Erben & Vererben

Unverheiratete Paare: Absicherung, Rente und Nachlass regeln

Unverheiratete Paare sind deutlich schlechter gestellt als Ehepaare. Partner ohne Trauschein haben in vielen Situationen das Nachsehen, insbesondere wenn die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte krank wird oder stirbt. Unverheiratete Paare zahlen deutlich mehr Einkommenssteuer und Erbschaftsteuer. Außerdem steht hinterbliebenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern keine Witwenrente oder Witwerrente zu. Unverheiratete Paare sollten daher einiges regeln, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Dr. Tatjana Rosendorfer
Nachlassexpertin
Aktualisiert am
26. Juli 2024

Die Ehe ist etwas aus der Mode geraten: 1950 heirateten laut Statistischem Bundesamt noch 750.000 Paare in Deutschland. 2023 waren es mit rund 360.000 Paaren nur noch gut halb so viele. Eine nicht-eheliche Gemeinschaft ist heute nicht ungewöhnlich und im Alltag kaum mehr mit Einschränkungen verbunden.

Merkblatt

Was unverheiratete Paare bei den Finanzen beachten sollten

Welche Rechte und Ansprüche haben Unverheiratete? Und worauf müssen sie bei finanziellen Fragen besonders achten?

Vielen unverheirateten Paaren dürfte indes nicht bekannt sein, welche weitreichenden finanziellen Nachteile sie durch den Verzicht auf die Ehe in Kauf nehmen. Das ist auch dann der Fall, wenn sie schon sehr lange in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben. Das Vorsorgesystem und das Erbrecht sind auf Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Familien ausgerichtet. Auch bei Steuern, Versicherungen und in weiteren Lebensbereichen ist vieles anders.

Unverheiratete zahlen höhere Steuern

Das Finanzamt stuft Unverheiratete als Alleinstehende in die Steuerklasse 1 ein (mit Kindern: 2). Das ist unabhängig davon, ob einer zum Beispiel deutlich mehr verdient oder der andere gar nicht berufstätig ist.

Ehepaare hingegen können auf Wunsch gemeinsam steuerlich veranlagt werden. Insbesondere wenn beide unterschiedlich viel verdienen, kann das zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung führen. 

Unverheiratete Partner bekommen keine Hinterbliebenenrente

Im Todesfall sind Unverheiratete schlechter abgesichert als Ehepaare. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten nur Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder Leistungen. Die "große Witwenrente" bzw. Witwerrente beträgt 55 Prozent der Altersrente; bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, sind es 60 Prozent. Ist der Hinterbliebene jünger als 46 Jahre und zwei Monate, erhält er zwei Jahre lang 25 Prozent ("kleine Witwenrente"). Auch aus der betrieblichen Altersversorgung gibt es eine Hinterbliebenenversorgung, wenn das vereinbart wurde. Unverheiratete Partnerinnen und Partner hingegen bekommen nichts, denn die Rentenversicherung behandelt Partner ohne Trauschein wie Ledige.

Im Beispiel in der Tabelle hat der verstorbene Ehepartner eine Rente von 2.500 Euro bezogen. Der Hinterbliebene erhält eine Witwen- oder Witwerrente von 1.375 Euro, das entspricht 55 Prozent der Rente des Ehepartners. Ist ein Paar nicht verheiratet, erhält der Hinterbliebene keine Witwen- oder Witwerrente.

Lebensversicherung zur Absicherung

Tipp: Unverheiratete Partnerinnen und Partner sollten sich gegenseitig so gut wie möglich absichern. Das ist zum Beispiel mit einer Kapital- oder Risikolebensversicherung möglich. Wichtig ist, dass die Lebensgefährten als bezugsberechtigt eingetragen werden. Und Achtung: Damit keine Erbschaftssteuer anfällt, ist eine "Risikolebensversicherung über Kreuz" sinnvoll. Das heißt: Ein Partner versichert das Leben des anderen – und umgekehrt.

Wie können Sie effizient sparen, günstig Geld anlegen und ausreichend fürs Alter vorsorgen?

Nachteile bei Erbschaft und Schenkung

Ohne Regelungen kommt nach dem Todesfall die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Demnach sind nur Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner, Kinder und andere Verwandte erbberechtigt, Unverheiratete hingegen gehen leer aus.

Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig, wie Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner finanziell absichern können, für den Fall, dass Ihnen etwas zustößt.

Merkblatt

Testament verfassen: So gehen Sie richtig vor

Was gehört in ein eigenhändiges Testament? Wann lohnt es sich, einen Expertenrat einzuholen? 

Will man Vermögen weitergeben an seine Lebenspartnerin oder seinen Lebenspartner, ist ein Testament oder ein Erbvertrag nötig. Darin müssen Pflichtteile berücksichtigt werden. Kinder haben Anspruch auf die Hälfte des Nachlassvermögens (Pflichtteil). Der Partnerin oder dem Partner kann man mit einem Testament höchstens die andere Hälfte zuweisen.

Schenkungen an Lebenspartner frühzeitig machen

Verbessern lässt sich die Situation der hinterbliebenen Partnerin bzw. des hinterbliebenen Partners zum Beispiel mit Schenkungen zu Lebzeiten. Liegt eine Schenkung mehr als zehn Jahre zurück, wird sie bei der Berechnung von Pflichtteilen in der Regel nicht mehr berücksichtigt.

Unverheiratete zahlen viel mehr Erbschaftssteuer

Bei Erbschaften und Schenkungen werden Unverheiratete vom Finanzamt stark benachteiligt. Während Ehepartnerinnen und Ehepartner bei der Erbschafts- und der Schenkungssteuer einen Freibetrag von 500.000 Euro haben, beträgt dieser bei unverheirateten Partnerinnen und Partnern hingegen nur 20.000 Euro (siehe Tabelle weiter oben). 

Außerdem zahlen Unverheiratete bei Schenkungen und Erbschaften den höchsten Steuersatz. Dieser ist für Unverheiratete deutlich höher als für Verheiratete: Bei Unverheirateten liegt der Steuersatz – je nach Höhe des Erbes oder der Schenkung – zwischen 30 und 50 Prozent. Bei Verheirateten hingegen ist er mit 7 bis 19 Prozent viel niedriger. Ehepartner können zudem das gemeinsam bewohnte Familienheim im Erbfall steuerfrei übernehmen, Unverheiratete können das nicht.

Tipp: Oft lassen sich viele Steuern sparen, wenn man der Partnerin oder dem Partner das Haus schenkt und sich selbst einen lebenslangen Nießbrauch vorbehält. Ein Beispiel zeigt: Mit dem Nießbrauch verringert sich der Wert der Schenkung. Dadurch zahlt der Beschenkte rund 77.000 Euro weniger Steuern (siehe Tabelle).

Übrigens: Nießbrauch ist möglich bei Immobilien und Wertpapieren. Informieren Sie sich im Artikel "Nießbrauchdepot: Wertpapiere statt Immobilien übertragen".

Weitere Informationen

Weitere Hinweise und umfassende Informationen erhalten unverheiratete Paare im kostenfreien Merkblatt "Was unverheiratete Paare bei den Finanzen beachten sollten". Vorkehrungen sind besonders wichtig, wenn Sie gemeinsam ein Eigenheim besitzen und Kinder haben. Dieses Merkblatt fasst zusammen, welche Rechte und Ansprüche Unverheiratete haben und worauf sie bei finanziellen Fragen besonders achten müssen. Sie erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, sich besser abzusichern und viel Geld zu sparen.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mit unseren Expertinnen und Experten: Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch im VZ in Ihrer Nähe

Kostenfreie Checkliste bestellen

Lesen Sie, was Sie bei der Planung Ihres Ruhestands berücksichtigen müssen und vermeiden Sie (teure) Fehlentscheidungen. 

Persönliche Angaben
Anrede
* Pflichtfeld