1966 geboren: Wann in Rente?
Wer 1966 geboren wurde, kann ab 2029 in Rente gehen. Mit 63 ist die Frührente möglich, aber nur mit 35 Versichertenjahren und Rentenabschlägen von bis zu 14,4 Prozent. Mit 45 Versichertenjahren kann der Jahrgang 1966 die abschlagsfreie Rente ab 2031 beziehen. Die reguläre Altersrente bekommen 1966 Geborene ab 2033.

1966 geboren: Wann in Rente?
Der Geburtsjahrgang 1966 muss noch einige Jahre bis zum Rentenbeginn warten. 1966 Geborene mit 35 Versichertenjahren können ab 2029 die Frührente mit Abschlägen in Anspruch nehmen; im Dezember 1966 Geborene können dies ab Januar 2030 (siehe Tabelle, linke Spalte, mehr dazu im nächsten Kapitel). Die Abschläge beim frühestmöglichen Rentenbeginn betragen 14,4 Prozent.
Die Regelaltersgrenze erreicht der Jahrgang 1966 – je nach Geburtsmonat – zwischen Januar und Dezember 2033. Ab dem Folgemonat bekommen 1966 Geborene die reguläre Altersrente ohne Abschläge (rechte Spalte, mehr dazu im vierten Kapitel).
Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze können besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Rente gehen. 1966 Geborene mit 45 Versichertenjahren können diese abschlagsfreie Rente – abhängig vom Geburtsmonat – ab Februar 2031 bis Januar 2032 erhalten (mittlere Spalte, mehr dazu im dritten Kapitel).
Wann der Jahrgang 1966 die Frührente mit Abschlägen bekommt
Gesetzlich Rentenversicherte mit 35 Versichertenjahren können ab 63 in Frührente gehen. Die vorgezogene Altersrente bekommen sie aber nur mit Abschlägen. Dieses Alter erreichen 1966 Geborene 2029.
Die Regelaltersgrenze des Geburtsjahrgangs 1966 ist 67 Jahre. Für jeden Monat, den die Rente früher bezogen wird, wird die Rente lebenslang um 0,3 Prozent gekürzt. Die Beispiele in der Tabelle (unten) zeigen, wie sich der vorgezogene Rentenbeginn auf die Rentenhöhe auswirkt.
Wer zum Beispiel ein Jahr früher in Rente geht, also mit 66 Jahren, bekommt 3,6 Prozent weniger Rente (12 Monate x 0,3 Prozent). Eine Rente von 1.500 Euro wird damit auf 1.446 Euro gekürzt, eine Rente von 2.000 Euro auf 1.928 Euro und von 2.500 Euro auf 2.410 Euro (jeweils brutto). Davon werden Einkommensteuern und Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung abgezogen.
Rente mit 63: Jahrgang 1966
Die Frührente mit Abschlägen kann frühestens mit 63 bezogen werden. Für den Jahrgang 1966 bedeutet dies, den Rentenbeginn um die maximal möglichen vier Jahre vorzuziehen, denn ihre Regelaltersgrenze ist 67 Jahre. Der Vorbezug um diese 48 Monate multipliziert mit 0,3 Prozent ergibt einen Rentenabschlag von 14,4 Prozent. Damit bekommt man statt 1.500 Euro Altersrente eine Frührente von 1.284 Euro. Die Altersrente von 2.000 Euro sinkt auf 1.712 Euro und statt 2.500 Euro bekommt man 2.140 Euro (jeweils brutto).
Jahrgang 1966: Wer die abschlagsfreie Rente mit 65 bekommt
Erwerbstätige mit 45 Versichertenjahren gelten als besonders langjährig Versicherte. Sie können zwei Jahre vor ihrer Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für den Geburtsjahrgang 1966 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, so dass für besonders langjährig Versicherte die abschlagsfreie Rente mit 65 möglich ist. Je nach Geburtsmonat ist der frühestmögliche Rentenbeginn zwischen Februar 2031 und Januar 2032. Vorher kann diese Rente nicht bezogen werden, auch nicht mit Abschlägen.


Rentenbeginnrechner: Erfahren Sie, wann Sie abschlagsfrei in Rente gehen können
Die Tabelle ganz oben zeigt, ab wann 1966 Geborene die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens beziehen können (mittlere Spalte). Beispiele: Für im August 1966 Geborene ist dies ab September 2031 möglich, für im Dezember 1966 Geborene ab Januar 2032.
Hinweis: Nach 45 Versichertenjahren und abschlagsfreiem, früheren Bezug entspricht die Rente nicht dem Betrag, der in der Renteninformation ausgewiesen wird. Der Betrag in der Renteninformation ist die erwartete Rentenhöhe mit Einzahlungen bis zum Erreichen der Regelaltersrente. Bei früherem Rentenbezug werden jedoch bis zu zwei Jahre weniger Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt und damit weniger Entgeltpunkte gesammelt, so dass die Rente entsprechend niedriger ausfällt.
Jahrgang 1966: Wann in Rente ohne Abzüge?
1966 Geborene können die reguläre Altersrente bekommen, sobald sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erreicht haben. Sie brauchen keinen Rentenabschlag hinnehmen und müssen lediglich fünf Versichertenjahre nachweisen.
Der Geburtsjahrgang 1966 erreicht seine Regelaltersgrenze von 67 Jahren zwischen Januar und Dezember 2033 (siehe Tabelle unten, mittlere Spalte). Der Rentenbeginn ist im Folgemonat (rechte Spalte). Beispiele: Für im April 1966 Geborene ist dies ab Mai 2033 möglich und für im Oktober 1966 Geborene ab November 2033.
Mit 45 Versichertenjahren bekommt man die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte zwei Jahre früher (siehe voriges Kapitel).
Rentenbeginn Jahrgang 1966
Die Wahl des Rentenbeginns wirkt sich auf die Rentenhöhe aus. Die Regelaltersgrenze des Geburtsjahrgangs 1966 für die abschlagsfreie Altersrente ist 67 Jahre (siehe Tabelle unten, gelbe Zeile). Möchten 1966 Geborene ihre Rente zum Beispiel zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze beziehen, können sie dies – je nach Geburtsmonat – 2031 oder 2032 mit einem Abschlag von 7,2 Prozent tun. Ihr frühestmöglicher Rentenbeginn ist 2029 oder 2030 (mit 63) und Rentenabzügen von bis zu 14,4 Prozent. Mit einem Rentenvorbezug um ein oder zwei Jahre beträgt der Rentenabschlag 3,6 Prozent bzw. 7,2 Prozent. Wer hingegen über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, steigert damit seine Rente um 0,5 Prozent pro Monat. Zwei Jahre länger zu arbeiten erhöht die Rente um zwölf Prozent.
Rentenbeginnrechner nutzen
Mit dem Rentenbeginnrechner des VZ finden Sie ganz einfach heraus, in welchem Monat Sie in Rente gehen können: Sie geben Ihr Geburtsdatum ein und bekommen Ihre Regelaltersgrenze und Ihr Mindestrentenalter als langjährig sowie als besonders langjährig Versicherter angezeigt. Für alle drei Optionen sehen Sie den Beginn der Rentenzahlungen sowie mögliche Abschläge. Hier geht es zum Rentenbeginnrechner.
Informationen für weitere Geburtsjahrgänge
Wurden Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner in einem anderem Jahr geboren? Sie finden die Angaben zu weiteren Jahrgängen in den Artikeln zum Jahrgang 1959, Jahrgang 1960, Jahrgang 1961, Jahrgang 1962, Jahrgang 1963, Jahrgang 1964 sowie Jahrgang 1965.
Weitere Informationen
Wurden Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner 1966 geboren? Möchten Sie Ihren Ruhestand planen und herausfinden, ab wann Sie sich eine Frührente leisten können? Dann informieren Sie sich in dem kostenfreien Merkblatt "Früher in Rente gehen".
Sprechen Sie mit uns: Die erfahrenen Ruhestands-Expertinnen und -Experten des VZ VermögensZentrums beraten Sie unabhängig und zeigen Ihnen verschiedene Szenarien auf. Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch in einem VZ in Ihrer Nähe.
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