Stiftungen

Gemeinnützige Stiftung: Gutes tun und dabei Steuern sparen

Die meisten Menschen wünschen sich, dass sie nach ihrem Tod in guter Erinnerung bleiben. Mit der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung kann man dauerhaft positive Dinge verwirklichen – und bereits zu Lebzeiten kräftig Steuern sparen.

Dr. Tatjana Rosendorfer

Nachlassexpertin

Wer eine gemeinnützige Stiftung gründet, kann Einfluss darauf nehmen, was mit seinem Vermögen auch über seinen Tod hinaus geschehen soll. Um Steuern zu sparen, muss das Geld gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Stifter können etwa soziale oder gesellschaftliche Arbeit unterstützen, sich im Umweltschutz engagieren oder wissenschaftliche Forschung fördern.

Merkblatt

Eine eigene Stiftung gründen – das sollten Sie wissen

Lesen Sie, worauf Sie als Stifter achten sollten, wie Sie Fehler vermeiden und Geld sparen können.

Steuervorteile für Stiftung und Stiftungsgründer

Stifter können das Kapital, das sie in die Stiftung einbringen, als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer geltend machen, und zwar bis zu 1 Million Euro innerhalb von 10 Jahren (Ehepaare 2 Millionen Euro). Außerdem ist die Übertragung von Kapital in eine gemeinnützige Stiftung von Schenkungs- und Erbschaftsteuer befreit.

Es bietet sich an, bereits zu Lebzeiten eine Stiftung zu gründen und dabei Einkommensteuer zu sparen. Im Erbfall können dann weitere Vermögenswerte erbschaftsteuerfrei in die Stiftung eingebracht werden. Mit diesem Vorgehen haben Stiftungsgründer die Gewissheit, dass die Erträge aus dem Stiftungskapital wie gewünscht dem gemeinnützigen Zweck zugute kommen.

Steuerersparnis dank Stiftungsgründung

Das folgende Beispiel zeigt, wie sich das auszahlt: Ein Stifter, der 500.000 Euro einbringt, kann über 200.000 Euro an Steuern sparen. 

Ein Ehepaar möchte 500.000 Euro in eine gemeinnützige Stiftung einbringen. Bei steuerbaren Jahreseinkünften von 200.000 Euro beträgt die Einkommensteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) 69.706 Euro.

Mit einer Stiftung bringt das Ehepaar fünf Jahre lang 100.000 Euro pro Jahr als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer in Abzug. Die steuerbaren Jahreseinkünfte sinken auf 100.000 Euro und die Einkommensteuer auf 25.618 Euro. Die Steuerersparnis beträgt 44.088 Euro pro Jahr und damit 220.442 Euro in den fünf Jahren. Die Steuerersparnis hängt von weiteren zu versteuernden Einkünften ab; je höher das Einkommen, desto mehr Steuern können gespart werden.

Weitere Informationen

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