Erben & Vererben

Nachlassplanung: Wie gehe ich vor, wenn ich keine Kinder habe?

Wer keine Nachkommen hat, sollte regeln, was mit dem Vermögen nach dem eigenen Ableben passieren soll. Sonst droht es, in falsche Hände zu gelangen.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
19. Oktober 2023

Für Kinderlose stellt sich oft die Frage, wer ihren Nachlass erben soll. Sind sie verheiratet oder haben sie einen Partner oder eine Partnerin, besteht meist der Wunsch, dass dieser/diese auch das gesamte Vermögen erbt. 

Merkblatt

Nachlass regeln: So gehen Sie richtig vor

Mit dem Rentenbeginn ist es höchste Zeit, das Erbe zu regeln und die Nächsten abzusichern. Das sollten Sie beachten.

Doch Vorsicht: Die gesetzliche Erbfolge bei Kinderlosen sieht vor, dass die Ehepartnerin oder der Ehepartner im gesetzlichen Güterstand nur drei Viertel des Nachlasses erhält. Das übrige Viertel geht an die Eltern des Verstorbenen.

Und wenn die schon verstorben sind, geht der Anteil an die nächsten Angehörigen: Erst sind die Geschwister dran. Wenn diese nicht mehr leben, dann erben ihre Abkömmlinge. Gibt es keine Erben in dieser Linie, dann kommen die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge zum Zuge. Gibt es niemanden, geht der gesamte Nachlass an den Staat.

Unverheiratete erben gar nichts

Noch drastischer sind die Auswirkungen der gesetzlichen Erbfolge, wenn die Erblasser nicht verheiratet sind. Dann bekommt die Partnerin oder der Partner nach seinem oder ihrem Ableben gar nichts.

Merkblatt

Testament verfassen: So gehen Sie richtig vor

Was gehört in ein eigenhändiges Testament? Wann lohnt es sich, einen Expertenrat einzuholen? 

Tipp: Verfassen Sie ein Testament, wenn Sie nicht möchten, dass entfernte Verwandte oder der Staat Ihr Vermögen erben. Die meisten Paare setzen sich im Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Das hat auch steuerliche Vorteile: Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Ohne Testament können Verwandte zu Miteigentümern Ihres Eigenheims werden – und nach Ihrem Ableben womöglich mit in das Haus einziehen.

Denken Sie gleich einen Schritt weiter und treffen Sie Vorkehrungen für das Ableben des Partners, wenn er nach Ihnen stirbt. Wer soll dann das Vermögen erben? Kommen wohltätige Organisationen infrage? Entfernte Verwandte sowie Freunde und Bekannte haben nur jeweils einen Freibetrag von 20.000 Euro bei der Erbschaftssteuer. Zudem sind die Steuersätze höher als für Ehepartner.

Weitere Informationen

Die Nachlass-Expertinnen und Experten des VZ unterstützen Erblasser bei der Nachlassplanung. Und als Testamentsvollstrecker sorgen wir dafür, dass Ihr Nachlass so verwaltet und aufgeteilt wird, wie Sie es in Ihrem letzten Willen festgelegt haben. Haben Sie Fragen? Vereinbaren Sie einfach ein kostenfreies Gespräch im VZ in Ihrer Nähe

Lesen Sie regelmäßig, wie Sie effizient sparen, günstig anlegen und gut fürs Alter vorsorgen:

Regelmäßig und kostenfrei informiert

Aktuelles zu Börsen und Märkten und das Wichtigste zur Altersvorsorge und Ruhestandsplanung: regelmäßig per E-Mail in Ihrem Postfach.

Anrede
* Pflichtfeld