre und vier Monate vor der Regelaltersgrenze beziehen (siehe Tabelle, letzte Zeile). In dem Fall fällt die Rente zwölf Prozent niedriger aus (40 Monate x 0,3 Prozent). Eine Regelaltersrente von 1.500 Euro sinkt dadurch auf 1.320 Euro. Statt einer Rente von 2.000 Euro bzw. 2.500 Euro bekommt man nur 1.760 Euro bzw. 2.200 Euro.
Jahrgang 1960: Früher in Rente nach 45 Beitragsjahren
Für den Geburtsjahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten.


Möchten Sie wissen, wann Sie abschlagsfrei in Rente gehen können?
Wer 45 Jahre gearbeitet hat, bekommt die abschlagsfreie Rente schon mit 64 Jahren und vier Monaten, denn besonders langfristig Versicherte erhalten diese zwei Jahre früher. Weiter vorbeziehen kann man diese Rente nicht, auch nicht mit Abschlägen.
Die Tabelle oben zeigt, seit wann 1960 Geborene die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens beziehen konnten (siehe Tabelle ganz oben, mittlere Spalte). Je nach Geburtsmonat lag der früheste Rentenbeginn zwischen Juni 2024 und Mai 2025. Beispiele: Für im Februar 1960 Geborene war dies ab Juli 2024 möglich, für im Oktober 1960 Geborene ab März 2025.
Wann in Rente ohne Abzüge: die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1960
Wer keine 45 Versichertenjahre hat und Abschläge nicht hinnehmen möchte, muss mit dem Rentenbeginn bis zur Regelaltersgrenze warten. Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und vier Monaten.
Je nach Geburtsmonat erreicht der Jahrgang 1960 die Regelaltersgrenze zwischen Juni 2026 und April 2027. Die Tabelle unten zeigt, ab welchem Monat 1960 Geborene die reguläre Altersrente ohne Abschläge beziehen können (rechte Spalte). Beispiele: Für im Februar 1960 Geborene ist dies ab Juli 2026 möglich, für im November 1960 Geborene ab April 2027.
Renteneintritt für den Jahrgang 1960
Der Geburtsjahrgang 1960 hat verschiedenen Möglichkeiten, seinen Rentenbeginn zu gestalten (siehe Tabelle unten). Der frühestmögliche Rentenbeginn war im Jahr 2023 mit Anfang 63 und einem Abschlag von zwölf Prozent (siehe Tabelle unten).
Die Regelaltersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente ist 66 Jahre und vier Monate. Wer beispielsweise drei Jahre vorher in Rente wollte, konnte dies 2023 mit einem Abschlag von 10,8 Prozent tun. Bei einem Rentenvorbezug um ein oder zwei Jahre müssen Abzüge von 3,6 Prozent bzw. 7,2 Prozent in Kauf genommen werden.
Wer hingegen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten will, steigert damit seine Rente um 0,5 Prozent pro Monat. Zwei Jahre länger zu arbeiten erhöht die Rente um zwölf Prozent.
Rentenbeginnrechner nutzen
Mit dem Rentenbeginnrechner des VZ finden Sie heraus, wann Sie frühestens in Rente gehen können. Das geht ganz einfach: Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie die Abschläge.
Weitere Informationen
Gehören Sie zum Jahrgang 1960 und überlegen, wann Sie am besten in Rente gehen könnten? Wurde Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner in einem anderen Jahr geboren und Sie möchten wissen, wie Sie einen gemeinsamen Rentenbeginn am besten organisieren können? Bestellen Sie das kostenfreie Merkblatt „Gemeinsam in Rente gehen als Paar: Das müssen Sie beachten“.
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