Erben & Vererben

Vermächtnis: Was ist das?

Mit einem Vermächtnis verfügt ein Erblasser im letzten Willen, einer Person oder einer Institution einen Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand zu vermachten. Anders als Erben sind Vermächtnisnehmer nicht Teil der Erbengemeinschaft. 

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
19. Juli 2024

In einem Testament oder Erbvertrag lassen sich neben Erbteilen auch Vermächtnisse aussprechen. Vermächtnisse können Gegenstände, Geld, Wohnrechte, Dienstleistungen, Forderungen oder deren Erlass sein. Beispielsweise kann man seinem Enkel ein Auto vermachen oder einer Kirchengemeinde oder einem Verein eine bestimmte Summe.

Vermächtnis oder Erbe: Was ist der Unterschied?

Im Testament wird bestimmt, wer Erbe werden soll. Dies kann eine Person sein, die den gesamten Nachlass erhält. Werden mehrere Personen als Erben eingesetzt, dann teilen sie sich den Nachlass je nach testamentarischer Regelung. Der Erbe tritt als Rechtsnachfolger in die Fußstapfen des Verstorbenen. 

Mit einem Vermächtnis hingegen wird einem Vermächtnisnehmer ein bestimmter Vermögenswert zugewiesen. Es besteht daher ein großer rechtlicher Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis. Während der Nachlass dem Erben zufällt, erhält der Vermächtnisnehmer nur einen Anspruch auf das Vermächtnis, das er vom Erben verlangen kann. Im Testament sollten die Begriffe Erbe und Vermächtnis präzise verwendet und klar voneinander getrennt werden.

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Vermächtnis: Rechte und Pflichten

Die Vermächtnisnehmer haben weniger Pflichten und Rechte als die Erben. Sie haben nur die Möglichkeit, das Vermächtnis anzunehmen oder abzulehnen. Anders als die gesetzlichen Erben haben Vermächtnisnehmer keinen Anspruch auf Informationen zum Erbe, haften aber auch nicht für mögliche Schulden des Erblassers.

Wer jemandem eine Immobilie vermacht, die mit einem Darlehen belastet ist, sollte bedenken, dass er dem Vermächtnisnehmer damit auch die Rückzahlung des Hauskredits aufbürdet. Die Bank könnte zwar an die gesamte Erbengemeinschaft herantreten, die ja für sämtliche Schulden des Verstorbenen einstehen muss. Allerdings können die Erben dann vom Vermächtnisnehmer Ersatz verlangen.

Vermächtnis erteilen: Tipps zum Testament

Im Testament sollte man immer klar zwischen Erbe und Vermächtnis unterscheiden. Im Zweifelsfall wird angenommen, dass es sich um eine Erbeinsetzung handelt. 

Natürlich darf auch ein Vermächtnis keine Pflichtteile verletzen. Für den Fall, dass ein Vermächtnisnehmer vor dem Erblasser stirbt, sollte man Ersatzvermächtnisse anordnen.

Wichtig: Mit einer professionellen Nachlassplanung stellen Erblasser sicher, dass ihr Testament oder Erbvertrag ihren letzten Willen widerspiegeln, dass keine Pflichtteile verletzt werden und dass die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer optimal ausgeschöpft werden. 

Weitere Informationen

Beim VZ VermögensZentrum werden Sie individuell bei Ihrer Nachlassplanung beraten: Die Nachlassexpertinnen und -experten berücksichtigen Ihre finanzielle Gesamtsituation und Ihre Ziele, zum Beispiel im Hinblick auf Ihre Absicherung im Alter. 

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