Vermächtnis
Ein Vermächtnis dient dazu, einer Person oder einer Institution einen Geldbetrag oder einen bestimmten Gegenstand zu vermachten. Der Begünstigte hat dadurch weniger Pflichten und Rechte am Erbe.

Dr. Tatjana Rosendorfer
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In einem Testament oder Erbvertrag lassen sich neben Erbteilen auch Vermächtnisse aussprechen. Vermächtnisse können Gegenstände, Geld, Wohnrechte, Dienstleistungen, Forderungen oder deren Erlass sein. Beispielsweise kann man seinem Enkel ein Auto vermachen oder seiner Kirchengemeinde eine bestimmte Summe. Die Vermächtnisnehmer haben weniger Pflichten und Rechte als die Erben. Sie haben nur die Möglichkeit, das Vermächtnis anzunehmen oder abzulehnen. Anders als die gesetzlichen Erben haben Vermächtnisnehmer keinen Anspruch auf Informationen zum Erbe, haften aber auch nicht für mögliche Schulden des Erblassers.
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Wer jemandem eine Immobilie vermacht, die mit einem Darlehen belastet ist, sollte bedenken, dass er dem Vermächtnisnehmer damit auch die Rückzahlung des Hauskredits aufbürdet. Die Bank könnte zwar an die gesamte Erbengemeinschaft herantreten, die ja für sämtliche Schulden des Verstorbenen einstehen muss. Allerdings können die Erben dann vom Vermächtnisnehmer Ersatz verlangen.
In einem Testament sollte man daher immer klar zwischen Erbe und Vermächtnis unterscheiden. Im Zweifelsfall wird angenommen, dass es sich um eine Erbeinsetzung handelt. Natürlich darf auch ein Vermächtnis keine Pflichtteile verletzen. Für den Fall, dass ein Vermächtnisnehmer vor dem Erblasser stirbt, sollte man Ersatzvermächtnisse anordnen.