Paare, die nicht heiraten, verzichten auf eine Menge Geld
Ohne Trauschein müssen Paare deutlich mehr Einkommenssteuer und Erbschaftsteuer zahlen. Zudem steht ihnen keine Witwen- oder Witwerrente zu.

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Die Ehe ist etwas aus der Mode geraten: 1950 heirateten laut Statistischem Bundesamt noch 750.000 Paare in Deutschland. 2022 waren es mit rund 390.000 Paaren nur noch gut halb so viele. Eine nicht eheliche Gemeinschaft gilt heute als normal und ist im Alltag kaum mehr mit Einschränkungen verbunden.
Tipps für ein finanziell sorgenfreies Alter:
Vielen Paaren dürfte indes nicht bekannt sein, welche weitreichenden finanziellen Nachteile sie durch den Verzicht auf die Ehe in Kauf nehmen. Das Vorsorgesystem und das Erbrecht sind auf Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Familien ausgerichtet. Auch bei Steuern, Versicherungen und in weiteren Lebensbereichen ist vieles anders. Unverheiratete Paare sollten daher einiges regeln, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Steuern
Das Finanzamt stuft Unverheiratete als Alleinstehende in die Steuerklasse 1 ein (mit Kindern: 2). Das ist unabhängig davon, ob einer zum Beispiel deutlich mehr verdient oder der andere gar nicht berufstätig ist. Ehepaare können auf Wunsch gemeinsam steuerlich veranlagt werden. Insbesondere wenn beide unterschiedlich viel verdienen, kann das zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung führen.
Ruhestand
Auch im Alter bietet die Ehe große finanzielle Vorteile: So erhalten Witwen oder Witwer eine lebenslange Witwenrente, wenn der verstorbene Partner eine Rente bezogen hat. Nicht eheliche Partner gehen leer aus, denn die Rentenversicherung behandelt unverheiratete Paare wie Ledige, auch wenn sie seit Langem zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben.
Erben
Ohne Regelungen kommt nach dem Todesfall die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Unverheiratete Partnerinnen und Partner gehen leer aus, denn anders als Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder gehören sie nicht zu den gesetzlichen Erben.
Bei Erbschaften und Schenkungen werden Unverheiratete vom Finanzamt stark benachteiligt: Ehepartner haben bei der Erbschafts- und der Schenkungssteuer einen Freibetrag von 500.000 Euro, nicht eheliche Partnerinnen und Partner hingegen nur 20.000 Euro.
Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig, wie Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner finanziell absichern können, für den Fall, dass Ihnen etwas zustößt.
Weitere Informationen
Weitere Hinweise und umfassende Informationen erhalten unverheiratete Paare im kostenfreien Merkblatt "Partner ohne Trauschein: Das sollten Sie wissen". Vorkehrungen sind besonders wichtig, wenn Sie gemeinsam ein Eigenheim besitzen und Kinder haben. Dieses Merkblatt fasst zusammen, welche Rechte und Ansprüche Unverheiratete haben und worauf sie bei finanziellen Fragen besonders achten müssen. Sie erfahren, welche Möglichkeiten es gibt, sich besser abzusichern und viel Geld zu sparen.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie mit unseren Expertinnen und Experten: Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch im VZ in Ihrer Nähe.