Weniger Rente wegen Beitragslücken
Nur wer 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, erhält eine abschlagsfreie gesetzliche Rente. Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Rente anteilsmäßig gekürzt.

Michael Müller
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Beitragslücken entstehen zum Beispiel dann, wenn man nicht in Deutschland erwerbstätig war oder als Selbständiger nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Nur teilweise angerechnet werden Schul-, Ausbildungs- und Studienjahre sowie Zeiten der Kindererziehung, des Wehr- oder Zivildienstes und von Arbeitslosigkeit.
Fehlende Beitragszeiten kann man nur in Ausnahmefällen mit Nachzahlungen ausgleichen. Nachzahlungen sind möglich für nicht berücksichtigte Schul- und Studienjahre und kurz vor dem Ruhestand, falls die Mindestbeitragsdauer von fünf Jahre noch nicht erfüllt ist. Freiwillige Rentenbeiträge kann man allerdings nur bis zum 31. März des Folgejahres nachzahlen.
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Zur Sicherheit Rentenbeiträge prüfen
Lassen Sie Ihre Rente frühzeitig von der Rentenversicherung berechnen. Am besten führen Sie eine Kontenklärung durch, die Ihre Anrechnungszeiten aufzeigt. Denn nicht immer sind es Beitragslücken, die zu Differenzen führen. Möglicherweise wurden nicht alle Beiträge richtig verbucht.
Auch kommt es vor, dass ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt einbehält, sie aber nicht an die Rentenkasse abführt. Stellt man Ungereimtheiten wie diese erst kurz vor dem Ruhestand fest, kann sich die Rentenzahlung verzögern. Lassen sich fehlerhafte Sachverhalte nicht mehr klären, weil beispielsweise eine vor 40 Jahren besuchte Schule nicht mehr existiert, erhält man eine niedrigere Rente.