Lebenspartner sind kaum geschützt, falls etwas passiert
Unverheiratete sind schlechter gestellt als Ehepaare, wenn ein Partner krank wird oder stirbt. Über diese Unterschiede sollten Lebenspartner Bescheid wissen.

Dr. Tatjana Rosendorfer
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Viele Paare entscheiden sich bewusst gegen eine Heirat. Im Todesfall sind sie schlechter abgesichert als Ehepaare. Das ist auch dann der Fall, wenn sie schon sehr lange zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben.
Renten
Aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten nur Ehepartner und Kinder Leistungen. Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt 55 Prozent der Altersrente; bei Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden, sind es 60 Prozent. Ist der Hinterbliebene jünger als 46, erhält er zwei Jahre lang 25 Prozent. Auch aus der betrieblichen Altersversorgung gibt es eine Hinterbliebenenversorgung, wenn das vereinbart wurde. Unverheiratete gehen aber leer aus.
Tipp: Lebenspartner sollten sich gegenseitig so gut wie möglich absichern. Für viele kann sich eine Kapital- oder Risikolebensversicherung lohnen.
Wichtig ist, dass der Partner als Bezugsberechtigter eingetragen wird. Und Achtung: Damit keine Erbschaftsteuer anfällt, ist eine "Risikolebensversicherung über Kreuz" sinnvoll. Das heißt: Ein Partner versichert das Leben des anderen – und umgekehrt.
Erbrecht
Nach der gesetzlichen Erbfolge sind nur Verwandte erbberechtigt. Will man seinem Lebenspartner Vermögen weitergeben, ist ein Testament oder ein Erbvertrag nötig. Darin müssen Pflichtteile berücksichtigt werden. Kinder haben Anspruch auf die Hälfte der gesetzlichen Erbquote, wenn sie im Testament nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
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Steuern
Bei einer Schenkung und im Erbfall können unverheiratete Partner einen Freibetrag von lediglich 20.000Euro geltend machen, Ehepartner hingegen 500.000 Euro. Auch die Steuersätze sind für Unverheiratete mit 30 Prozent deutlich höher als für Ehepartner – je nach Höhe des Erbes oder der Schenkung sind es zwischen 7 und 19 Prozent.
Tipp: Oft lassen sich viele Steuern sparen, wenn man dem Lebenspartner das Haus schenkt und sich selbst einen lebenslangen Nießbrauch vorbehält. Ein Beispiel zeigt: Mit dem Nießbrauch verringert sich der Wert der Schenkung. Dadurch zahlt der beschenkte Partner rund 77.000 Euro weniger Steuern (siehe Tabelle).