Ruhestand
Mit Jahrgang 1963 abschlagsfrei in Rente
VZ-Experte Henrik Arning erklärt, ab wann Personen mit Jahrgang 1963 eine Rente ohne Abschläge beziehen können. Wichtig ist dabei das gesetzliche Renteneintrittsalter – auch Regelaltersgrenze genannt. Wer früher pensioniert werden möchte, sollte seine Finanzsituation genau kennen und frühzeitig handeln. Zum Beispiel durch freiwillige Einzahlungen gegen die Rentenabschläge.
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