Erben & Vererben

Die 10 wichtigsten Fragen zum Testament

Testamentsvollstrecker haben häufig mit fehlerhaften Testamenten zu tun. Vor allem diese zehn Fragen sind immer wieder ein Thema.

Dr. Tatjana Rosendorfer

Nachlassexpertin
Aktualisiert am
26. August 2022

Sind die Formvorschriften eingehalten?

Ihr Testament müssen Sie handschriftlich verfassen. Es muss Ort und Erstellungsdatum enthalten und mit vollem Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Alternativ können Sie Ihr Testament auch bei einem Notar errichten.

Werden Pflichtteilsansprüche verletzt, und was sind die Konsequenzen?

Ehepartner und Kinder haben einen gesetzlichen Pflichtteilanspruch, bei Kinderlosen auch die Eltern. Dieser Pflichtteil ist sofort und in bar fällig. Enthält der Nachlass wenig Liquidität, dafür zum Beispiel im Wesentlichen ein Haus, kann das zu Notverkäufen führen.

Was soll mit Gegenständen geschehen, die sich nicht teilen lassen?

Immobilien und Grundstücke lassen sich nicht so einfach unter mehreren Erben aufteilen. In einer Teilungsanordnung können Sie festlegen, wer welchen Sachwert erhält und ob Ausgleichszahlungen fließen sollen.

Haben Sie Ihren Ehepartner abgesichert?

Ehepaare setzen sich oft gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein („Berliner Testament“). Prüfen Sie, ob steuerliche Freibeträge optimal genutzt werden und ob es keine Mehrfachbesteuerung gibt.

Gibt es Ersatzpersonen, wenn eingesetzte Erben nicht mehr leben?

Ersatzpersonen treten an die Stelle verstorbener Erben oder Vermächtnisnehmer. Ohne Ersatzerben erben dessen gesetzliche Erben. Ist ein Vermächtnisnehmer gestorben, entfällt das Vermächtnis, wenn kein Ersatz bestimmt ist.

Ist auch an zukünftige Kinder gedacht?

Berücksichtigen Sie auch Kinder, die nach der Testamentserrichtung geboren oder adoptiert werden.

Sind Vor- und Nacherbschaften sinnvoll?

Vor- und Nacherben erben zeitlich versetzt. Vorerben dürfen das Erbe mit Einschränkungen nutzen. Nach ihrem Tod geht es an die Nacherben, unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge oder Pflichtteilsberechtigten des Vorerben. Diese Regelung ist vor allem für Patchwork-Familien interessant. 

Was soll bei einer Wiederverheiratung geschehen?

Regeln Sie den Nachlass für den Fall, dass Ihr Ehepartner erneut heiratet. Sonst kommen der neue Ehepartner und seine Kinder zum Zug, und der Anteil Ihrer eigenen Kinder wird geschmälert. 

Wo soll das Testament hinterlegt werden?

Am sichersten ist eine Hinterlegung beim Nachlassgericht. Alternativen sind der Familienanwalt, ein Notar oder eine Vertrauensperson. Die Erben müssen informiert sein, wo sich das Testament befindet.

Haben Sie einen Testamentsvollstrecker eingesetzt?

Testamentsvollstrecker organisieren die Erbteilung und übernehmen alle administrativen Aufgaben. Professionelle Testamentsvollstrecker haben Erfahrung in Erbangelegenheiten und sind frei von familiären Interessenskonflikten.

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