Vor- und Nachteile des Berliner Testaments
Eine einfache Möglichkeit, sich als Ehepartner gegenseitig stärker als gesetzlich vorgesehen abzusichern, ist das so genannte Berliner Testament.

Dr. Tatjana Rosendorfer
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Mit dieser Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments können sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Die Kinder kommen erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners zum Zug.
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Damit die Kinder im ersten Erbgang ihren Pflichtteil nicht geltend machen, können Strafklauseln ins Testament aufgenommen werden. Auch Wiederverheiratungsklauseln für den Fall, dass der überlebende Ehepartner erneut heiratet, sollten bedacht werden. Wenn diese fehlen, ist das Berliner Testament nach dem Tod eines Ehegatten für den hinterbliebenen Partner bindend und kann nicht mehr verändert werden.
Bei größeren Vermögen macht diese Regelung häufig wenig Sinn. Freibeträge werden nicht genutzt und Gelder vielleicht sogar zweimal von der Erbschaftssteuer erfasst – zuerst bei der Übertragung auf den überlebenden Ehepartner und dann bei der Übertragung auf die Kinder.