Erben & Vererben

"Ein Testament am Computer hat vor dem Gesetz keine Gültigkeit!"

Die Planung des eigenen Nachlasses wird gern auf die lange Bank geschoben. Zwist unter den Erben und unnötige Vermögensverluste sind die häufige Folge, berichtet Tatjana Rosendorfer, Nachlassexpertin beim VZ.

Dr. Tatjana Rosendorfer

Nachlassexpertin
Aktualisiert am
26. August 2022

Viele erarbeiten sich mit Fleiß ein großes Vermögen. Doch wenn es ums Vererben geht, lassen sie die Zügel schleifen. Wie passt das zusammen?

Mit dem Tod beschäftigt sich niemand gerne. Oft spielt aber auch große Unsicherheit eine Rolle. Viele wissen nicht, wie sie das Thema Vererben angehen sollen. Deshalb regeln viele ihren Nachlass gar nicht oder nur ungenügend. Nur jeder vierte Deutsche hat überhaupt ein Testament; viele davon sind zudem fehlerhaft oder ungültig. Drei Viertel treffen gar keine Vorkehrungen. Das ist einer der größten Fehler, die man machen kann.

Was sind die Folgen?

Ohne gültiges Testament oder Erbvertrag tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese entspricht jedoch nur selten den Wünschen der Erblasser. Sie riskieren, dass Ihre Nächsten nicht ausreichend abgesichert sind, es zu Streitigkeiten unter den Erben kommt oder hohe Steuern anfallen.

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Was raten Sie als Erstes für die Nachlassplanung?

Man sollte sich Gedanken machen, an wen man welche Teile des Vermögens weitergeben möchte. Auch der Zeitpunkt spielt eine Rolle: Soll Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt werden oder sollen Angehörige erst nach dem Tode erben? Zu berücksichtigen ist, dass Ehepartner, Kinder und gegebenenfalls die Eltern Anrecht auf einen Pflichtteil haben.

Ansonsten können Sie Ihr Vermögen weitergeben, an wen Sie möchten. Bedenken Sie jedoch, dass entfernte Verwandte oder Freunde unter Umständen sehr viel Steuern zahlen müssen.

Kann jeder sein Testament selbst machen?

Im Prinzip ja. Wichtig ist, dass man das Testament eigenhändig schreibt, datiert und unterschreibt. Ein Testament, das am Computer erstellt und ausgedruckt wird, ist entgegen landläufiger Meinung ungültig.

Wo lauern dabei Fallstricke?

Schwierig sind die richtigen Formulierungen. Die meisten sind juristische Laien. Sie wissen nicht, wann eine Anordnung unklar formuliert ist, sich widerspricht oder sich über das Gesetz hinwegsetzt. Dann ist Unterstützung durch einen Experten sinnvoll.

Merkblatt

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Außerdem sollte das Testament nicht zu Hause, sondern in der amtlichen Verwahrung hinterlegt werden und stets auf dem neuesten Stand sein. Ändert sich die familiäre Situation oder möchte man andere Erben berücksichtigen, muss man es anpassen.

Mein Rat: Kennzeichnen Sie Änderungen mit Datum und Unterschrift oder schreiben Sie das Testament neu.

Stichwort "Berliner Testament": Viele Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Ist das eine gute Lösung?

Nicht unbedingt, denn es gibt Nachteile. Beim "Berliner Testament" erben die Kinder erst, wenn auch der zweite Elternteil verstirbt. Die Kinder haben aber das Recht, im ersten Erbgang ihren Pflichtteil einzufordern. Dann muss genug Bargeld zum Auszahlen vorhanden sein.

Außerdem handelt es sich um ein gemeinsames Ehegattentestament. Der überlebende Ehepartner kann es allein nicht mehr ändern, das Testament entfaltet eine hohe Bindungswirkung. Da das gesamte Vermögen zuerst auf den hinterbliebenen Ehegatten und dann erst auf die Kinder übergeht, kann es zu einer höheren Erbschaftssteuerbelastung kommen, denn die Steuerfreibeträge der Kinder können im ersten Erbgang nicht ausgenutzt werden.

Mein Tipp: Bei umfangreichen Vermögen sollten Sie Schenkungen und Alternativlösungen, zum Beispiel Vermächtnisse, in Betracht ziehen.

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