Notarielles und mündliches Testament
Das eigene Testament wird häufig eigenhändig erstellt. Das ist einfach, schnell und kostengünstig. Ein notarielles Testament ist aufwändiger, bietet aber mehr Sicherheit. Ein mündliches Testament ist nur für Notfälle vorgesehen.
Ein notarielles Testament wird von oder mit einem Notar verfasst, von ihm beurkundet und amtlich verwahrt. Dem Mehraufwand steht die Gewissheit gegenüber, dass das Testament auf jeden Fall rechtsgültig ist und nach dem Tod des Erblassers gefunden wird. Die Kosten hängen vom Nachlasswert ab.
Ein mündliches Testament („Nottestament“) ist nur für Notfälle vorgesehen, in denen man nicht in der Lage ist, ein Testament zu verfassen, zum Beispiel weil man schwer verletzt ist und in Lebensgefahr schwebt.
Aktuelles zu Rente, Geld, Immobilien, Steuern und Nachlass:
Für ein mündliches Testament sind zwei Zeugen nötig, die weder mit dem Verfasser verwandt noch im Testament begünstigt sein dürfen. Die Zeugen müssen den letzten Willen unverzüglich durch eine Amtsstelle beurkunden lassen. 14 Tage nachdem man wieder in der Lage ist, ein eigenhändiges oder notarielles Testament zu verfassen, verliert das Nottestament seine Gültigkeit. Es ist dennoch empfehlenswert, es ausdrücklich zu widerrufen, um unnötige Diskussionen bei der Testamentseröffnung zu vermeiden.