Testamentsvollstrecker: Das sollten Sie wissen
Die Erbteilung im Sinne des Verstorbenen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Selbst wenn der Nachlass in einem Testament oder Erbvertrag geregelt ist, ist ein Testamentsvollstrecker eine wertvolle Unterstützung. Daher sollten Erblasser in ihrem letzten Willen einen geeigneten Testamentsvollstrecker bestimmen.

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In welchen Fällen lohnt es sich, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen?
Erblasser können in ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Das ist vor allem empfehlenswert bei komplexen Vermögens- oder Familienverhältnissen oder wenn die Möglichkeit besteht, dass die Erben den letzten Willen des Erblassers missachten oder es darüber zum Streit kommt. Dringend angeraten ist der Einsatz eines Testamentsvollstreckers bei kinderlosen Paaren oder einem größeren Nachlass mit Immobilien oder einer Firma.
Unmittelbar nach dem Tod eines Familienmitglieds erledigt ein Testamentsvollstrecker die vielen plötzlichen Aufgaben, die sich nicht aufschieben lassen. Rechnungen sind zu begleichen und Wertpapiere kontinuierlich zu verwalten. Und oft hat nicht einmal der überlebende Ehepartner überhaupt einen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Erblassers.
Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass so, wie es der Erblasser im Testament oder Erbvertrag festgelegt hat. Er kennt er die Ziele und Anordnungen des Verstorbenen genau. Deshalb kann er den Hinterbliebenen administrative Aufgaben abnehmen, sie bei ungewohnten Entscheidungen beraten, die Erbteilung rasch abwickeln und die Erbengemeinschaft auflösen.
Wie finde ich einen geeigneten Testamentsvollstrecker
Die Entscheidung, wen man mit der Testamentsvollstreckung beauftragen sollte, will gut überlegt sein. Grundsätzlich kann man jede beliebige Person oder Institution als Testamentsvollstrecker einsetzen – auch einen der Erben. Jeder Erbe hat allerdings ein Eigeninteresse. In der Regel fehlt ihnen auch das fachliche Wissen, das vor allem bei komplexen Familien- und Vermögensverhältnissen notwendig ist.
Manche Erblasser wählen deshalb lieber einen nahen Verwandten oder Freund, der selbst nicht Erbe ist. Wenn es Unstimmigkeiten gibt, kann seine Nähe zu einzelnen Familienangehörigen allerdings zum Problem werden, und eine neutrale Beratung ist nicht möglich. Auch sollte man die Möglichkeit bedenken, dass man die Person überlebt, die man Testamentsvollstrecker vorgesehen hat. In diesem Fall wären die Erben bei der Erbteilung dann doch auf sich allein gestellt.
Ein Testamentsvollstrecker muss sich im Erbrecht sowie mit Geldanlagen, Steuern, Immobilien und Versicherungen auskennen. Außerdem sollte er von allen Erben akzeptiert werden und gleichzeitig unabhängig bleiben. Damit wird die Neutralität gewahrt, und die Erben haben jemanden, der Lösungen vorschlägt, die für alle tragfähig sind.
Die beste Wahl ist in der Regel eine unabhängige Institution, die über das notwendige Fachwissen und über Erfahrungen in erbrechtlichen Angelegenheiten verfügt. Optimal ist es, wenn diese die finanziellen Verhältnisse des Erblassers bereits gut kennt.
Dafür lohnen sich auch die anfallenden Kosten. Professionelle Testamentsvollstrecker verlangen je nach Nachlassvolumen zwischen 1 und 4 Prozent vom Bruttovermögen. Fairer aber sind Stundenhonorare, die sich nach der aufgewendeten Zeit richten.
Tipp: Setzen Sie am besten bereits im Testament oder Erbvertrag einen geeigneter Testamentsvollstrecker ein. Er kann sich umgehend um die Erbteilung kümmern und die Erben entlasten.
Wie unterstützt ein Testamentsvollstrecker meine Erben?
Ein Testamentsvollstrecker entlastet die Erben von administrativen Aufgaben und kümmert sich um alle finanziellen Belange. Er sorgt dafür, dass der Nachlass optimal verwaltet und im Sinne des Erblassers geteilt wird. Er kümmert sich zum Beispiel darum, offene Rechnungen zu bezahlen oder Wertpapier-Depots zu überwachen.
Gleichzeitig bereitet der Testamentsvollstrecker die Erbteilung vor und führt sie durch. Dazu lässt er im Nachlass enthaltene Immobilien bewerten, stellt das Nachlassvermögen fest und macht einen Teilungsvorschlag, gestützt auf den Anordnungen des Erblassers. Sollte es darüber unter den Erben zu Streitigkeiten kommen, kann er als neutraler Dritter vermitteln und mit ihnen kompromissfähige Lösungen finden. So kann er verhindern, dass sich die Erbteilung verzögert.
Was das VZ für Sie tun kann
Die Nachlass-Expertinnen und Experten des VZ unterstützen Erblasser bei der Nachlassplanung. Und als Testamentsvollstrecker sorgen wir dafür, dass Ihr Nachlass so verwaltet und aufgeteilt wird, wie Sie es in Ihrem letzten Willen festgelegt haben. Haben Sie Fragen? Vereinbaren Sie einfach ein kostenfreies Gespräch im VZ in Ihrer Nähe.