Erben & Vererben

Testament, Erbvertrag oder Ehevertrag: Was passt am besten?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, um den hinterbliebenen Partner gut abzusichern. Prüfen Sie, welche für Sie und Ihre Familie am besten geeignet ist.

Carina Freibott
Finanz- und Nachlassexpertin
Publiziert am
12. April 2024

Wer nichts regelt, überlässt dem Staat, was mit seinem Vermögen passiert. Das entspricht meistens nicht dem, was man sich wünscht. 

Merkblatt

Den Ehepartner absichern: Für Einkünfte sorgen, Nachlass regeln

Das Merkblatt fasst zusammen, welche Aspekte Sie berücksichtigen müssen, um Ihren Ehepartner bestmöglich abzusichern.

Viele Paare möchten zum Beispiel, dass ihre Kinder erst dann erben, wenn beide Elternteile gestorben sind. Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner können dies in ihrem letzten Willen regeln. Unverheiratete brauchen zwingend eine Regelung, da unverheiratete Partner nicht erbberechtigt sind. Welche Instrumente stehen für solche Regelungen zur Verfügung und wie nutzt man sie richtig?

Ohne Regelung gilt die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Aufteilung hängt ab von der familiären Situation, vom Güterstand des Ehepaares und der Anzahl der Kinder. Stirbt eine verheiratete Person mit Kindern, ohne ein Testament zu hinterlassen, geht der Nachlass an den hinterbliebenen Ehepartner und die Kinder (siehe Grafik, links).

Bei Verheirateten ohne Kinder sind der Ehepartner sowie die Eltern des Erblassers erbberechtigt (siehe Grafik, rechts). Ist ein Elternteil bereits verstorben, geht dessen Anteil an die Geschwister des Erblassers.

Lese-Tipp: Erfahren Sie, wie der Nachlass von Verheirateten und wie der Nachlass von Unverheirateten aufgeteilt wird.

Merkblatt

Testament verfassen: So gehen Sie richtig vor

Was gehört in ein eigenhändiges Testament? Wann lohnt es sich, einen Expertenrat einzuholen? 

Testament

Mit einem Testament kann man die gesetzliche Erbfolge an seine Wünsche angleichen. Man kann das Testament jederzeit ändern oder vernichten. Ganz freie Hand hat man dabei nicht, denn Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf Pflichtteile.

Wichtig: Das Testament muss inhaltliche und formale Vorgaben erfüllen, sonst kann ungültig sein oder vor Gericht angefochten werden.

Erbvertrag

Ein Erbvertrag regelt den Vermögensübergang zwischen Personen, die am Nachlass beteiligt sind. Er muss von einem Notar beurkundet werden und lässt sich nur auflösen, wenn alle Beteiligten einverstanden sind. Sobald einer von ihnen stirbt, sind keine Änderungen mehr möglich. 

Tipp: Ein Erbvertrag eignet sich auch für unverheiratete Paare, weil sie kein gemeinsames Testament aufsetzen können.

Ehevertrag

Für die Nachlassregelung von Ehepaaren ist ihr Güterstand entscheidend. Dieser gibt vor, wem welcher Anteil des ehelichen Vermögens gehört und wie es am Ende der Ehe aufgeteilt wird. Auch die gesetzlichen Erbquoten und Pflichtteilsansprüche leiten sich vom Güterstand ab.

Tipp: Prüfen Sie sorgfältig, wie sich ein Ehevertrag auf die Aufteilung Ihres Nachlasses auswirkt.

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Weitere Informationen

Sie möchten Ihre Partnerin oder Ihren Partner bestmöglich absichern? Oder haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Nachlassplanung? Die erfahrenen Expertinnen und -Experten des VZ VermögensZentrums helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie an kontakt [at] vzde.com oder vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches, kostenfreies Gespräch im VZ in Ihrer Nähe.

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