Schenkung mit Nießbrauch
Schenkungen mit Nießbrauch sind nicht nur bei Immobilien, sondern auch bei Wertpapierdepots möglich. Beim Nießbrauchdepot erhält der Schenkende weiterhin die Erträge, während der Beschenkte die Steuerbelastung senken kann. Der Vergleich zeigt, wie viel Schenkungssteuer beim Verschenken eines Wertpapierdepots anfällt und vergleicht die Steuerlast mit und ohne Nießbrauch, den Wert des Nießbrauchs und die Steuerersparnis für die Beschenkten.


Die Steuerersparnis bei Schenkungen mit Nießbrauch
Der Wert des Nießbrauchs hängt unter anderem von den Vermögenserträgen und von der statistischen Lebenserwartung der Schenkenden ab. In der ersten Tabelle handelt es sich um einen 65-jährigen Mann (Lebenserwartung 81,3 Jahre) und in der zweiten Tabelle um eine 75-jährige Frau (Lebenserwartung 85 Jahre). Beispiele zeigen, wie viel Schenkungssteuer man durch den Nießbrauch in beiden Fällen sparen kann.
Beispiel eines 65-jährigen: Schenkung mit Nießbrauch
Ein 65-jähriger Mann schenkt seiner Tochter ein Wertpapierdepot. Bei einem Wert von 800.000 Euro und durchschnittlichen Erträgen von drei Prozent pro Jahr hat der Nießbrauch einen Wert von 272.688 Euro. Der Wert des Nießbrauchs kann vom steuerlichen Wert der Schenkung abgezogen werden. Dadurch reduziert sich der steuerliche Wert auf 527.312 Euro. Die Tochter hat bei der Schenkungssteuer einen Freibetrag von 400.000 Euro. Die zu versteuernde Schenkung ist 127.312 Euro. Die Schenkungssteuer beträgt damit 14.004 Euro. Ohne Nießbrauch hingegen beträgt die Schenkungssteuer 60.000 Euro. Die Steuerersparnis beträgt 45.996 Euro.
Bei einem Depotwert von 600.000 Euro hat der Nießbrauch einen Wert von 204.516 Euro. Der steuerliche Wert der Schenkung reduziert sich damit auf 395.484 Euro. Da die Tochter bei der Schenkungssteuer einen Freibetrag von 400.000 Euro hat, fällt keine Schenkungssteuer an. Ohne Nießbrauch muss die Tochter 22.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.
Ist das Wertpapierdepot 400.000 Euro wert, ergibt sich durch den Nießbrauch kein Vorteil, da der Wert der Schenkung dem Freibetrag des Kindes bei der Schenkungssteuer entspricht.
Beispiel einer 75-Jährigen: Schenkung mit Nießbrauch
Eine 75-jährige Frau schenkt ihrem Sohn ein Wertpapierdepot. Bei einem Wert von einer Million Euro und durchschnittlichen Erträgen von drei Prozent pro Jahr hat der Nießbrauch einen Wert von 279.990 Euro. Da der Wert des Nießbrauchs vom steuerlichen Wert der Schenkung abgezogen wird, reduziert sich der steuerliche Wert auf 720.010 Euro. Der Sohn hat bei der Schenkungssteuer einen Freibetrag von 400.000 Euro. Der Wert der zu versteuernden Schenkung beträgt damit 320.010 Euro und die Schenkungssteuer liegt bei 48.002 Euro. Ohne Nießbrauch hingegen beträgt die Schenkungssteuer 90.000 Euro. Die Steuerersparnis beträgt 41.999 Euro (in diesem Fall fast 47 Prozent).
Ist das Depot zwei Millionen Euro wert, beträgt der Wert des Nießbrauchs 559.980 Euro. Der steuerliche Wert der Schenkung reduziert sich auf 1.440.020 Euro. Abzüglich des Freibetrags bei der Schenkungssteuer (400.000 Euro) beträgt der Wert der zu versteuernden Schenkung 1.040.020 Euro. Die Schenkungssteuer beträgt 197.604 Euro, was 35 Prozent weniger ist als ohne Nießbrauch (304.000 Euro).
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