Erben & Vererben

So wird der Nachlass von Verheirateten aufgeteilt

Hinterlassen Verheiratete keinen letzten Willen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Dabei werden Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe: Gesetzliche Erben von Verheirateten sind Ehepartner und Kinder, bei Kinderlosen auch die Eltern.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
28. Juni 2024

Das deutsche Erbrecht ist auf klassische Familienkonstellationen ausgerichtet. Wenn ein Ehepartner stirbt, erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge der hinterbliebene Partner sowie die Kinder. War der Verstorbene kinderlos, erben auch die Eltern.

Verheiratet mit Kindern: Ehepartner und Nachkommen erben 

Stirbt ein Verheirateter mit Kindern, ohne ein Testament zu hinterlassen, geht sein gesamter Nachlass an seinen Ehepartner und die Nachkommen (siehe Grafik unten, links). 

Merkblatt

Den Ehepartner absichern: Für Einkünfte sorgen, Nachlass regeln

Das Merkblatt fasst zusammen, welche Aspekte Sie berücksichtigen müssen, um Ihren Ehepartner bestmöglich abzusichern.

Die Erbquoten hängen von zwei Faktoren ab: vom Güterstand der Eheleute (alles Wichtige dazu finden Sie im Artikel "Güterstand von Ehepaaren: Was fällt in den Nachlass?") und der Anzahl der Kinder ab. Lebt eines der Kinder nicht mehr, geht dessen Anteil an dessen Nachkommen. Hat das verstorbene Kind keine Nachkommen, wird dessen Anteil auf die übrigen Kinder des Erblassers aufgeteilt.

Verheiratet ohne Kinder: Ehepartner und Eltern erben

Bei Verheirateten ohne Kinder ist nicht nur der Ehepartner erbberechtigt, sondern auch die Eltern des Erblassers (siehe Grafik unten, rechts). Ist ein Elternteil verstorben, geht dessen Anteil an die Geschwister des Erblassers. Sind keine Geschwister vorhanden, ist das Elternteil Alleinerbe.

Leben beide Elternteile nicht mehr, kommen als Erben die Großeltern zum Zuge. Wenn diese nicht mehr leben, erben ihre Nachkommen, also Tanten, Onkel, Cousins und Cousinen des Erblassers. Ohne Testament kann das gesamte Vermögen also an weiter entfernte Verwandte gehen, zu denen möglicherweise wenig Kontakt bestand.

Lese-Tipp: Informationen für Alleinstehende finden Sie im Artikel "So wird der Nachlass von Alleinstehenden aufgeteilt"

Ehepartner, Kinder und Eltern haben Pflichtteilsansprüche

Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht der gewünschten Aufteilung, sollte man seinen Nachlass testamentarisch regeln. 

Merkblatt

Testament verfassen: So gehen Sie richtig vor

Was gehört in ein eigenhändiges Testament? Wann lohnt es sich, einen Expertenrat einzuholen? 

Dabei müssten die Pflichtteile des Ehepartners, der Kinder und gegebenenfalls auch der Eltern berücksichtigt werden. Eltern haben jedoch nur einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkel hat.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hat ein Ehepaar zwei Kinder, dann liegt der gesetzliche Erbteil der Kinder bei je der Hälfte. Ihr Pflichtteil beträgt demnach jeweils ein Viertel. 

Ist ein Ehepaar kinderlos, haben die Eltern Anspruch auf einen Pflichtteil von einem Viertel des Nachlasses. Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. 

Pflichtteile kommen aber nur zur Auszahlung, wenn sie eingefordert werden. Werden pflichtteilsberechtigte Personen im Testament nicht bedacht, so können sie ihren Pflichtteil einfordern.

Wer ein Testament braucht

Mit einem Testament besteht die Möglichkeit, den Nachlass abweichend von den gesetzlichen Erbquoten aufzuteilen. So kann man dem Ehepartner den gesamten Nachlass zukommen lassen oder auch weiteren Personen, zum Beispiel Enkeln, Patenkindern oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen oder Vereine) bedenken.

Eine testamentarische Regelung ist bei kinderlosen Paaren von Bedeutung, da sich Ehepartner in einem "Berliner Testament" und Unverheiratete in einem Erbvertrag gegenseitig als Alleinerben einsetzen können. Damit können Eltern oder – falls die Eltern nicht mehr leben – Geschwister und deren Nachkommen von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Warum die Nachlassplanung für Ehepaare wichtig ist

Viele Menschen möchten sicherstellen, dass die nächsten Hinterbliebenen - in der Regel der Ehepartner und die Kinder - nach ihrem Tod finanziell gut versorgt sind. Dabei sollte man sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen. Mit einem Testament oder Erbvertrag können sie dafür sorgen, dass ihre Angehörigen so gut wie möglich abgesichert sind. Ohne Regelung des Nachlasses kann der hinterbliebenen Ehepartner in finanzielle Bedrängnis geraten, zum Beispiel weil die Einkünfte von Witwe oder Witwer plötzlich viel niedriger sind als die des Ehepaares (siehe Artikel "Ehepartner absichern: Rente, Vermögen und Erbe").

Lese-Tipp: Der VZ-Leitfaden "Den Nachlass richtig planen" beschreibt, wie Sie Ihre Vermögensnachfolge nach Ihren Wünschen regeln. Sie erfahren, welche rechtlichen Möglichkeiten dafür bestehen und wie Sie dabei Steuern sparen können. Zudem zeigt der Leitfaden auf, wie durch klare Regelungen Streit unter den Angehörigen über das Erbe vermieden werden kann.

Lesen Sie regelmäßig, wie Sie effizient sparen, günstig anlegen und gut fürs Alter vorsorgen:

Weitere Informationen

Die Nachlass-Expertinnen und Experten des VZ unterstützen Erblasserinnen und Erblasser bei der Nachlassplanung. Und als Testamentsvollstrecker sorgen wir dafür, dass Ihr Nachlass so verwaltet und aufgeteilt wird, wie Sie es in Ihrem letzten Willen festgelegt haben. 

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com (kontakt[at]vzde[dot]com) oder vereinbaren Sie ein kostenfreies Gespräch im VZ in Ihrer Nähe.

So wird der Nachlass von Alleinstehenden aufgeteilt

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